Beschäftigung, Soziales und Integration

Italien

Notfall


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte/Ärztinnen

  • Sie können Ihre gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) benutzen, sofern der Arzt, den Sie aufsuchen, dem nationalen Gesundheitsdienst (Servizio Sanitario Nazionale – SSN) angeschlossen oder dessen Vertragsarzt ist, das heißt ein sogenanntes „accreditamento“ besitzt.
  • Privatärzte sind nicht verpflichtet, die EKVK zu akzeptieren.
  • Allgemeinarztpraxen sind von Montag bis Freitag geöffnet. Die Sprechzeiten sind unterschiedlich, finden in der Regel jedoch vormittags und nachmittags statt. Außer in Notfällen bleiben sie an den Wochenenden geschlossen.
  • Auch bei Notversorgung und Intensivpflege trägt der Patient einen Teil der Behandlungskosten (dieser Eigenanteil wird als Ticket bezeichnet).
  • Die Gebühren für medizinische Dienste werden in Italien nicht erstattet. Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen, nach Ihrer Rückkehr in Ihr Land beim Krankenversicherungsträger, der die EKVK ausgestellt hat, eine Erstattung zu beantragen.

Zahnärzte/Zahnärztinnen

  • Zahnärzte sind in Italien private Gesundheitsdienstleister und als solche nicht verpflichtet, die EKVK zu akzeptieren, was bedeutet, dass Sie den vollen Rechnungsbetrag bezahlen müssen.
  • In dringenden Ausnahmefällen oder in zahnärztlichen Notfallkliniken innerhalb von Krankenhäusern des nationalen Gesundheitsdienstes haben Sie mit Ihrer EKVK möglicherweise Zugang zu zahnärztlicher Behandlung; jedoch müssen Sie für einen Teil der Behandlungskosten selbst aufkommen.

Krankenhausbehandlung

  • Klären Sie vor Ihrer Abreise mit dem Krankenversicherungsträger, der Ihre EKVK ausgestellt hat, ob Sie während Ihres Aufenthalts in Italien Anspruch auf Behandlung haben. Ist dies der Fall, dann sollte Ihnen dies schriftlich bestätigt werden.
  • Fragen Sie bei der örtlichen Gesundheitsbehörde („Azienda sanitaria locale“ – „ASL“) nach dem Verzeichnis der Krankenhäuser, die dem nationalen Gesundheitsdienst SSN angeschlossen oder SSN-Vertragskrankenhäuser sind.
  • Legen Sie Ihre gültige EKVK im Krankenhaus vor und prüfen Sie vor Ihrer Entlassung, ob Ihre EKVK akzeptiert wurde.

Verschreibungen

  • Bestimmte Arzneimittel können Sie rezeptfrei kaufen. Erkundigen Sie sich in Ihrer Apotheke. In diesem Fall brauchen Sie Ihre EKVK nicht.
  • Für manche Verschreibungen zahlen Sie lediglich einen Teil der Rezeptgebühr, für andere Verschreibungen zahlen Sie hingegen den vollen Preis. Auf jeden Fall wird eine Vorauszahlung verlangt, auch wenn Sie Ihre EKVK vorlegen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall in der Apotheke.
  • Legen Sie immer Ihre EKVK vor, wenn Sie eine Verschreibung von einem Arzt verlangen, der dem SSN angeschlossen oder SSN-Vertragsarzt ist. Zeigen Sie die EKVK auch in der Apotheke vor, wenn Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel kaufen.
  • Auch bei Vorlage Ihrer EKVK wird für die meisten verschriebenen Arzneimittel der volle Preis zu zahlen sein. Möglicherweise können Sie nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger eine Kostenerstattung erhalten.
  • Rezeptgebühren werden in Italien nicht erstattet. Wenden Sie sich für eine Rückerstattung nach Ihrer Rückkehr an den Versicherungsträger in Ihrem Land.
  • Rezeptfreie Arzneimittel sind nicht erstattungsfähig.

