Beschäftigung, Soziales und Integration

Europäische Beschäftigungsstrategie

Die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) wurde 1997 eingeleitet, als die EU-Mitgliedsländer eine Reihe gemeinsamer Ziele für ihre Beschäftigungspolitik erarbeiteten.  Ihr Hauptziel ist die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen in der gesamten EU.

Sie ist nunmehr Teil der Wachstumsstrategie Europa 2020 und wird im Rahmen des Europäischen Semesters umgesetzt, dem jährlichen Verfahren, das die enge politische Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedsländern und den EU-Institutionen fördert.

Die Umsetzung der Beschäftigungsstrategie, die durch den Beschäftigungsausschuss unterstützt wird, beinhaltet folgende vier Schritte im Europäischen Semester:

  1. Beschäftigungspolitische Leitlinien sind gemeinsame Schwerpunkte und Ziele, die von der Kommission vorgeschlagen, von den nationalen Regierungen beschlossen und vom Rat der EU angenommen werden.
  2. Der gemeinsame Beschäftigungsbericht beruht auf (a) der Auswertung der Beschäftigungssituation in Europa, (b) der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und (c) der Bewertung des Scoreboards beschäftigungs- und sozialpolitischer Schlüsselindikatoren. Der Bericht wird von der Kommission nach Annahme durch den Rat veröffentlicht.
  3. Nationale Reformprogramme (NRP) werden von den nationalen Regierungen an die Kommission übermittelt, die sie auf ihre Vereinbarkeit mit den Europa-2020-Zielen prüft.  (Datenbank – NRP vor 2011)
  4. Nach Auswertung der NRP veröffentlicht die Kommission eine Reihe von Länderberichten, in denen sie die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten analysiert und länderspezifische Empfehlungen abgibt.

Seite weiterempfehlen