Beschäftigung, Soziales und Integration

Gemeinsam für Teilhabe

Alle EU-Bürgerinnen und Bürger sollten ihr Wahlrecht ausüben können. So tragen wir zu den für uns geltenden Gesetzen bei und wählen die Menschen, die uns regieren.

Doch in Wahrheit können nicht alle Menschen mit Behinderungen wählen oder kandidieren. Wahllokale sind nicht barrierefrei, Informationen nicht so zugänglich oder verständlich, wie es notwendig wäre (Braille oder Gebärdensprache) und so weiter. Und einige Menschen mit Behinderungen verfügen aufgrund von Einschränkungen ihrer Rechtsfähigkeit vielleicht nicht über das Wahlrecht (aktiv oder passiv).

Die Kommission arbeitet im Rahmen der zehnjährigen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit EU-Ländern daran, dass die Demokratie für alle arbeitet.

Die Version dieses Textes in leichter Sprache finden Sie hier.

Gleichheit an der Wahlurne

Junge Frau hilft älterem Mann mit Technologie. Text besagt: Gemeinsam für Teilhabe, #EUDisabilityRights, #UnionOfEquality.

Jedes EU-Land verfügt über Vorschriften darüber, wie bestimmte Menschen mit Behinderungen an Wahlen, auch Europawahlen, teilnehmen können. In 18 Ländern können zum Beispiel blinde Menschen nicht allein wählen, sondern sind von einer Begleitperson abhängig, die das Kreuz für sie setzt. Die Behörden arbeiten zwar daran, Barrieren zu entfernen, doch es muss mehr unternommen werden, damit Menschen mit Behinderungen gehört werden und gleichgestellt mit anderen an Wahlen teilnehmen können.

Im Rahmen der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat die Europäische Kommission sich verpflichtet, gemeinsam mit den EU-Ländern und dem Parlament zu arbeiten, damit Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte gleichgestellt mit anderen ausüben können.

Zu den Maßnahmen der Kommission gehören:

  • Zusammenarbeit mit EU-Ländern im Europäischen Kooperationsnetz für Wahlen, damit Menschen mit Behinderungen ihre Rolle bei Wahlen umfassend einnehmen können – aktiv wie passiv.
  •  Arbeit mit diesem Netz und den EU-Ländern, um einen Leitfaden für bewährte Wahlpraktiken für barrierefreie Wahlen bis Ende 2023 zu veröffentlichen.
  • Vorschlag von Maßnahmen, damit Menschen mit Behinderungen zugängliche Informationen zu den Bedingungen und detaillierten Vorschriften zur Anmeldung als Wähler oder Kandidat erhalten. Diese Maßnahmen sollen in dem Vorschlag für überarbeitete Gesetze zum aktiven und passiven Wahlrecht mobiler EU-Bürgerinnen und Bürger in EU- und Gemeindewahlen zu finden sein.
  • Beachtung der Anforderungen von Menschen mit Behinderungen in einem Leitfaden zu Online-Wahlen.
  • Anwendung des EU-Programms „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“, damit mehr Menschen mit unterschiedlichen Anforderungen eine aktive Rolle in unseren Demokratien einnehmen können.

Für die Europawahlen 2024 wird der Schwerpunkt der Bemühungen der Kommission für mehr Wahlbeteiligung auf Menschen mit Behinderungen liegen.

Das Europäische Kooperationsnetz für Wahlen, eine Gruppe von Sachverständigen aus EU-Ländern, spielt eine bedeutende Rolle beim Austausch von bewährten Wahlpraktiken, wie barrierefreien Wahllokalen, Stimmzetteln und Abstimmungsgeräten sowie der Bereitstellung von angepassten Informationen und spezifischen Wahlregelungen für Menschen mit Behinderungen. Die Kommission wird über das Netzwerk weiterhin Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, ihr Wahlrecht auszuüben. Dazu gehört die Ausarbeitung gemeinsamer Referenzen und praktischer Ratschläge. Doch wir alle können darauf aufmerksam machen, dass die Stimmen von Menschen mit Behinderungen genauso viel Gewicht haben wie die aller anderen.

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