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Seit dem Jahr 2000 gibt es neben den Gesetzen zur Gleichstellung von Männern und Frauen auch EU-Antidiskriminierungs-Rechtsvorschriften, die einen Mindestgrad an Gleichstellung und den Schutz für jeden, der in Europa lebt und arbeitet, sicherstellen. Diese Gesetze sollen eine Gleichstellung sicherstellen unabhängig von
Diese Gesetze zielen auf eine Gleichbehandlung in vielen Bereichen des Alltags, vom Arbeitsplatz über Bildung und Gesundheitsfürsorge bis hin zum Zugang zu Waren und Dienstleistungen. Bürger über ihre Rechte und Pflichten unter europäischer Gleichstellungsgesetzgebung zu informieren, ist für die Europäische Kommission von größter Bedeutung.
Weiterführende Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten im Rahmen der europäischen Gleichstellungsgesetzgebung sowie Informationen über Stellen in Ihrem Land, an die Sie sich wenden können, um Rat und Auskünfte zu bekommen, finden Sie unter "Links zum Thema" auf dieser Webseite.
Gesetzgebung ist unerlässlich im Kampf für Gleichstellung, doch wir wissen, dass es mehr zu tun gibt. Darum unterstützt die Europäische Union an Reihe von Maßnahmen, die Diskriminierung bekämpfen; von der Finanzierung von Projekten über Forschungsarbeit bis hin zur Unterstützung von Sensibilisierungs- und Informationskampagnen.
Die Europäische Kommission möchte noch einen Schritt weiter gehen, um sicherzustellen, dass ein vollständiger Bevölkerungsquerschnitt an der Schaffung von Chancengleichheit in ganz Europa beteiligt ist. Das bedeutet Begegnungen und Zusammenarbeit mit vielen unterschiedlichen Organisationen und Körperschaften. Die Europäische Kommission unterstützt eine breite Palette an zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Menschen vertreten, die eventuell in Europa diskriminiert werden.
Die EU-Gesetzgebung und politischen Initiativen sind nur dann wirksam, wenn sie bekannt sind und verstanden werden. Die Europäische Kommission hat die europaweite Informationskampagne „Für Vielfalt, Gegen Diskriminierung“ gestartet. Mit dieser Kampagne wird beabsichtigt, die Bürger hinsichtlich der Gleichstellungsgesetze zu sensibilisieren und die Vorteile der Vielfalt für den Arbeitsplatz und die Gesellschaft im Allgemeinen deutlicher zu machen.
Eine Auswahl nationaler Maßnahmen zur Sensibilisierung wurde zum ersten Mal 2004 durch das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen unterstützt.
Die Europäische Kommission ist davon überzeugt, dass Bildungsmaßnahmen zu den besten Werkzeugen gehören, um im Antidiskriminierungsbereich tatsächliche Veränderungen zu bewirken. Mit dem 2007 gegründeten PROGRESS-Finanzierungsprogramm hat die Europäische Kommission eine Reihe von Schulungsaktivitäten im Bereich Antidiskriminierung eingerichtet, die auch 2008 fortgesetzt wurden.
Die Roma-Gemeinschaft ist heute die größte ethnische Minderheit in der EU. Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung der Roma sind aus diesem Grund für die Europäische Union von besonderer Bedeutung. Die EU ergreift Maßnahmen, um Roma, Zigeuner und Gemeinschaften von Fahrenden zu unterstützen.
Um die Arbeit aus dem „2007 Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“ fortzuführen, hat die Europäische Kommission im Juli 2008 eine Regierungsexpertengruppe für Nichtdiskriminierung und Gleichstellung eingesetzt. Die Gruppe untersucht die Auswirkungen nationaler und europäischer Antidiskriminierungsmaßnahmen, festigt bewährte Verfahren durch Peer-Learning und bewertet die Wirksamkeit politischer Strategien in diesem Bereich.