Beschäftigung, Soziales und Integration

Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

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Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) unterstützt die EU-Länder bei der Bereitstellung von Nahrungsmitteln und/oder materieller Basisunterstützung für die am stärksten benachteiligten Personen.

Dazu zählen Nahrungsmittel, Kleidung und andere wichtige Bedarfsartikel für den persönlichen Gebrauch, z. B. Schuhe, Seife und Shampoo.

Materielle Unterstützung muss Hand in Hand mit Maßnahmen zur sozialen Eingliederung wie Beratung und Unterstützung gehen, um Menschen aus der Armut zu helfen.

Nationale Behörden unterstützen gegebenenfalls auch immaterielle Hilfsangebote, um den betroffenen Menschen die Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern.

Der FEAD wird den Menschen bei ihren ersten Schritten aus Armut und sozialer Ausgrenzung helfen.

Er wird dazu beitragen, dass die grundlegendsten Bedürfnisse der am stärksten von Armut betroffenen Personen befriedigt werden, sodass sie eine Chance auf einen Arbeitsplatz oder die Teilnahme an einem beispielsweise durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützten Ausbildungskurs haben.

Übersicht über das FEAD-Programm und seine wichtigsten Fakten und Zahlen (auf Englisch)

Bewältigung der sozialen Auswirkungen der Coronavirus-Krise

Im Mai 2020 schlug die Kommission als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch und den wachsenden Bedarf weitere Änderungen an der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen und der FEAD-Verordnung vor. Mit diesen Änderungen werden im Rahmen der erhöhten Mittel für die Kohäsionspolitik im EU-Haushalt 2014–2020 für die Jahre 2020, 2021 und 2022 zusätzliche Mittel für den FEAD bereitgestellt.

Im April 2020 hatte die Kommission bereits die Initiative ergriffen, den FEAD im Rahmen der Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise CRII+ zu ändern. Mit diesem Paket wird mehr Flexibilität und Liquidität für die Mitgliedstaaten geschaffen.

Wie funktioniert der Hilfsfonds?

Die Kommission genehmigt die nationalen Programme für 2014–2020, auf deren Grundlage nationale Behörden über ihre mittels Partnerorganisationen (oft Nichtregierungsorganisationen) durchgeführten Hilfsmaßnahmen entscheiden. Ein ähnlicher Ansatz wird bereits für den Kohäsionsfonds verwendet.

Die EU-Länder können ausgehend von ihrer jeweiligen Situation entscheiden, welche Art von Hilfe sie leisten möchten (Nahrungsmittel oder materielle Basisunterstützung oder eine Kombination aus beidem) und wie die Anschaffung und Verteilung organisiert wird.

Die nationalen Behörden können die Nahrungsmittel und sonstigen Güter entweder selbst kaufen und den Partnerorganisationen zur Verfügung stellen, oder sie können die Organisationen mit Finanzmitteln ausstatten, sodass diese die Ankäufe tätigen können. Partnerorganisationen, die Nahrungsmittel oder andere Güter selbst kaufen, können diese entweder direkt verteilen oder die Verteilung anderen Partnerorganisationen übertragen.

Die Partnerorganisationen sind öffentliche Stellen oder Nichtregierungsorganisationen, die von den Behörden des jeweiligen Landes nach auf nationaler Ebene festgelegten objektiven und transparenten Kriterien ausgewählt werden.

In den FEAD-Länderübersichten erhalten Sie einen Überblick über die Umsetzung auf nationaler Ebene. 

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Für 2014–2020 sind effektiv über 3,8 Milliarden Euro für den FEAD vorgesehen.

Darüber hinaus werden die EU-Länder mindestens 15 % als nationale Kofinanzierung ihrer nationalen Programme bereitstellen.

Rechtsgrundlage

Die FEAD-Verordnung wurde 2014 angenommen. 2018 wurde sie mit mehreren Vereinfachungen geändert. Hier finden Sie eine konsolidierte Fassung. Alle Durchführungsrechtsakte und delegierten Rechtsakte wurden Ende 2016 erlassen.

Im April 2020 traten neue Änderungen in Kraft, mit denen spezifische Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise eingeführt wurden.

Im Februar 2021 wurde die FEAD-Verordnunggeändert, damit zur Bewältigung der COVID-19-Krise der Fonds durch Finanztransfers aus REACT-EU aufgestockt werden kann.

FEAD-Gemeinschaft

Die FEAD-Gemeinschaft steht allen Hilfeleistern offen, die den am stärksten von Armut betroffenen Personen in Europa Unterstützung bieten. Das Netzwerk wurde 2016 ins Leben gerufen. Zu den Mitgliedern zählen:

  • nationale FEAD-Verwaltungsbehörden
  • Organisationen, die FEAD-finanzierte Leistungen erbringen oder Interesse daran haben
  • auf EU-Ebene tätige NRO und
  • EU-Institutionen

Das Forum bietet Möglichkeiten zum Austausch bewährter Verfahren und befördert neue Ideen.

Erfahren Sie mehr über die Gemeinschaft und ihre Aktivitäten.

Überwachung und Evaluierung

Die Zuständigkeit für die Evaluierung des FEAD liegt bei der Kommission und den Mitgliedstaaten gemeinsam. Die Verwaltungsbehörden führen Evaluierungen auf Ebene der Mitgliedstaaten durch, die Kommission tut dasselbe auf EU-Ebene.

Die Evaluierungen stützen sich auf kohärente, vergleichbare und hochwertige Daten, die von den nationalen Behörden erhoben werden. Anhand dieser Daten wird auch der planmäßige Verlauf der Programme überprüft. Die Leitlinien der Kommission für Überwachung und Evaluierung bieten den Verwaltungsbehörden bei diesen Aufgaben Orientierung.

In jährlichen Zusammenfassungen berichtet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat über Ergebnisse auf EU-Ebene:

FEAD-Fallstudien

Diese Kataloge bieten eine aktuelle Übersicht der EU-weiten FEAD-geförderten Initiativen und verdeutlichen, wie diese andere von der EU finanzierte Programme wie den Europäischen Sozialfonds ergänzen können.

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