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Einem schwedischen Hersteller von mobilen Reinigungspumpen für öffentliche Schwimmbäder wurde die Einfuhr in den französischen Markt untersagt.Seine Geräte entsprachen zwar einer europäischen Norm, nach der die Spannung höchstens 12 Volt Gleichstrom betragen darf, wenn sich Schwimmer im Becken befinden. Nachden französischen Vorschriften gilt diese Höchstspannung immer –unabhängig davon, ob sich Schwimmer im Becken befinden oder nicht.
Die Ermittlungen von SOLVIT ergaben, dass die französischen Vorschriften nur für ortsfeste Produkte gelten.Da die Geräte des schwedischen Unternehmens mobil und nicht zur Verwendung bestimmt sind, wenn sich Schwimmer im Becken aufhalten, erhielt der Hersteller grünes Licht für den Verkauf in Frankreich.
Lösung des Problems innerhalb von 15 Wochen
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