Beschäftigung, Soziales und Integration

Fragen und Antworten

Was wurde bisher erreicht?

  • Die Kommission und die EU-Länder haben die Grundlagen für ein modernes, digitales System zur grenzübergreifenden Koordinierung der sozialen Sicherheit geschaffen. Dies erleichtert den Informationsaustausch zwischen den Behörden und sorgt für eine bessere Qualität der Dienstleistungen, die öffentliche Stellen für die Bürgerinnen und Bürger erbringen. 
  • Das System für den elektronischen Austausch von Information der sozialen Sicherheit (EESSI) hat den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Sozialversicherungsträgern verbessert.
  • Außerdem soll die Interaktion zwischen Menschen, die in anderen EU-Ländern arbeiten oder unternehmerisch tätig sind, und öffentlichen Stellen in ganz Europa vereinfacht werden:
    • In der Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor ist vorgesehen, dass Bürger und Unternehmen bis Dezember 2023 drei Verfahren zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vollständig online abwickeln können und die Ergebnisse elektronisch übermittelt werden.
    • Mit dem Pilotprojekt für einen Europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) soll eine digitale Lösung für die Ausstellung und grenzüberschreitende Überprüfung von Sozialversicherungsansprüchen getestet werden.

Warum schlägt die Kommission Maßnahmen in diesem Bereich vor?

Die EU-Vorschriften schützen bereits die Sozialversicherungsansprüche von Bürgern, die innerhalb Europas umziehen, und stellen sicher, dass sie Zugang zu den ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Die Digitalisierung kann zur effizienteren Anwendung der Vorschriften beitragen. Die Initiative schafft die Grundlage für mögliche künftige Schritte zur weiteren Erleichterung des Lebens mobiler Bürger mithilfe der Digitalisierung und zur Verringerung des Aufwands für Unternehmen und nationale Behörden, die mit der grenzüberschreitenden sozialen Sicherheit befasst sind. Dies wird auch den digitalen Wandel in Europa voranbringen.

Inwiefern kommt die zunehmende Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit zugute?

Die Digitalisierung wird die Koordinierung zwischen den Systemen der sozialen Sicherheit verbessern und zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen, mit denen Bürger, Unternehmen und öffentliche Stellen konfrontiert sind:

  • Menschen, die in anderen EU-Ländern leben oder unternehmerisch tätig sind, stoßen im Kontakt mit Sozialversicherungsträgern und anderen öffentlichen Stellen häufig auf Schwierigkeiten. Die Verfahren zur Bescheinigung und Überprüfung von Sozialversicherungsansprüchen sind mitunter zeitaufwendig und erfordern häufig den Austausch physischer Dokumente (diese werden auch als portable Dokumente bezeichnet, einschließlich der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK)). Insbesondere wenn Unternehmen ihre Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland entsenden, sind sie mitunter mit Verwaltungskosten und verschiedenen Hindernissen konfrontiert.
  • Die Sozialversicherungsträger haben aufgrund der unzureichenden Interoperabilität zwischen den nationalen Systemen häufig Schwierigkeiten beim Zugang zu und beim Austausch von Informationen. Außerdem entstehen Kosten etwa für die Überprüfung von Ansprüchen, die Ausstellung oder Ersetzung von Dokumenten, Betrug und Fehler im Zusammenhang mit portablen Dokumenten oder die unsachgemäße Verwendung der EKVK.

Welche Maßnahmen schlägt die Kommission insbesondere vor?

Mit ihren Plänen will die Kommission

  1. eine bürgerorientierte Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit fördern durch
  • eine reibungslose digitale Interaktion mit öffentlichen Stellen für Menschen, die in andere EU-Länder reisen oder umziehen bzw. dort arbeiten oder unternehmerisch tätig sind,
  • die Erbringung effizienter, digitaler und interoperabler grenzüberschreitender öffentlicher Dienstleistungen, die leicht zugänglich und benutzerfreundlich sind,
  1. die Verbesserung der Zusammenarbeit und des Austauschs von Sozialversicherungsdaten zwischen verschiedenen Trägern.

