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Das IMI wird auf drei neue Bereiche ausgedehnt

  • Öffentliches Auftragswesen

Wie in den neuen Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe (2014/24/EU und 2014/25/EU) vorgesehen, wird im April 2015 ein Pilotprojekt gestartet, um den Informationsaustausch zur Überprüfung der finanziellen und technischen Kapazitäten von Bietern oder der Einhaltung der Qualitäts- und Umweltschutznormen zu fördern.

  • Rückgabe von Kulturgütern

Ab Dezember 2015 wird das IMI nach Annahme der Richtlinie 2014/60/EU die Behörden der EU-Länder beim Austausch von Informationen über unrechtmäßig aus ihrem Hoheitsgebiet verbrachte Kulturgüter unterstützen.

  •  Durchsetzung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern

Ab Juni 2016 wird das IMI im Einklang mit der Richtlinie 2014/67/EU zum Informationsaustausch für die Zwecke der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Verwaltungsstrafen und Sanktionen im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmern eingesetzt. Diese Richtlinie festigt außerdem die Nutzung des IMI für den seit 2011 im Rahmen eines Pilotprojekts erprobten allgemeinen Austausch von Informationen über entsandte Arbeitnehmer.

Zugang zu IMI

Nur registrierte Nutzer haben Zugang zum Binnenmarkt-Informationssystem (IMI).

IMI-Schulungsversion

Wenn Sie neu bei IMI sind, können Sie sich anhand unserer Schulungsversion mit dem System vertraut machen.

Dazu müssen Sie sich erst anmelden.

Noch nicht angemeldet?

Ihre Anmeldung muss von einem nationalen IMI-Koordinator genehmigt werden. Nur zuständige Behörden können eine Anmeldung beantragen.