Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 20/03/2024

Kommission ergreift Maßnahmen für bessere Praktika in der EU

Die Kommission ergreift heute Maßnahmen und schlägt vor, die Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten in der EU, unter anderem in Bezug auf Vergütung, Inklusivität und Qualität der Praktika, zu verbessern.

Hochwertige Praktika sind für junge Menschen eine wertvolle Gelegenheit, um Berufserfahrung zu sammeln, neue Kompetenzen zu erwerben und schließlich einen guten Arbeitsplatz zu finden. Arbeitgebern bieten sie die Möglichkeit, Fachkräfte zu finden, auszubilden und dauerhaft einzustellen. Ein hochwertiges Praktikum erfordert faire und transparente Arbeitsbedingungen und angemessene Lerninhalte.

Der Qualitätsrahmen der EU für Praktika aus dem Jahr 2014 enthält 21 Qualitätsgrundsätze für hochwertige Lern- und Arbeitsbedingungen. Die Kommission hatte bei der Bewertung der entsprechenden Ratsempfehlung 2023 festgestellt, dass die Empfehlung sich positiv auf die Qualität von Praktika in der EU ausgewirkt hat. Allerdings ermittelte die Kommission auch Verbesserungsbedarf, und sowohl die Konferenz zur Zukunft Europas als auch das Europäische Parlament haben die Kommission aufgefordert, Maßnahmen für bessere Praktika zu ergreifen.

Die Kommission ergreift heute Maßnahmen und schlägt vor, die Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten in der EU, unter anderem in Bezug auf Vergütung, Inklusivität und Qualität der Praktika, zu verbessern. Die Initiative umfasst Folgendes:

  • einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen von Praktikantinnen und Praktikanten und zur Bekämpfung von Scheinpraktika und   
  • einen Vorschlag zur Überarbeitung der Empfehlung des Rates von 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika, um Fragen der Qualität und der Inklusivität, wie Vergütung und Zugang zum Sozialschutz, Rechnung zu tragen

Laut den jüngsten verfügbaren Daten gab es 2019 schätzungsweise 3,1 Millionen Praktikantinnen und Praktikanten in der EU. Rund die Hälfte aller absolvierten Praktika (1,6 Millionen) waren bezahlt.

Stärkung der Rechte von Praktikantinnen und Praktikanten

Mit dem Richtlinienvorschlag sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, gute Arbeitsbedingungen für Praktikantinnen und Praktikanten durchzusetzen und gegen Scheinpraktika vorzugehen.

Der Richtlinienvorschlag umfasst folgende wichtige Bestandteile:

  • den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, um sicherzustellen, dass alle Praktikantinnen und Praktikanten hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Vergütung, genauso wie regulär Beschäftigte behandelt werden, es sei denn, es liegen objektive Gründe wie unterschiedliche Aufgaben, ein geringeres Maß an Verantwortung, eine geringere Arbeitsintensität oder ein hoher Lern- und Ausbildungsanteil vor
  • die Verhinderung von Scheinpraktika durch Kontrollen und Inspektionen, wobei die Mitgliedstaaten die Dauer als Anhaltspunkt verwenden und von den Unternehmen Informationen über Zahl, Dauer und Arbeitsbedingungen ihrer Praktika anfordern können
  • die Möglichkeit für Arbeitnehmervertretungen, im Namen von Praktikantinnen und Praktikanten tätig zu werden, um deren Rechte zu schützen
  • die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Möglichkeiten für Praktikantinnen und Praktikanten zu schaffen, Missbrauch und schlechte Arbeitsbedingungen anzuzeigen

Fairere und inklusivere Praktika

Die verstärkte Empfehlung des Rates gilt für alle Praktikantinnen und Praktikanten unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus, d. h. auch für Praktika, die im Rahmen der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung vorgesehen oder für bestimmte Berufe vorgeschrieben sind.