Die Maßnahmen umfassen

  • die vollständige Einführung des EESSI-Systems bis spätestens Ende 2024 und die kontinuierliche Verbesserung des bestehenden Systems,
  • die stärkere Beteiligung der EU-Länder am ESSPASS-Projekt und die Prüfung seiner potenziellen Ausweitung durch die Kommission auf der Grundlage der Ergebnisse,
  • die Digitalisierung weiterer Verfahren (neben den Verfahren, die gemäß der Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor digitalisiert werden sollen) bis 2025, z. B. in den Bereichen Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Gesundheitsversorgung,
  • die Verbesserung des grenzüberschreitenden Datenaustauschs und der Interoperabilität,
  • nachhaltige Investitionen in die Automatisierung von Verfahren für die Bearbeitung von Fällen im Rahmen der Koordinierung der sozialen Sicherheit,
  • die Prüfung der Möglichkeiten zur Vereinfachung im Interesse reibungsloser digitaler Lösungen für Menschen, die im EU-Ausland leben und arbeiten,
  • jährliche hochrangige Treffen mit den Mitgliedstaaten zur Überwachung und Unterstützung der Fortschritte.

Wie wird die Digitalisierung in diesem Bereich Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Stellen zugutekommen?

Für Bürgerinnen und Bürger, die die Freizügigkeit innerhalb Europas nutzen:

  • reibungsloser und leichterer Zugang zu öffentlichen Diensten, einschließlich eines schnelleren Zugangs zu Dokumenten zum Nachweis von Sozialversicherungsansprüchen im Ausland,
  • digitale Dokumente in elektronischen Brieftaschen zur leichteren Anerkennung von Ansprüchen und zur vollständigen Kontrolle und Verfügung über personenbezogene Daten durch die betreffende Person,
  • einfachere Wahrnehmung von Sozialversicherungsansprüchen im Ausland, z. B. eine unvorhergesehene medizinische Behandlung im Ausland,
  • schnellere und sicherere Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen der Sozialversicherung.

Für Sozialversicherungsträger und sonstige öffentliche Stellen:

  • Verbesserung der Effizienz und Qualität der Dienstleistungen der sozialen Sicherheit, einschließlich grenzüberschreitender Dienstleistungen,
  • verlässliche digitale Überprüfung von Sozialversicherungsansprüchen, Verringerung der Kosten und der Fehler- und Betrugsanfälligkeit,
  • bessere Zusammenarbeit und besserer Zugang zu und Austausch von Sozialversicherungsdaten, auch über Grenzen hinweg, unter Einhaltung strenger Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften.

Für Unternehmen, die Dienstleistungen im Ausland erbringen:

  • einfachere Verwaltungsverfahren und Interaktionen mit Sozialversicherungsträgern, einschließlich für online beantragte und ausgestellte Dokumente, z. B. bei der Entsendung von Arbeitnehmern in ein anderes EU-Land.

Welche Rechte haben Sie gegenwärtig aufgrund der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK)? Ändert sich etwas mit der neuen Initiative?

Die in der Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht zu Änderungen der EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit führen. Die EKVK ermöglicht Ihnen weiterhin in allen 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz bzw. dem Vereinigten Königreich Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens zu denselben Bedingungen und Kosten wie für die in diesem Land versicherten Personen.

Was sind die nächsten Schritte in Bezug auf den ESSPASS? Wird er für die Mitgliedstaaten verbindlich sein?

Die Ausstellung und Überprüfung der A1-Bescheinigung und der Europäischen Krankenversicherungskarte wird derzeit durch zwei Konsortien von Trägern aus EU-Ländern mit finanzieller Unterstützung der Kommission getestet. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Pilotprojekte, die 2025 abgeschlossen sein sollen, wird die Kommission über die nächsten Schritte entscheiden, auch darüber, ob der ESSPASS in allen EU-Ländern eingeführt werden soll und ob hierfür ein neuer Rechtsrahmen erforderlich ist.

Weitere Informationen über den Europäischen Sozialversicherungsausweis finden Sie hier.

Was ist der aktuelle Stand in Bezug auf das System für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI)? Wie viele und welche Mitgliedstaaten beteiligen sich am EESSI, und was plant die Kommission, damit auch die übrigen Mitgliedstaaten mitmachen?

