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Beschwerdeformular zur Meldung eines Verstoßes gegen das EU-Recht

1. Über dieses Beschwerdeformular

Mit diesem Formular können Sie eine Beschwerde über einen Verstoß gegen das EU-Recht durch einen Mitgliedstaat einreichen.

Allerdings wird die Bearbeitung der Beschwerde durch die Kommission aus folgenden Gründen wahrscheinlich nicht unmittelbar zur Lösung Ihres persönlichen Anliegens führen:

  1. Die Kommission ist nicht prinzipiell zur Einleitung formeller Vertragsverletzungsverfahren verpflichtet, selbst wenn nach ihrer Auffassung ein Verstoß vorliegt.
  2. Falls die Kommission aufgrund Ihrer Beschwerde offiziell tätig wird, tut sie dies in dem allgemeinen Bestreben, die vollständige Vereinbarkeit der Gesetze des betreffenden Mitgliedstaates mit dem Gemeinschaftsrecht sowie deren ordnungsgemäße Anwendung sicherzustellen.
    Bestätigt der Europäische Gerichtshof, dass ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt, dann muss der betreffende Mitgliedstaat diesen beheben.

Zur Verfolgung Ihres persönlichen Anliegens oder zur Erlangung von Schadensersatz sollten Sie im betreffenden Mitgliedstaat entsprechende Schritte unternehmen.

  • Wenn zur Lösung Ihres Problems die Aufhebung einer nationalen Entscheidung erforderlich ist, kann diese nur durch nationale Gerichte erfolgen.
  • Schadensersatz von Behörden kann Ihnen nur von den zuständigen nationalen Gerichten zugesprochen werden.

Eine Beschwerde bei der Kommission wahrt nicht die Fristen für eine Klageerhebung nach nationalem Recht.

Wenn Sie genauere Informationen benötigen, können Sie sich an unseren Auskunftsdienst wenden. Informationen darüber, wie die Kommission Ihre personenbezogenen Daten schützt, finden Sie in der Datenschutzerklärung. Bitte geben Sie in Ihrer Beschwerde weder personenbezogene Daten Dritter noch sensible personenbezogene Daten an, sofern dies für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde nicht unbedingt erforderlich ist.

  • (Pflichtangabe)

Hinweis: Die mit Stern (Pflichtangabe) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

 

2. Angaben zum Beschwerdeführer

Die Kommission kann E-Mails von einem zertifizierten E-Mail-Dienst (z. B. ...@pec.it) empfangen, aber aus technischen Gründen können wir keine Antworten an eine zertifizierte E-Mail-Adresse senden. Daher sollten Sie im Beschwerdeformular eine Standard-E-Mail-Adresse und/oder Postanschrift angeben, damit wir Ihnen antworten können.

Ich reiche diese Beschwerde ein für …(Pflichtangabe)

Angaben zum Vertreter












Angaben zu Ihrer Personen / Angaben zum Beschwerdeführer













Wer wird offizieller Ansprechpartner der Kommission für den Schriftverkehr im Zusammenhang mit Ihrer Beschwerde sein? (Pflichtangabe)

 

3. Genauere Angaben zur Behörde oder Stelle, über die Sie sich beschweren









 

4. Mutmaßlich gegen EU-Recht verstoßende nationale Maßnahmen

Bitte führen Sie die betreffenden nationalen Maßnahmen (Gesetze oder andere Rechts- und Verwaltungsvorschriften) an, die Ihres Erachtens gegen das EU-Recht verstoßen.


Mutmaßlich verletztes EU-Recht

EU-Rechtsakte (z. B. Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen/Beschlüsse) oder dem EU-Recht zugrunde liegende Prinzipien

Wenn Sie nicht sicher sind, welcher EU-Rechtsakt betroffen ist, können Sie sich an Ihr Europa – Beratung wenden.


