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In den EU-Binnenmarktvorschriften sind die Freizügigkeit von Personen sowie der freie Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg festgeschrieben. Damit diese Vorschriften wirksam umgesetzt werden können, müssen die zuständigen Behörden jedes EU-Landes koordiniert vorgehen, kooperieren und miteinander kommunizieren. Dies soll mit dem von der Europäischen Kommission entwickelten Online-Tool, dem Binnenmarkt-Informationssystem (IMI), erleichtert werden.
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