Beschäftigung, Soziales und Integration

Gemeinsam für selbstbestimmtes Leben

Wir alle sollten entscheiden dürfen, wo, wie und mit wem wir leben. Doch für viele Menschen mit Behinderungen ist dies nicht möglich, aufgrund mangelnder Dienstleistungen in der Gemeinschaft, nicht ausreichend Unterstützung für Familien und Pflegekräfte sowie unzugängliche Umgebungen und Dienstleistungen. Die COVID-19-Pandemie hat die Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen hervorgehoben, egal ob sie in einer Gemeinschaft oder in Einrichtungen leben. Die zehnjährige Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Kommission geht diese Ungleichheit an und legt Maßnahmen fest, die Menschen mit Behinderungen mehr Kontrolle über die grundlegenden Aspekte ihres Lebens verleihen.

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Angemessene Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe an der Gemeinschaft

Ältere Frau im Rollstuhl hält die Hände von zwei Kindern. Text besagt: Gemeinsam für selbstbestimmtes Leben, #EUDisabilityRights, #UnionOfEquality.

Über eine Millionen Menschen mit Behinderungen unter 65 Jahren leben in Einrichtungen in der EU. Diese Zahl steigt auf zwei Millionen bei Menschen über 65. Manche von ihnen sind von ihrer Gemeinschaft abgeschnitten und können nicht ausreichend über ihr eigenes Leben bestimmen. Um ihnen wieder mehr Kontrolle zu verleihen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, müssen die Dienste ausgebessert werden. Menschen mit Behinderungen benötigen zugängliche, bezahlbare und maßgeschneiderte lokale Dienstleistungen, um in ihrem eigenen Zuhause oder bei ihrer Familie zu leben. Das können normale Pflegedienste, medizinische häusliche Versorgung, Reiseassistenz oder Hilfe bei der Bewältigung des Alltags (Haushaltsführung, Einkaufen usw.) sein. Und diese Unterstützung muss in ländlichen und abgelegenen Gemeinden genauso verfügbar sein wie in Städten.

Die Strategie enthält ein Maßnahmenpaket, um Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, ihre Lebensweise zu wählen und ihren rechtmäßigen Platz in der Gemeinschaft einzunehmen. Einige dieser Maßnahmen sind weiter unten aufgeführt.

  • Die Kommission wird bis 2023 einen Leitfaden zur Förderung des selbstbestimmten Lebens ausarbeiten.
  • EU-Länder sollten barrierefreie Sozialwohnungen für Menschen mit Behinderungen ausbauen und finanzieren und das Problem der Obdachlosigkeit von Menschen mit Behinderungen bewältigen.
  • Die Kommission wird auch bis 2024 einen Rahmen für Sozialdienstleistungen von herausragender Qualität für Menschen mit Behinderungen erstellen, um die verfügbare Hilfe auszuweiten. Aufgrund der Bedeutung dieser Branche wird die Kommission auch untersuchen, wie sie sich zu einem attraktiveren Arbeitsplatz umwandeln lässt.
  • EU-Länder sollten die erkannten bewährten Praktiken anwenden, um sicherzustellen, dass der Umzug aus einer Einrichtung in ein selbstbestimmteres Leben in der Gemeinschaft erfolgreich ist.

Es liegt in der Verantwortung der Gesellschaft sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen selbst bestimmen können, wo und mit wem sie leben.

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