Beschäftigung, Soziales und Integration

Germany

Katastrophen- und Krisenmanagement

  • Rufnummer: 112

Die Unfall- und Notfallabteilungen heißen in Deutschland Notaufnahme.

Informationen zum Gesundheitssystem in Deutschland: Broschüre: Going to Germany with your EHIC (nur Englisch)


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte und Zahnärzte

  • Suchen Sie direkt einen Arzt oder Zahnarzt auf, der einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse angeschlossen ist. Nehmen Sie Ihre EKVK (oder Ihre provisorische Ersatzbescheinigung) und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Außerhalb der Ordinationszeit oder Sprechstunde können Sie sich an den ärztlichen oder zahnärztlichen Notdienst wenden.
  • Vor Ort wählen Sie eine deutsche Krankenkasse (nur Deutsch), auf deren Kosten Sie sich behandeln lassen möchten.
  • Die Behandlung ist kostenlos.
  • Deutsche Ärzte und Zahnärzte mit kassenärztlicher Zulassung führen in der Regel die Bezeichnung „Kassenarzt“ oder „Vertragsarzt“ oder geben den Hinweis „Alle Kassen“. Daran erkennen Sie, dass sie der gesetzlichen Krankenkasse angeschlossen sind.
  • Über die kassenärztliche Behandlung hinausgehende Leistungen sind durch die EKVK nicht gedeckt. Die dafür anfallenden Kosten müssen Sie selbst tragen.

Krankenhäuser

  • Außer in Notfällen benötigen Sie für eine stationäre Krankenhausbehandlung eine von einem Arzt ausgestellte Einweisung.
  • Sind Sie 18 Jahre oder älter, so zahlen Sie einen Tagessatz von 10 Euro. Dies gilt nicht für Krankenhausaufenthalte von mehr als 28 Tagen im selben Jahr.
  • Die Krankenhausversorgung umfasst jede medizinische Leistung zur Behandlung einer Erkrankung.
  • Optionale Mehrleistungen, sogenannte Wahlleistungen, z. B. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, müssen Sie selbst tragen.

Verschreibungen

  • Sie können alle von Ihrem Arzt verschriebenen Behandlungen oder sonstigen Leistungen, z. B. eine Behandlung durch einen Physiotherapeuten, in Anspruch nehmen. Sie müssen pro Verschreibung 10 Euro sowie 10 % der Kosten zuzahlen.
  • Von Ihrem Arzt verschriebenen Arznei- und Verbandmittel erhalten Sie in jeder Apotheke. In der Regel müssen Sie 10 % der Kosten zuzahlen (mindestens 5 und höchstens 10 Euro), niemals aber mehr als die tatsächlichen Kosten. Diese 10 % werden nicht erstattet.
  • Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (z. B. Schmerztabletten oder Hustensaft) gehen auf Ihre Rechnung. Möglicherweise müssen Sie auch für bestimmte verschriebene Medikamente (z. B. gegen Erkältung oder Grippe) zahlen.
  • Für Kinder unter 18 Jahren fallen keine Rezeptgebühren an.
  • Außerhalb der normalen Öffnungszeiten erhalten Sie Arzneimittel beim Apotheken-Notdienst. Den Namen der Apotheke, die gerade Notdienst hat, finden Sie in den Schaufenstern der umliegenden Apotheken, in der lokalen Tageszeitung oder im Internet (nur Deutsch).

Krankenwagen

  • Ist nach Auffassung des Arztes eine Sofortbehandlung erforderlich, d. h. im Notfall, dann ist der Transport zum Krankenhaus kostenlos.
  • Es wird eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Transportkosten (mindestens 5 und höchstens 10 Euro) verlangt, die aber die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen darf. Diese Zuzahlung wird nicht erstattet.

Flugrettung

  • Es gelten dieselben Bedingungen wie für den Transport im Krankenwagen.

Erstattung

  • In der Regel müssen Sie in Deutschland für die meisten Gesundheitsdienste nicht in Vorleistung treten.
  • Die Kosten für nicht verschriebene Behandlungen und Zusatzleistungen müssen Sie dagegen selbst tragen.
  • In Deutschland werden gezahlte Gebühren normalerweise nicht erstattet.
  • Wurden Ihnen die Behandlungskosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie nach Ihrer Rückkehr deren Erstattung bei Ihrem heimischen Versicherungsträger.

Eigenbeteiligung

Therapeutische Behandlung

  • Es wird eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten verlangt.
  • Es wird eine Zusatzgebühr von 10 Euro je Verschreibung berechnet.

Arznei- und Verbandmittel

  • Es wird eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten (mindestens 5 und höchstens 10 Euro) verlangt, die aber die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen darf.

Krankenhausbehandlung

  • Sie zahlen für höchstens 28 Tage im Jahr 10 Euro pro Tag.
  • Optionale Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Krankenwagen

  • Es wird eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten (mindestens 5 und höchstens 10 Euro) verlangt, die aber die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen darf.

Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

  • Erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise bei einer örtlichen Krankenkasse in Deutschland, ob die notwendige Behandlung gegen Vorlage der EKVK für die erforderliche Behandlungsdauer erfolgen kann.
  • Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der deutschen Krankenkasse (nur Deutsch), auf deren Kosten Sie sich behandeln lassen möchten.

Wie beantrage ich eine EKVK?


Wo nimmt man die EKVK an?


Verlust oder Diebstahl der Karte

Hinweise für Inhaber einer in Deutschland ausgestellten EKVK

  • Ihre Krankenkasse stellt Ihnen eine provisorische Ersatzbescheinigung aus und
  • kann Ihnen diese in dringenden Fällen per Fax oder E-Mail in das Land schicken, in dem Sie sich gerade aufhalten.

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