Krankenwagen

  • Notkrankentransporte sind kostenfrei, sofern sie durch den nationalen Gesundheitsdienst SSN oder einen SSN-Vertragsgesundheitsdienstleister erbracht werden.
  • Für Krankentransportdienste in nicht dringenden Fällen müssen Sie unter Umständen die Kosten teilweise oder vollständig selbst tragen.
  • Krankentransportgebühren werden in Italien nicht erstattet. Wenden Sie sich für eine Rückerstattung nach Ihrer Rückkehr an den Versicherungsträger, der Ihre EKVK ausgestellt hat.

Flugrettung

  • Flugrettungsdienste sind kostenfrei, sofern sie durch den nationalen Gesundheitsdienst SSN oder einen SSN-Vertragsgesundheitsdienstleister erbracht werden.
  • Für Krankenflüge in nicht dringenden Fällen müssen Sie unter Umständen die Kosten vollständig selbst tragen.
  • Flugrettungsgebühren werden in Italien nicht erstattet. Wenden Sie sich für eine Rückerstattung nach Ihrer Rückkehr an den Versicherungsträger, der Ihre EKVK ausgestellt hat.

Erstattung

  • Bezahlte Gebühren („Ticket“) werden in Italien nicht erstattet.
  • Bei gegen Gebühr („Ticket“) erbrachten Leistungen haben Sie keinerlei Anspruch auf Erstattung des Ticket-Anteils.
  • Wurden Ihnen Behandlungskosten in Rechnung gestellt, so wenden Sie sich nach Rückkehr in Ihr Land an Ihren heimischen Versicherungsträger und beantragen dort die Erstattung.

Eigenbeteiligung

  • Möglicherweise müssen Sie einen Eigenanteil/Selbstbehalt (das sogenannte Ticket) für Arzneimittel bezahlen (fragen Sie in der Apotheke nach).
  • Für einen nicht dringenden Hausbesuch (eine sogenannte visita occasionale) wird eine Gebühr erhoben
  • Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art der Behandlung und der Region, in der Sie sich aufhalten.
  • Es kann vorkommen, dass Ihnen Notversorgungsleistungen in Rechnung gestellt werden, wenn keine Krankenhausaufnahme erfolgt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die nächstgelegene örtliche Gesundheitsbehörde.

Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

Erkundigen Sie sich einige Wochen im Voraus nach der Verfügbarkeit einer nötigen Behandlung, damit Sie die richtige Behandlung erhalten und wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Wenden Sie sich an die nächstgelegene örtliche Gesundheitsbehörde in der Region, in der Sie sich aufhalten werden.


Wie beantrage ich eine EKVK?

  • Im Normalfall wird die EKVK nicht auf Antrag ausgestellt, sondern automatisch, sofern die betreffende Person die gesetzliche Registrierungspflicht erfüllt. Personen, die sich nicht im italienischen Gesundheitssystem registrieren lassen (können), wird keine EKVK ausgestellt.
  • Personen, die sich vorübergehend in Italien aufhalten, sollten vor ihrem vorübergehenden Aufenthalt bei ihrem heimischen Versicherungsträger eine EKVK anfordern.
  • Anspruchsberechtigte erhalten sie automatisch (sofern sie sich rechtmäßig in Italien aufhalten).
  • Sie haben Anspruch auf eine EKVK, wenn Sie bei einer der örtlichen Gesundheitsbehörden (ASL) des nationalen Gesundheitssystems registriert sind.

Wo nimmt man die EKVK an?

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die örtlichen Gesundheitsbehörden.


Verlust oder Diebstahl der Karte

Bei Diebstahl oder Verlust sollten EKVK-Inhaber sich an die zuständigen Träger in ihrem Heimatland wenden und den Verlust der örtlichen Polizeistelle in Italien melden, um zu verhindern, dass Unbefugte die Karte in betrügerischer Absicht verwenden.

  • Melden Sie Verlust oder Diebstahl der Karte unverzüglich der Polizei.
  • Außerdem sollten Sie bei Ihrem zuständigen Versicherungsträger, der Ihre EKVK ausgestellt hat, eine provisorische Ersatzbescheinigung anfordern, die Sie in Italien für den Zugang zu den oben genannten Leistungen vorlegen können.
  • In dringenden Fällen kann diese Bescheinigung per Fax oder E-Mail an die nächstgelegene örtliche Gesundheitsbehörde oder das nächstgelegene Krankenhaus übermittelt werden.

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