Beschäftigung, Soziales und Integration

Polen

Notruf

Rufnummer: 999 oder 112
Centrala Narodowego Funduszu Zdrowia (NFZ) – (Zentrale des Nationalen Gesundheitsfonds – Abteilung „Internationale Angelegenheiten“)
Tel.: +48 (22) 572 62 68
E-Mail: ca17@nfz.gov.pl

Infotelefon des nationalen Gesundheitsfonds (NFZ): +48 22 125 66 00, +48 800 190 590 (nur in Polnisch)


Behandlung, Deckung, Kosten

In einem Notfall:

Bei plötzlicher Lebens- oder Gesundheitsbedrohung erfolgt die medizinische Notfallversorgung durch ein Team von Notärzten. In Notfällen ist die Versorgung durch die Notärzte-Teams kostenlos.

Für alle anderen Gesundheitsdienste achten Sie auf das Logo des Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ), an dem zu erkennen ist, ob eine medizinische Einrichtung dem staatlichen System angeschlossen ist.

Ärzte/Ärztinnen – Erstversorgung

  • Arztpraxen sind normalerweise von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
  • Werktags nach 18 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen bieten vertraglich dem NFZ angeschlossene Gesundheitszentren durchgehend medizinische Versorgung an.
  • Deren Adressen und Telefonnummern finden Sie
    • auf der Website des NFZ (nur in Polnisch)
    • sowie in den vom NFZ für die gesundheitliche Grundversorgung unter Vertrag genommenen Kliniken und Arztpraxen.

Zahnärzte/Zahnärztinnen

  • Zahnärzte bieten häufig sowohl eine durch das öffentliche Gesundheitssystem gedeckte Behandlung als auch eine Behandlung als Privatpatient an. Das bedeutet, dass die von der öffentlichen Krankenkasse erstatteten Leistungen möglicherweise nicht jeden Tag erbracht werden. Zahnarztpraxen sind gehalten, die Tage und Zeiten anzugeben, an denen sie Leistungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems erbringen. Erkundigen Sie sich im Voraus.
  • In den Zahnarztpraxen sind auch Listen der nach polnischem Recht kostenlosen Leistungen und Versorgungsmaterialien erhältlich. Für die Posten auf diesen Listen dürfen keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden. Behandlungen bzw. Materialien, die nicht dort angegeben sind, gehen zu Ihren Lasten. Die entsprechenden Kosten sind in Polen nicht erstattungsfähig.

Krankenhausbehandlung

  • Abgesehen von plötzlichen Erkrankungen, Unfällen oder sonstigen Notfällen ist für die Aufnahme in ein Krankenhaus eine ärztliche Überweisung erforderlich.
  • Gehen Sie in eine Klinik, die dem NFZ angeschlossen ist (dies ist meistens der Fall). Normalerweise ist am betreffenden Gebäude das Logo des Nationalen Gesundheitsfonds angebracht.
  • Sie können sich auch von der regionalen Zweigstelle des Nationalen Gesundheitsfonds einen geeigneten Gesundheitsdienstleister empfehlen lassen.
  • Während des Krankenhausaufenthalts sind Operationen, Diagnosetests, Medizinprodukte und gesundheitsfördernde Nahrungsmittel kostenlos.

Verschreibungen

  • Legen Sie in der Apotheke Ihre Verschreibung und Ihre Europäische Krankenversicherungskarte vor.
  • Für die gängigsten Arzneimittel müssen Sie eine Pauschale bezahlen. Andere werden in unterschiedlicher Höhe bis zu einer bestimmten Obergrenze erstattet. Der Rest geht zu Ihren Lasten. Allgemeine Informationen über die Kostenerstattung sind auf der Website „Informationen der Regierung“ (nur in Polnisch) verfügbar.
  • Arzneimittel, die nicht im Verzeichnis erstattungsfähiger Medikamente aufgeführt sind, müssen Sie in voller Höhe selbst bezahlen.

Erstattung

Werden Ihnen Behandlungskosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie deren Erstattung nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger.

Eigenbeteiligung

  • Leistungen in medizinischen Versorgungszentren, Pflege- und Betreuungseinrichtungen oder Einrichtungen für medizinische Rehabilitation: Der Patient trägt die Verpflegungs- und Unterkunftskosten.
  • Badekuren: Für eine Kurbehandlung in einem Heilbad zahlen Sie einen Teil der Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die sich nach der Zimmerkategorie und der Dauer des Aufenthalts richten. Die Kosten sind vom Gesundheitsministerium festgelegt.
  • Transport: Sie haben Anspruch auf einen Krankenwagentransport zu der nächstgelegenen Gesundheitsversorgungsstelle und zurück, sofern dies durch einen der Krankenkasse oder dem staatlichen System angeschlossenen Arzt bzw. Chirurgen in folgenden Fällen angewiesen wurde:
    • Sie müssen sofort in einer Gesundheitsversorgungseinrichtung behandelt werden.
    • Ihre laufende Behandlung muss fortgesetzt werden, und Ihre Mobilität ist eingeschränkt, sodass Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können.

Bei Unfällen oder in Notfällen ist die Versorgung durch die Notärzte-Teams kostenlos.

In allen anderen Fällen beläuft sich Ihr Eigenbeitrag auf 60 % bzw. 100 % der Kosten.


Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

Sie benötigen eine Überweisung des behandelnden, dem staatlichen Gesundheitssystem angeschlossenen Arztes.

Wie beantrage ich eine EKVK?


Wo nimmt man die EKVK an?

Ärzte und Krankenhäuser (nur in Polnisch)

Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in Polen ausgestellten EKVK

Centrala Narodowego Funduszu Zdrowia (NFZ) Abteilung Współpracy Międzynarodowej
Tel.: +48 (22) 572 62 68
E-Mail: ca17@nfz.gov.pl

 

 

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