Einige Jahre nach seiner Einführung funktioniert der EESSI nun in allen 32 beteiligten Ländern (EU-27, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Vereinigtes Königreich). 13 Länder (BG, DK, EE, FR, CY, LV, HU, MT, PT, SE sowie IS, NO und UK) können sich in allen Bereichen und Fragen der sozialen Sicherheit austauschen. 18 Länder haben das System zu mehr als 90 % umgesetzt. Durch den EESSI konnten die Sozialversicherungsträger seit 2019 mehr als 16 Millionen Fälle schneller und sicherer bearbeiten. Dabei ging es um Menschen, die in ein anderes Land reisen, dort leben, studieren, sich dort zur Ruhe setzen und/oder arbeiten wollten.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Umsetzung unterstützen, die nationalen Anstrengungen überwachen und vierteljährlich darüber auf dem Europa-Portal der GD Beschäftigung, Soziales und Integration Bericht erstatten.

Welche weiteren Initiativen im Bereich Digitalisierung gibt es zur Förderung der Freizügigkeit und der fairen Arbeitskräftemobilität?

Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor

Gemäß der Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Bürger und Unternehmen bis zum 12. Dezember 2023 über das Portal Ihr Europa Zugang zu 21 Verwaltungsverfahren haben und diese auch vollständig online abwickeln können. Zudem müssen die Ergebnisse der Verfahren auf elektronischem Wege übermittelt werden.

Die Verfahren im Zusammenhang mit der Koordinierung der sozialen Sicherheit sind:

  • Antrag auf Bestimmung der anzuwendenden Sozialversicherungsvorschriften,
  • Antrag auf Ausstellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK),
  • Beantragung einer Rente.

Das in Entwicklung befindliche technische System der einmaligen Erfassung soll den für diese 21 Verfahren erforderlichen grenzüberschreitenden Austausch von Dokumenten und Informationen ermöglichen. Ziel ist die Wiederverwendung von Informationen, die bereits in elektronischer Form bei anderen Verwaltungen in Europa vorliegen.

Rahmen für eine europäische digitale Identität

Der Rahmen für eine europäische digitale Identität wird Bürgern und Unternehmen in der EU den grenzüberschreitenden Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten erleichtern. Die EU-Länder werden harmonisierte digitale Brieftaschen ausstellen, die es Einzelpersonen und Unternehmen ermöglichen, ihre Daten und digitalen Dokumente freiwillig zu speichern und weiterzugeben. Dieser Rahmen könnte auch auf die Koordinierung der sozialen Sicherheit angewandt werden.

Um die EUid-Brieftasche zu testen, werden mit Unterstützung des Programms „Digitales Europa“ groß angelegte Pilotprojekte durchgeführt. Eine Gruppe von Trägern aus verschiedenen Ländern testet derzeit unter anderem die Ausstellung und Überprüfung der A1-Bescheinigung und der Europäischen Krankenversicherungskarte.

Weitere Informationen darüber, wie der ESSPASS auf dem Rahmen für eine europäische digitale Identität aufbauen soll, finden Sie hier.

Vorschlag für ein Gesetz für ein interoperables Europa

Mit dem vorgeschlagenen Gesetz für ein interoperables Europa soll ein Kooperationsrahmen für öffentliche Verwaltungen in der gesamten EU geschaffen werden, damit diese sich auf gemeinsame, interoperable Lösungen einigen können.  Von der Steigerung der Effizienz der öffentlichen Dienste durch eine stärkere Vernetzung digitaler öffentlicher Verwaltungen und einen besseren Datenaustausch zwischen allen Bereichen und allen EU-Ländern werden sowohl Bürger als auch Unternehmen profitieren.

Europäische Datenstrategie

Die 2020 angenommene Europäische Datenstrategie zielt unter anderem darauf ab, den Datenaustausch zwischen Behörden zu erleichtern. Dies trägt zur Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für mobile Bürger und Unternehmen, die im Binnenmarkt tätig sind, bei.

Die Maßnahmen betreffen insbesondere:

  • einen sektorübergreifenden Governance-Rahmen für Datenzugang und Datennutzung,
  • technologische Systeme und Infrastruktur,
  • die Verbesserung der digitalen Kompetenzen,
  • den Ausbau europäischer Datenräume in strategischen Bereichen.

