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Medizinische Behandlung im Ausland - Polen

Notfall

Rufnummern 112 oder 999

Kontakt

Centrala Narodowego Funduszu Zdrowia (NFZ)
(Zentrale des Nationalen Gesundheitsfonds – Abteilung „Internationale Angelegenheiten“)
Tel: +48 22 572 62 68
E-Mail: ca17@nfz.gov.pl

Behandlung u. Kosten

Dem staatlichen Gesundheitssystem angeschlossene Leistungserbringer sind an dem NFZ-Logo erkenntlich.

Ärzte

  • Die Arztpraxen sind von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Nach 18 Uhr stehen an Werktagen, Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr verschiedene Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung, die vertraglich an den NFZ gebunden sind. Die Anschriften und Rufnummern der Gesundheitseinrichtungen mit 24-Stunden-Dienst können Sie beim NFZ erhalten.

Zahnärzte

  • Die Zahnärzte bieten häufig sowohl eine durch das NFZ gedeckte Behandlung als auch eine Privatbehandlung an. Es ist daher möglich, dass Dienstleistungen im Rahmen des NFZ nicht an allen Wochentagen angeboten werden. Informieren Sie sich im Voraus beim betreffenden Zahnarzt. In den Zahnarztpraxen sind auch Listen der kostenlosen Dienstleistungen und Versorgungsmaterialien erhältlich. Über ein Grundangebot hinausgehende Dienstleistungen und Versorgungsmaterialien sind gebührenpflichtig.

Krankenhausbehandlung

  • Für die Aufnahme in ein Krankenhaus ist eine ärztliche Überweisung erforderlich, außer bei plötzlicher Erkrankung, Unfall oder in anderen Notfällen.
  • Wenden Sie sich an ein Krankenhaus, das einen Vertrag mit dem NFZ hat (was bei den meisten Krankenhäusern der Fall ist). Während des Krankenhausaufenthalts sind Operationen, Diagnosetests und Medikamente kostenlos.

Rezepte

  • Rezepte für erstattungsfähige Medikamente sollten von einem NFZ-Vertragsarzt ausgestellt werden. Nehmen Sie Ihre Rezepte und Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) mit, wenn Sie zur Apotheke gehen.
  • Für die meisten Grundarzneimittel wird eine Pauschale verlangt.
  • Für sonstige Arzneimittel werden 30% bis 50% des Erstattungshöchstbetrags berechnet.
  • Für bestimmte Arzneimittel muss der Versicherte auch die Differenz zwischen dem Erstattungshöchstbetrag und dem Handelspreis tragen.
  • Für Arzneimittel, die im Verzeichnis der erstattungsfähigen Arzneimittel nicht aufgeführt sind, hat der Versicherte die Kosten vollständig zu tragen.
  • Sie sind in Polen nicht erstattungsfähig, doch Sie können nach der Rückkehr in Ihr Land möglicherweise eine Erstattung erhalten.

Krankentransport

  • Krankentransport in Notfällen ist immer kostenlos.

Flugrettung

  • Flugrettungstransport in Notfällen ist ebenfalls kostenlos.

Erstattung

Wurden Ihnen die Versorgungskosten in Rechnung gestellt, dann wenden Sie sich nach Ihrer Rückkehr in Ihr Land an Ihren nationalen Versicherungsträger und beantragen dort die Erstattung.

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