Beschäftigung, Soziales und Integration

Gemeinsam für inklusive Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten

Gute Bildung ist der Weg zu Beschäftigung und einem erfüllten Leben. Sie schützt auch vor Armut und Ausgrenzung. Jeder und jede hat das Recht auf Bildung, die auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst ist, sowie auf Beschäftigungschancen, um die eigenen Kompetenzen einzusetzen. Die zehnjährige Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Kommission soll die Bildung inklusiver und wirksamer – auf allen Ebenen von der Vorschule bis zur Universität – und den Arbeitsmarkt zugänglicher und inklusiver gestalten.

Die Version dieses Textes in leichter Sprache finden Sie hier.

Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen in einem inklusiven Arbeitsumfeld

Mensch mit Down-Syndrom arbeitet mit einer anderen Angestellten in einem Café. Text besagt: Gemeinsam für inklusive Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. #EUDisabilityRights, #UnionOfEquality.

Menschen mit Behinderungen sind durch EU-Recht gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt. Trotzdem haben sie häufig Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden und zu halten. Dafür gibt es viele Gründe, auch einen Mangel an barrierefreien Einrichtungen am Arbeitsplatz, doch das Resultat ist, dass 50,8 % der Menschen mit Behinderungen eine Anstellung haben im Vergleich zu 75 % der Menschen ohne Behinderung. Menschen mit Behinderungen haben das Recht, zu arbeiten und ihren Lebensunterhalt zu verdienen, wie alle anderen. Arbeit kann ein Weg zu mehr Autonomie und einem erfüllenderen Leben sein.

Beschäftigung ist eine der zentralen Prioritäten der Strategie.

Die Kommission hat kürzlich ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, mit dem EU-Länder Stereotypen am Arbeitsmarkt bekämpfen, Fördermaßnahmen zu Gunsten von Minderheiten durchführen und sicherstellen können, dass Arbeitsplätze an die Bedürfnisse von Angestellten mit Behinderungen angepasst werden. Es enthält zum Beispiel einen Katalog positiver Maßnahmen, um die Anstellung von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.

Weitere Beispiele des Handelns der Europäischen Kommission:

  • Sie stellt sicher, dass das EU-Recht angemessen angewendet wird, um Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz zu schützen.
  • Sie setzt EU-Initiativen wie die Jugendgarantie ein, um jungen Menschen mit Behinderungen unter 30 einen Arbeitsplatz zu verschaffen.
  • Sie trägt zur Stärkung der Sozialwirtschaft bei.

Die Europäische Kommission hat auch die EU-Länder aufgefordert, bestimmte Aktionen wie Zielsetzungen für 2024 umzusetzen:

  • Erhöhung der Anzahl von Menschen mit Behinderungen in Beschäftigung.
  • Verringerung der Anstellungslücke zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen.

Schließen der Bildungslücke

Eine Gruppe kommuniziert in Gebärdensprache. Text besagt: Gemeinsam für inklusive Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, #EUDisabilityRights, #UnionOfEquality.

Über 20 % der jungen Menschen mit Behinderungen brechen die Schule frühzeitig ab im Vergleich zu knapp 10 % der jungen Menschen ohne Behinderung. Und weniger Menschen mit Behinderungen erreichen einen Universitätsabschluss. Viele junge Menschen werden in speziellen Schulen unterrichtet, die nicht immer einen eindeutigen Weg ins Arbeitsleben öffnen.

Inklusive Bildung ist eine Priorität für die EU und sie wird im Rahmen der Strategie mit den EU-Ländern unter anderem daran arbeiten:

  • Die Verabschiedung eines EU-Gesetzes zur Gleichbehandlung in der Bildung anzuregen.
  • Die Lehrerausbildung auszuweiten, um den Mangel an Lehrkräften in der Sonderpädagogik zu bewältigen und sicherzustellen, dass alle in der Bildung Tätigen darin geschult sind, Kinder mit besonderen Bedürfnissen zu unterstützen.
  • Regelschulen inklusiver zu gestalten mit besonderer Hilfe für Kinder mit Behinderungen, darunter auch solche mit Neurodiversität.

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