Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 28/05/2020

Den Wiederaufbau nach der Krise unterstützen: EU-Mittel zum Schutz von Arbeitsplätzen und zur Förderung einer grünen, digitalen, inklusiven Gesellschaft und Wirtschaft

Die Europäische Kommission stellt notwendige Änderungen an den sozialen Förderprogrammen der Union zur Bewältigung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Herausforderungen in der Ära nach der Krise vor.

Heute stellt die Europäische Kommission notwendige Änderungen an den sozialen Förderprogrammen der Union zur Bewältigung der wichtigsten anstehenden beschäftigungs- und sozialpolitischen Herausforderungen in der Ära nach der Krise vor, wie beispielsweise die steigende Jugendarbeitslosigkeit, die Lenkung der materiellen und Lebensmittelhilfe für die am stärksten benachteiligten Personen sowie das Risiko der Kinderarmut. Mit den Finanzhilfen, die heute vorgeschlagen werden, sollen zudem die Arbeitnehmer beim grünen und digitalen Wandel unterstützt werden. Geplant sind Investitionen in Qualifizierungsmöglichkeiten, die es ihnen ermöglichen, in einer klimaneutralen, zunehmend digitalen und inklusiven Gesellschaft erfolgreich zu bestehen. Gleichzeitig stärken wir durch die Einführung eines Krisenreaktionsmechanismus die Zukunftsfähigkeit unserer Fördermaßnahmen für künftige Notfälle.

Dies erfordert eine zügige Aktualisierung der Vorschriften für die derzeitigen Förderprogramme aber auch für den künftigen Haushaltsentwurf, um angemessen auf die neuen Herausforderungen zu reagieren. Der Europäische Sozialfonds Plus wird das wichtigste Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte sein. Sie wird weiterhin unser Kompass sein, um einen sozial gerechten Wiederaufbau sicherzustellen. Weitere Instrumente, wie der bereits bestehende Europäische Sozialfonds (ESF) und der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD), werden mit neuen Mitteln aufgestockt, damit umgehend Maßnahmen eingeleitet werden können, mit denen Menschen wieder in Arbeit gebracht und die am stärksten benachteiligten Personen direkt unterstützt werden können.

Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, sagte: „Wenn wir Europa künftig widerstandsfähiger, nachhaltiger und integrativer gestalten wollen, dann müssen wir jetzt in die Menschen in Europa investieren, insbesondere in die jüngeren Generationen. Unsere Priorität ist es, den sozialen und wirtschaftlichen Schock infolge des Coronavirus zu überwinden und sicherzustellen, dass keiner zurückbleibt.“

Soforthilfe: Erhebliche zusätzliche Mittel für den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD)

Die Fonds der Kohäsionspolitik (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Kohäsionsfonds) sollen für den Zeitraum 2020-2022 55 Milliarden Euro an frischem Geld erhalten, um die negativen Folgen des Coronavirus auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen. Das Instrument hierfür ist REACT-EU. Dem Europäischen Sozialfonds 2014-2020 kommt darin eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung von Arbeitsplätzen und Förderung der sozialen Integration zu.

Mit den zusätzlichen ESF-Mitteln soll in erster Linie Folgendes unterstützt werden:

  • der Erhalt von Arbeitsplätzen, unter anderem durch Kurzarbeitsregelungen und die Förderung von Selbständigen zum Schutz ihrer Einkommen
  • die Schaffung neuer Arbeitsplätze, insbesondere für Menschen in prekären Situationen
  • Beschäftigungsmaßnahmen für junge Menschen
  • Bildung und Ausbildung
  • Kompetenzentwicklung, insbesondere zur Unterstützung des zweifachen grünen und digitalen Wandels
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen, unter anderem für Kinder

Die Kommission hat außerdem vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) im Rahmen von REACT-EU bis 2022 mit zusätzlichen Mitteln ausstatten können. Auf diese Weise werden zusätzliche Mittel für Nahrungsmittel und grundlegende materielle Hilfe sowie für gezielte Maßnahmen zur sozialen Inklusion bereitgestellt. So wird sichergestellt, dass die Finanzierung der wichtigsten Maßnahmen zur Bewältigung der Krise und der Hilfsmaßnahmen für die am stärksten benachteiligten Personen ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann.

Beim Einsatz dieser Mittel sollten die Mitgliedstaaten die Geschlechtergleichstellung gebührend berücksichtigen, die ein horizontaler Grundsatz der Gesetzgebung im Bereich der Sozialfonds ist.

