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Hier finden Sie Informationen über EGF-Anträge.
Um sich einen Überblick über die aktuelle Lage zu verschaffen, können Sie nach Schlüsselbegriffen suchen und/oder vorgegebene Suchkriterien auswählen.
Sobald ein Mitgliedstaat Kenntnis von Massenentlassungen erhält, die mit der Globalisierung in Zusammenhang stehen, wird die öffentliche Arbeitsverwaltung mobilisiert, um einen Plan zur Unterstützung der betroffenen Arbeitskräfte aufzustellen. Liegt der Plan vor, kann ein Antrag an die Europäische Union auf Teilfinanzierung der Maßnahmen über den EGF gestellt werden. Die Europäische Kommission prüft den Plan und legt ihn der EU-Haushaltsbehörde (Rat und Europäisches Parlament) zur Genehmigung vor. Stimmen beide Organe dem Vorschlag zu, ist eine Übernahme der Kosten des Aktionsplans in Höhe von bis zu 50 % möglich (bis zu 65 %, wenn der Antrag zwischen dem 1. Mai 2009 und dem 31. Dezember 2011 gestellt wurde).