Nutzung
Neu bei IMI?
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IMI-Grundlagen
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Checkliste: Erste Schritte
Verwaltung meiner Behörde
Welche Aufgaben habe ich? Was muss ich bei der Verwaltung meiner Behörde beachten? Hier finden Sie die Antworten:
Bearbeitung von Informationsanfragen
Eine kurze Erklärung zu allen Standard-Abläufen von IMI-Anfragen (Versenden, Akzeptieren, Beantworten und Weiterleiten von Anfragen) finden Sie in dieser
PowerPoint-Präsentation.
Ferner haben wir einige Tipps und Tricks zusammengestellt, die bei der Bearbeitung von Informationsanfragen nützlich sein können:
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Wie funktioniert die maschinelle Übersetzung?
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Wie drucke ich einen Bericht?
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Wie teile ich Anfragen auf?
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Wie kopiere ich Anfragen?
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Wie versende ich eine Nachricht zu einer Anfrage?
Um den Informationsaustausch zwischen zwei zuständigen Behörden in verschiedenen Ländern zu erleichtern, enthält IMI vorübersetzte Fragen sowie mögliche Antworten.
Diese sogenannten Fragenkomplexe sind nach Rechtsbereich geordnet.
Meine Aufgaben als Zugangsmanager
Meine Aufgaben als Koordinator
IMI und die verschiedenen Rechtsbereiche
IMI und die Dienstleistungsrichtlinie:
Neben einer Informationsanfrage an Partnerbehörden können Sie
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Notifizierungen zu Dienstleistungen
verschicken,
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den Vorwarnungsmechanismus
verwenden,
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eine Ausnahme im Einzelfall
geltend machen.
Ausführlichere Informationen finden Sie im
Benutzerleitfaden zum IMI und der Dienstleistungsrichtlinie.
IMI und die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr:
Artikel 3 der Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bestimmte einschränkende Maßnahmen mitzuteilen.
In unserem Leitfaden zu Notifizierungen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs finden Sie weitere Informationen dazu.
IMI und die Richtlinie über Patientenrechte:
Bürgerinnen und Bürger, die eine medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land in Betracht ziehen, können die zuständige Behörde bitten, über das IMI die Zulassung bestimmter Leistungsanbieter zu prüfen.
In unserem Leitfaden
erfahren Sie Näheres.
Zugang zu IMI
Nur registrierte Nutzer haben Zugang zum Binnenmarkt-Informationssystem (IMI).
IMI-Schulungsversion
Wenn Sie neu bei IMI sind, können Sie sich anhand unserer Schulungsversion mit dem System vertraut machen.
Dazu müssen Sie sich erst anmelden.
Noch nicht angemeldet?
Ihre Anmeldung muss von einem nationalen IMI-Koordinator genehmigt werden. Nur zuständige Behörden können eine Anmeldung beantragen.