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18/07/2014

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Industrie und Unternehmertum

Ursprungskennzeichnung von Konsumgütern

Hergestellt in der EU

Vertrauen ist ein Grundpfeiler der Wirtschaft. Wenn die Verbraucher kein Vertrauen in ein Produkt haben, kaufen sie es nicht. In einem Markt mit 500 Millionen Menschen können die Verbraucher nur bei einer begrenzten Anzahl von Erzeugnissen ihre Kaufentscheidung daran ausrichten, dass sie den Händler oder Hersteller persönlich kennen. Bei allen anderen Produkten brauchen sie Indikatoren, die Produkte rückverfolgbar und damit vertrauenswürdig machen.

Wenn Käufer die Herkunft eines Erzeugnisses leicht nachvollziehen können, gibt ihnen das Sicherheit – ein wichtiges Kaufargument. Mit dem kürzlich vorgelegten Vorschlag zur Einführung einer obligatorischen Herkunftsangabe („Made in ...“) für alle in der EU verkauften Verbrauchsgüter hat die Kommission auf dieses Markterfordernis reagiert.

Derzeit gibt es kaum Regeln, und die Hersteller sind nicht verpflichtet, auf den Etiketten den genauen Ursprung ihrer Erzeugnisse anzugeben. Das begünstigt unseriöse Anbieter, die gefälschte Etiketten verwenden oder Waren überhaupt nicht auszeichnen.

Dies ist eine Gefahr für die Verbraucher, da gefährliche Güter so relativ ungehindert in der EU vertrieben werden können. Noch immer können in einem von zehn Fällen die nationalen Behörden in der EU den Ursprung von beschlagnahmten gefährlichen Erzeugnissen nicht ermitteln.

Um diese chaotische Situation zu beenden, haben in der Vergangenheit viele EU-Länder versucht, Regeln für die nationale Ursprungskennzeichnung einzuführen. Münden diese Versuche tatsächlich in nationale gesetzlichen Regelungen – die sich naturgemäß von Land zu Land unterscheiden – so würde dies der Verwirrung Vorschub leisten und redlichen Unternehmen schaden.

„Nach mehrmaligem Ersuchen des Europäischen Parlaments und Initiativen verschiedener EU-Länder beschloss die Europäische Kommission, eine neue Verordnung vorzuschlagen, wonach auf Konsumgütern das Ursprungsland anzugeben ist. Die Pflicht zur Ursprungskennzeichnung hat sich bereits bei Lebensmitteln bewährt, da sie die Rückverfolgung zum Erzeuger erleichtert und so das Verbrauchervertrauen stärkt. Die Ausweitung der Herkunftsangabe auf alle Konsumgüter wird dem EU-Binnenmarkt weitere Impulse verleihen.“

Der Vorschlag der Kommission soll dem entgegenwirken. So genießen die Verbraucher in der gesamten EU besseren Schutz. Gleichzeitig verhindern gemeinsame Regelungen, dass unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften zur Ursprungskennzeichnung neue Hindernisse schaffen.

Fundierte Informationen über die Herkunft von Erzeugnissen schrecken vom Verkauf unsicherer Produkte ab und sind für konkrete Maßnahmen gegen unlautere Geschäftemacher unerlässlich.

Ehrliche Hersteller dürften diesen Vorschlag begrüßen, weil er das Verbrauchervertrauen stärkt und so die Kauflust steigert. Wichtig ist außerdem, dass die Verwendung des Labels „Hergestellt in“ den Unternehmen weder Verwaltungsaufwand noch zusätzliche Kosten verursacht.

Die Kennzeichnung wird ein hohes Maß an Flexibilität ermöglichen. Die allgemeine Kennzeichnung „Hergestellt in der EU“ können alle Waren tragen, deren letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung in einem EU-Land erfolgte. Dennoch steht es den europäischen Herstellern frei, auch künftig ein nationales Siegel wie „Made in Germany“ oder „Made in the UK“ zu verwenden.

Letzte Aktualisierung: 18/07/2014 |  Seitenanfang