Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Wenn Sie in einem EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz leben und versichert sind und einen Arbeitsunfall erleiden oder sich eine Berufskrankheit zuziehen, gelten die folgenden Regeln.
Benachrichtigen Sie Ihren Versicherungsträger
Wenn sich ein Arbeitsunfall ereignet hat oder eine Berufskrankheit erstmals diagnostiziert wird, müssen Sie Ihren Versicherungsträger darüber informieren. Dies zu unterlassen, kann Ihre Leistungsansprüche mindern. Die Vorschriften sind von Land zu Land unterschiedlich. Sie sollten sich also bei Ihrem Träger erkundigen, welche Schritte Sie unternehmen müssen. Verzeichnis nach Einrichtungen durchsuchen
Welches Land ist für Ihre medizinische Versorgung zuständig?
Für sämtliche Sachleistungen wie ärztliche Behandlung und Medikamente ist Ihr Wohnsitzland zuständig. Wenn Sie dort nicht versichert sind, müssen Sie von Ihrem Versicherungsträger ein Dokument DA1 mit Einzelheiten zu dem Unfall oder der Krankheit einholen und dem zuständigen Träger des Landes, in dem Sie leben oder sich aufhalten, vorlegen, um dort die Leistungen zu erhalten. Verzeichnis nach Einrichtungen durchsuchen
Informieren Sie sich über Ihre Rechte in den einzelnen Ländern
Welches Land zahlt Ihre Geldleistungen?
Für die Zahlung der Ihnen für einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zustehenden Geldleistungen ist stets das Land zuständig, in dem Sie versichert sind.
Behandlung im Ausland
Wenn Sie zur Behandlung wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in einen anderen EU-Mitgliedstaat, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz reisen möchten, darf Ihnen Ihr Versicherungsträger die erforderliche Genehmigung nicht verwehren, wenn die Behandlung, die Sie benötigen, nicht innerhalb eines medizinisch gerechtfertigten Zeitraums durchgeführt werden kann. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur geplanten medizinischen Behandlung
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie in den häufig gestellten Fragen.
Brauchen Sie weitere Hilfe?
Haben Sie die gesuchten Informationen nicht gefunden?
Auf Ihr Europa finden Sie Informationen zu Ihren Rechten in Bezug auf soziale Sicherheit und Gesundheitsversorgung in einem anderen EU-Land
Allgemeine Auskünfte erhalten Sie bei Europe Direct (00800 6 7 8 9 10 11)
SOLVIT löst Probleme mit nationalen Verwaltungen
Der Beratungsdienst von „Ihr Europa“ gibt Ihnen Auskunft zu Ihren Rechtsfragen