Die überarbeitete Empfehlung des Rates umfasst folgende wichtige Bestandteile:

  • Empfehlung einer fairen Vergütung für Praktikantinnen und Praktikanten
  • Gewährleistung des Zugangs von Praktikantinnen und Praktikanten zum Sozialschutz, einschließlich eines angemessenen Versicherungsschutzes gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats
  •  Benennung eines Mentors/einer Mentorin, um Praktikantinnen und Praktikanten gezielte Unterstützung und Beratung zu bieten
  • Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu Praktika durch gezielte Ansprache von Personen aus benachteiligten Verhältnissen und die Bereitstellung barrierefreier Arbeitsplätze für Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderung
  • Möglichkeit von Hybrid- und/oder Telearbeit, indem sichergestellt wird, dass Praktikantinnen und Praktikanten die erforderliche Ausrüstung erhalten
  • Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch zusätzliche Berufsberatung und Anreize für Praktikumsanbieter, Praktikantinnen und Praktikanten im Anschluss an das Praktikum eine feste Stelle anzubieten

Diese neuen Elemente ergänzen die bereits existierende Empfehlung zu einem Qualitätsrahmen für Praktika aus dem Jahr 2014, die unter anderem klare Praktikumsausschreibungen, eine schriftliche Vereinbarung über die Bedingungen vor Praktikumsantritt, die Vermeidung übermäßig langer oder wiederholter Praktika, eine angemessene Lernerfahrung als zentralen Bestandteil, Arbeitsschutzaspekte und die Förderung der späteren Anerkennung vorsah.

Nächste Schritte

Der Richtlinienvorschlag der Kommission wird nun vom Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten erörtert. Nach Annahme der Richtlinie durch die gesetzgebenden Organe müssen die Mitgliedstaaten sie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

Die Empfehlung wird dem Rat zur Erörterung und Annahme vorgelegt. Anschließend wird die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlung unterstützen und sie auffordern, sie regelmäßig über nationale Initiativen, Reformen, bewährte Verfahren und Statistiken zu informieren.

Hintergrund

Der Qualitätsrahmen der EU für Praktika von 2014 enthält 21 Qualitätsgrundsätze für Praktika, die den Mitgliedstaaten empfohlen werden, um hochwertige Lerninhalte und Arbeitsbedingungen anbieten zu können. Die Kommission hatte 2023 bei der Bewertung der entsprechenden Ratsempfehlung festgestellt, dass die Empfehlung sich positiv auf die Qualität von Praktika in der EU ausgewirkt hat. Gleichzeitig hat sie aber auch Verbesserungsbedarf bei der Anwendung, Überwachung und Durchsetzung der Qualitätsgrundsätze des Rahmens ermittelt.

In der EU gibt es schätzungsweise 3,1 Millionen Praktika (davon 1,6 Millionen bezahlt), und die Nachfrage wird bis 2030 voraussichtlich um mindestens 16 % steigen. Einer Eurobarometer-Umfrage von 2023 zufolge haben 78 % der jungen Europäer/innen mindestens ein Praktikum absolviert, und 68 % fanden im Anschluss an ein Praktikum eine Beschäftigung. 21 % der Befragten absolvierten ein Praktikum in einem anderen Mitgliedstaat, d. h. erheblich mehr als noch 2013 (9 %).

Das heutige Maßnahmenpaket knüpft an die Entschließung des Europäischen Parlaments vom Juni 2023, in der das Parlament die Kommission aufforderte, den Qualitätsrahmen von 2014 zu aktualisieren, die Konferenz zur Zukunft Europas, die die Kommission aufforderte, für hochwertige Praktika zu sorgen, und das Europäische Jahr der Jugend an. Es ist außerdem ein Beitrag zum Europäischen Jahr der Kompetenzen und ergänzt die verstärkte Jugendgarantie sowie weitere Kommissionsinitiativen zur Förderung der Jugendbeschäftigung.

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