Beschäftigung, Soziales und Integration

Bekämpfung der Diskriminierung am Arbeitsplatz



Einleitung

Jede*r hat ein Recht auf Chancengleichheit! Gleichbehandlung ist in der Europäischen Union ein Grundrecht. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft oder Rasse, der Religion oder der sexuellen Orientierung ist illegal.   

Gleichbehandlung von Frauen und Männern

Gesetze zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern gibt es bereits seit den Anfängen der Europäischen Gemeinschaft.  

Seit den 1970er Jahren wurden insgesamt 13 Rechtsakte erlassen, um sicherzustellen, dass Frauen und Männer am Arbeitsplatz gleich behandelt werden.  

Diese Gesetze decken viele Bereiche ab, unter anderem die Gleichbehandlung bei der Bewerbung um eine Stelle sowie am Arbeitsplatz, der Schutz von schwangeren und stillenden Frauen und das Recht auf Mutter- und Vaterschaftsurlaub.  

Obwohl diese Rechte von Millionen Frauen und Männern in Europa in Anspruch genommen werden, wissen nur wenige, dass diese auf die Europäische Union zurückgehen.  

Gegen andere Formen von Diskriminierung vorgehen

Die bestehenden Rechte zur Gleichbehandlung wurden im Jahr 2000 um neue Rechtsvorschriften der Europäischen Union erweitert. Diese verbieten die Diskriminierung aufgrund folgender Merkmale:  

  • Rasse und ethnische Herkunft
  • Religion und Weltanschauung 
  • Behinderung
  • sexuelle Orientierung
  • Alter  

Diese fünf Merkmale zusammen mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts finden sich im Vertrag von Lissabon wieder und gelten als Bereiche, in denen die Europäische Union tätig werden kann, um Diskriminierung zu verhindern.  

Diskriminierung kann aber auch aufgrund anderer Faktoren stattfinden, beispielsweise weil eine Person verheiratet oder ledig ist, aufgrund des Einkommens oder des Wohnorts. Alter und Geschlecht sind weitere Faktoren für Diskriminierung. (Eine ältere Frau läuft beispielsweise ein besonderes Risiko, auf dem Arbeitsmarkt unfair behandelt zu werden.)    

Die Gesetze, die Menschen vor Diskriminierung aufgrund ihrer Rasse und ethnischen Herkunft schützen, gelten nicht nur im Berufsleben, sondern auch für Bereiche des alltäglichen Lebens wie beispielsweise in Schulen, im Wohnungssektor, dem Gesundheitswesen oder beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen. Hier kann sich Diskriminierung durch unfaire Behandlung in Geschäften, Restaurants, Hotels usw. äußern.  

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, diese Regelungen zur Gleichbehandlung umzusetzen. Auch Länder, die der EU beitreten wollen, müssen diesen Regelungen nachkommen. 

In den EU-Gleichbehandlungsvorschriften ist ein Mindestmaß an Schutz festgelegt, das für alle Menschen gilt, die in der Europäischen Union leben und arbeiten. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus auch stärkere gesetzliche Maßnahmen ergreifen.  

Hilfe bekommen

Nähere Informationen zu den Rechten und Pflichten im Rahmen der EU-Gleichstellungsvorschriften sowie Informationen zu den Beratungsstellen der einzelnen Mitgliedstaaten finden Sie unter den nachstehenden Links. 

Gesetze sind wichtig im Kampf um die Gleichstellung, aber es muss noch mehr getan werden. Darum unterstützt die EU eine Vielzahl an Maßnahmen gegen Diskriminierung: Projektfinanzierungen, Forschung bis hin zu Sensibilisierungs- und Informationskampagnen.

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