Langfristige Hilfe: Ein Vorschlag für einen Europäischen Sozialfonds Plus

Im Rahmen der heute verabschiedeten neuen  langfristigen EU-Haushaltsstrategie für 2021-2027 hat die Kommission wichtige Änderungen am Vorschlag für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) vorgestellt.

  • Der geänderte Vorschlag umfasst eine verstärkte Beschäftigungsförderung für junge Menschen. Mitgliedstaaten mit einem über dem Unionsdurchschnitt liegenden Anteil junger Menschen im Alter von 15-29 Jahren, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, sollten mindestens 15 % (heraufgesetzt von 10 % im ursprünglichen Vorschlag für den ESF+) ihrer ESF+-Mittel in gezielte Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen investieren.
  • Der ESF+ wird außerdem einen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut leisten. Kein Kind darf nach der Coronavirus-Pandemie zurückgelassen werden. Der geänderte Vorschlag zum ESF+ verlangt von allen Mitgliedstaaten, mindestens 5 % ihrer ESF+-Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut einzusetzen.
  • Darüber hinaus wird der ESF+ einen starken Beitrag zum grünen und digitalen Wandel leisten, indem Investitionen in Qualifizierungsmöglichkeiten vorangetrieben werden, damit Arbeitnehmer in einer klimaneutralen, zunehmend digitalen und inklusiven Gesellschaft erfolgreich bestehen können.
  • Um auf künftige Notfallsituationen besser vorbereitet zu sein, wurde der ESF+ zudem mit einem Krisenreaktionsmechanismus ausgestattet. So wird sichergestellt, dass dieser von der Kommission in Ausnahmefällen so angepasst werden kann, dass sie auf derartige Ereignisse reagieren und die Vorschriften für die Mittelverwaltung für die Mitgliedstaaten nach Bedarf rasch ändern kann.

Ausweitung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) leistet Unterstützung für Arbeitnehmer, die infolge bedeutender struktureller Veränderungen ihren Arbeitsplatz verloren haben. Finanziert werden gezielte Ausbildungsmaßnahmen und andere Unterstützungsleistungen für deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Angesichts der verstärkten Nachfrage, die im Zuge der Coronavirus-Pandemie erwartet wird, schlägt die Kommission eine Erhöhung der jährlichen Fördermittel auf 386 Millionen Euro ab 2021 vor.

Zusätzliche Fonds zur Unterstützung beschäftigungs- und sozialpolitischer Ziele

Darüber hinaus wird über viele weitere Fonds erheblich in Maßnahmen zur Unterstützung beschäftigungs- und sozialpolitischer Ziele investiert.

Die neue Aufbau- und Resilienzfazilität verfügt über ein Budget von 560 Milliarden EUR, das von den Mitgliedstaaten zur Förderung sozialer Investitionen und Reformen über Zuschüsse und Darlehen genutzt werden kann. Diese Fazilität knüpft an die Leitlinien des Europäischen Semesters an, die auf der europäischen Säule sozialer Rechte aufbauen. Sie wird daher die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der strukturellen Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art in verschiedenen Bereichen, insbesondere Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Bildung, unterstützen.

Die Kommission hat vorgeschlagen, umfangreiche zusätzliche Mittel für den  Fonds für einen gerechten Übergang bereitzustellen und diese somit auf insgesamt 40 Milliarden EUR zu erhöhen. Diese Mittel werden verwendet, um die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs zur Klimaneutralität in den am stärksten betroffenen Regionen zu mildern, indem beispielsweise die Umschulung von Arbeitnehmern gefördert wird.

InvestEU wird ebenfalls mehr Mittel erhalten, um die soziale Infrastruktur oder Mikrofinanzierungen für Unternehmer, insbesondere im Bereich der Sozialwirtschaft, zu unterstützen. Für InvestEU wurde ein Gesamtbudget in Höhe von 32 Milliarden EUR vorgeschlagen.

Und Erasmus – mit einem vorgeschlagenen Gesamtbudget von 25 Milliarden EUR – wird in junge Menschen investieren und ihnen Möglichkeiten bieten, im Rahmen eines Auslandsaufenthalts neue Erfahrungen zu sammeln. Das Programm stellt zudem entscheidende Finanzhilfen in den Bereichen Qualifikationen und berufliche Aus- und Weiterbildung (BAW) bereit.

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