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Sozialdienstleistungen spielen in der EU eine wichtige Rolle dabei, die Lebensqualität zu verbessern und sozialen Schutz zu bieten. Sie umfassen
Die Dienstleistungen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass EU-Ziele wie sozialer, wirtschaftlicher und territorialer Zusammenhalt, eine hohe Beschäftigungsrate, soziale Eingliederung und Wirtschaftswachstum erreicht werden. Die EU fördert die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Praktiken zwischen EU-Ländern, um die Qualität der Sozialdienstleistungen zu verbessern, und gewährt finanzielle Unterstützung, damit sie weiterentwickelt und modernisiert werden können (z.B. vom Europäischen Sozialfonds).
Im Zuge der Modernisierung der Sozialdienstleistungen verändern die nationalen Behörden ihre Konzepte zur Organisierung, Bereitstellung und Finanzierung dieser Leistungen (z.B. verstärkte Dezentralisierung, Outsourcing bestimmter Aufgaben an private Anbieter), um besser auf sich verändernde Bedürfnisse, gesellschaftliche Herausforderungen (z.B. Bevölkerungsalterung) und Finanzierungsrestriktionen reagieren zu können. Dies hat dazu geführt, dass immer mehr solcher Dienstleistungen unter die gemeinschaftlichen Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften der EU fallen.
Angesichts dieser neuen Sachlage haben Behörden wie auch Anbieter und Nutzer von Dienstleistungen deutlich gemacht, dass Klärungsbedarf hinsichtlich des geltenden Rechtsrahmens besteht. Im Zuge des Konsultationsprozesses, der über die letzten Jahre durchgeführt wurde, ist deutlich geworden, dass das Gros der Schwierigkeiten von Unkenntnis oder Missverständnissen bezüglich der Vorschriften herrührte, und nicht von den Vorschriften selbst. Um dem entgegenzusteuern und Fragen von Behörden sowie Anbietern und Nutzern von Dienstleistungen zu beantworten, hat die Kommission FAQs zur Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfe und zum öffentlichen Auftragswesen zusammengestellt und einen interaktiven Informationsdienst eingerichtet.
Die Debatte über die Qualität von Sozialdienstleistungen wird von Behörden, Dienstleistungsanbietern, Nutzern und anderen Interessengruppen mit immer größerem Interesse verfolgt. Die Kommission fördert die Entwicklung (im Ausschuss für Sozialschutz) freiwilliger EU-weiter Qualitätsrichtlinien, indem sie Leitlinien zur Definition, Kontrolle und Bewertung von Qualitätsstandards zur Verfügung stellt. Diese Initiative ist Teil einer Strategie, die die finanzielle Förderung (mittels des PROGRESS-Programms) transnationaler Bottom-up-Projekte vorsieht, um Mechanismen zu entwickeln, die die Qualität von Sozialdienstleistungen definieren, messen, bewerten und verbessern.
Die Ergebnisse eines Konsultationsprozesses zur Klärung der Besonderheiten der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse mündeten in der 2007 angenommenen Mitteilung über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (unter Einschluss von Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen).
Die Mitteilung
Im November 2008 nahm der Ausschuss für Sozialschutz einen Bericht über die Anwendung der gemeinschaftlichen Vorschriften im Bereich Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse an, in dem die Strategie von der Kommission analysiert und Empfehlungen gemacht wurden (siehe 'Dokumente zum Thema' auf dieser Seite).
Im Jahre 2008 veröffentlichte die Kommission ihren Ersten Zweijahresbericht über die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, der einen Gesamtüberblick dieser Dienste in der EU liefert.
Der Bericht
Er basiert auf einer Studie über Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse aus dem Jahre 2008.