Europäischer Aufzeichnungsdienst für Renten- und Pensionsansprüche 

Mit Unterstützung der Kommission wird derzeit ein europäischer Aufzeichnungsdienst entwickelt, über den Bürger zu jedem Zeitpunkt ihrer beruflichen Laufbahn Informationen über ihre Renten- und Pensionsansprüche in den Mitgliedstaaten, in denen sie gearbeitet haben, erhalten können.

Ungeachtet des Aufzeichnungsdiensts ist es jedoch nach wie vor erforderlich, dass Menschen, die in mehreren Ländern gearbeitet haben, am Ende ihrer beruflichen Laufbahn einen Rentenantrag gemäß den EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit stellen. Die Sozialversicherungsträger nutzen das EESSI-System für den Austausch von Informationen zur Berechnung der Renten. Die Bürger erhalten das Formular P1, das eine offizielle Zusammenfassung und Berechnung ihrer Ruhegehaltsansprüche enthält.

Projekt zu Arbeits- und Sozialversicherungsausweisen 

In einigen Ländern wurden Arbeits- bzw. Sozialversicherungsausweise eingeführt, um die Einhaltung des Arbeitsrechts für Arbeitnehmer sicherzustellen, einschließlich derjenigen, die in verschiedenen Ländern arbeiten. Die europäischen Sozialpartner im Baugewerbe prüfen, inwieweit eine Interoperabilität zwischen diesen Ausweisen möglich ist. Dabei werden sie von der Kommission finanziell unterstützt.

Die Europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, eine Arbeitsgruppe der Europäischen Arbeitsbehörde, prüft zudem, inwieweit sich Sozialversicherungsausweise zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit eignen.

Binnenmarktinformationssystem und elektronische Erklärung für die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland

Das Binnenmarktinformationssystem (IMI) unterstützt die Behörden bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in verschiedenen Bereichen, unter anderem im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland.

Was ist die elektronische Erklärung für die Entsendung von Arbeitnehmern?

Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten an der Entwicklung eines gemeinsamen elektronischen Formulars, das die Länder bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland verwenden können. Damit sollen der Verwaltungsaufwand für Dienstleister verringert und der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden erleichtert werden. Die Erklärung könnte auch zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch des Systems beitragen.

Entsendung von Kraftfahrern

Mit der Richtlinie (EU) 2020/1057 wurden Verwaltungs- und Kontrollanforderungen für die Entsendung von Kraftfahrern eingeführt. Kraftverkehrsunternehmen müssen über das mehrsprachige Portal „Straßenverkehr – Entsendemeldung“, das mit dem Binnenmarktinformationssystem verknüpft ist, eine Entsendemeldung einreichen.

Initiativen im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste 

Im Rahmen des künftigen Europäischen Raums für Gesundheitsdaten wollen die Kommission und die Mitgliedstaaten die uneingeschränkte Nutzung der digitalen Infrastruktur MyHealth@EU in ganz Europa für den Austausch von elektronischen Verschreibungen, Patientenkurzakten, Laborergebnissen, Krankenhausentlassungsberichten und medizinischen Bildern ermöglichen.

Dies könnte zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Erstattung der Kosten der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung im Rahmen der Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung beitragen.

MyHealth@EU wird 2023 bereits in elf Mitgliedstaaten für elektronische Verschreibungen und Patientenkurzakten genutzt.

Europäische Blockchain-Dienste-Infrastruktur

Die Europäische Blockchain-Dienste-Infrastruktur ist eine Initiative der Europäischen Kommission und der Europäischen Blockchain-Partnerschaft. Sie soll die Erbringung grenzüberschreitender öffentlicher Dienstleistungen mithilfe von Blockchain-Technologien unterstützen.

Die Europäische Blockchain-Dienste-Infrastruktur kann genutzt werden, um Informationen auf vertrauenswürdige, dezentrale Weise zu speichern. Sie ermöglicht neue Formen der Überprüfung, Rückverfolgbarkeit und Transparenz für Einzelpersonen, die mit öffentlichen Diensten in der EU interagieren. Der ESSPASS wurde als eines der Projekte ausgewählt, die im Rahmen der Europäischen Blockchain-Dienste-Infrastruktur getestet werden sollen.

Seite weiterempfehlen