 

5. Problembeschreibung


Hat das betreffende EU-Land im Zusammenhang mit dem Beschwerdegegenstand eine finanzielle Unterstützung der EU erhalten oder könnte es diese künftig erhalten? (Pflichtangabe)

Bezieht sich Ihre Beschwerde auf einen Verstoß gegen die EU-Charta der Grundrechte(Pflichtangabe)


 

6. Belege

Führen Sie bitte etwaige Belege oder Nachweise an, die Sie der Kommission auf Wunsch übermitteln könnten.

Zu diesem Zeitpunkt können Sie keine Unterlagen beifügen, möglicherweise werden wir Sie jedoch später kontaktieren, um nötige Belege anzufordern.


 

7. Frühere Problemlösungsversuche

Hinweis:

Die Lösung Ihres persönlichen Anliegens oder die Erlangung von Schadensersatz können Sie nur im betreffenden Mitgliedstaat betreiben. Das von der Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahrens bewirkt dies nicht.

Haben Sie in dem betreffenden EU-Land bereits Schritte zur Lösung des betreffenden Problems unternommen? (Pflichtangabe)

Welche Maßnahmen haben Sie bereits getroffen? (Pflichtangabe)

Warum haben Sie keine Schritte zur Lösung Ihres Problems im betreffenden Mitgliedstaat unternommen? (Pflichtangabe)

Hinweis:

Sie sollten Schritte in dem betreffenden EU-Land in Betracht ziehen. Durch Inanspruchnahme der im betreffenden Land verfügbaren Rechtsbehelfe können Sie Ihre Rechte direkter und persönlicher durchsetzen.

Haben Sie sich bereits an eine der folgenden EU-Institutionen oder Dienste gewandt, die sich mit derartigen Problemen befassen?

  • (mehr dazu)

Bitte geben Sie das Aktenzeichen (Format: XXXX/YYYY) Ihres Schriftverkehrs mit dem Europäischen Parlament an:

  • (mehr dazu)

Bitte geben Sie das Aktenzeichen (Format: XXXX/YYYY/AB) Ihres Schriftverkehrs mit der Europäischen Bürgerbeauftragten an:

Bitte geben Sie das Aktenzeichen Ihres Schriftverkehrs mit der Europäischen Kommission an:

Bitte geben Sie das Aktenzeichen (Format: XXXX/YY/CC) Ihres Schriftverkehrs mit SOLVIT an:

Haben Sie Kenntnis von Maßnahmen in dem betreffenden Mitgliedstaat, die den Gegenstand Ihrer Beschwerde betreffen?

 

8. Überprüfung der Daten

Bitte überprüfen Sie die in diesem Formular eingegebenen Daten vor dessen Übermittlung an die Europäische Kommission.

Verwenden Sie bitte die Schaltfläche Zurück, um auf den vorhergehenden Seiten Änderungen vornehmen zu können.

 

9. Sicherheitsprüfung


 

10. Einverständniserklärung

Wir bitten um Ihr Einverständnis mit der Offenlegung Ihrer Identität gegenüber den Behörden, gegen die Sie eine Beschwerde anstrengen.

Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Einverständnis zu erteilen, die Offenlegung Ihrer Identität kann uns die Bearbeitung Ihres Falles aber erleichtern.

Ermächtigen Sie die Kommission zur Offenlegung Ihrer Identität im Umgang mit den Behörden des Mitgliedstaates, gegen die Sie eine Beschwerde anstrengen? (Pflichtangabe)

Klicken Sie auf Abschicken, um Ihre Beschwerde an die Europäische Kommission zu übermitteln.

Nach Eingang Ihrer Beschwerde läuft das Verfahren wie folgt ab:

  • Die Kommission registriert Ihre Beschwerde und bestätigt deren Eingang binnen 15 Arbeitstagen,
  • bewertet sie innerhalb der darauffolgenden 12 Monate, wobei dies in einem besonders komplizierten Fall auch länger dauern kann,
  • schlägt gegebenenfalls vor, den Fall dem am besten geeigneten Problemlösungsmechanismus zuzuleiten und
  • informiert Sie über den Fortgang Ihrer Beschwerde.