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18/07/2014

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Industrie und Unternehmertum

Zahlungsverzug

Hilfe für KMU bei der Bekämpfung von Zahlungsverzug

Täglich gehen in ganz Europa Dutzende kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Konkurs, weil ihre Rechnungen nicht beglichen werden. Dabei sind es nicht ihre eigenen Schulden, die diese Unternehmen in den Bankrott treiben, sondern Schulden, die andere bei ihnen haben. Dieses Paradox ist für zu viele Unternehmen in Europa zur Regel geworden. Mehr als die Hälfte der Unternehmen haben aufgrund von Zahlungsverzug Schwierigkeiten mit dem Cashflow. Und das Problem greift um sich: Zwischen 2011 und 2012 stieg die Zahl der betroffenen Unternehmen um 10 %.

Daher gehört die Bekämpfung der schlechten Zahlungsdisziplin zu den wichtigsten Anliegen der Europäischen Kommission. In Zeiten, wo die Arbeitslosenzahlen in vielen EU-Ländern im zweistelligen Bereich liegen, muss dieses Problem an den Wurzeln gepackt werden. Allein 2012 gingen durch Insolvenzen 450 000 Arbeitsplätze in der EU verloren und blieben 23,6 Milliarden Euro an Schulden ungetilgt.

„Jedes Jahr müssen Tausende KMU Insolvenz anmelden, weil sie auf die Begleichung ihrer Rechnungen warten. Wir sind entschlossen, dieser in Europa verbreiteten schlechten Angewohnheit des Zahlungsverzugs, die der Geschäftswelt schon lange Probleme bereitet, ein Ende zu setzen. Es liegt auf der Hand, dass die Mitgliedstaaten die Zahlungsverzugsrichtlinie so rasch wie möglich in nationales Recht umsetzen müssen. Dies sollte in der derzeitigen Wirtschaftskrise, die den Zugang zu Krediten erschwert, eine wesentliche Unterstützung für unsere KMU bedeuten. Darüber hinaus müssen europäische Unternehmen, insbesondere KMU, ihre Rechte kennen und sie möglichst gut zu nutzen wissen.“

Um gegen diese Plage vorzugehen, hatte die Kommission eine neue Richtlinie vorgeschlagen, die im Februar 2011 angenommen wurde. Die neue Richtlinie stärkt den Schutz von Unternehmen bei Zahlungsverzug, vereinfacht Verfahren wo erforderlich und stimmt sie besser aufeinander ab. Die Richtlinie gilt seit dem 16. März 2013 in allen EU-Ländern. Dies bedeutet, dass Unternehmen die Anwendung der neuen EU-Vorschriften einfordern können, auch wenn ein EU-Land die Richtlinie bis zu diesem Datum nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Damit erhalten die Unternehmen ein neues und schlagkräftiges Instrument, ihnen rechtlich zustehende Zahlungen einzufordern.

Nach der Richtlinie müssen Behörden Rechnungen für Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Tagen begleichen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann diese Frist auf bis zu 60 Tage verlängert werden. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 Prozentpunkten über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. Behörden dürfen keinen niedrigeren Verzugszins festlegen und müssen Gläubigern zusätzliche Kosten, die durch die Zahlungseintreibung entstanden sind, erstatten.

Bei Zahlungsverzug können Gläubiger automatisch Verzugszinsen berechnen und dürfen außerdem eine Beitreibungspauschale von mindestens 40 Euro verlangen. Für alle darüber hinausgehenden Beitreibungskosten können sie ebenfalls eine angemessene Erstattung fordern.

Unternehmen müssen ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen bezahlen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Dabei sind Regelungen, die den Gläubiger grob benachteiligen, unwirksam. So soll ein positiver Prozess in Gang gesetzt werden, der die Zahlungsdisziplin in der gesamten Wirtschaft nach und nach verbessert.

Um Unternehmen besser über ihre neuen Rechte zu informieren, hat die Europäische Kommission im Oktober 2012 in allen EU-Ländern eine Informationskampagne ins Leben gerufen, die bis Ende 2014 läuft.

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Letzte Aktualisierung: 18/07/2014 |  Seitenanfang