united kingdom
Notfall
Nationaler Gesundheitsdienst – NHS 111
- NHS 111 hilft in medizinischen Notfällen. Sie erreichen NHS 111 über die Rufnummer 111 oder im Internet unter 111.nhs.uk.
- Mehr Infos zu Gesundheitsdiensten in England.
- Mehr Infos zu öffentlichen NHS-Diensten in Wales, Schottland und Nordirland.
EKVK im Vereinigten Königreich nutzen
Was müssen Sie tun?
Wenn Sie von einem EU-Land aus das Vereinigte Königreich besuchen und Sie während Ihres vorübergehenden Aufenthalts krank werden oder einen medizinischen Notfall erleiden, können Sie die in Ihrem Heimatland ausgestellte gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) verwenden.
Sie müssen Ihre EKVK mitführen, wenn Sie berechtigt sind, sie im Vereinigten Königreich zu verwenden.
Die EKVK ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Sie deckt keine privaten medizinischen Behandlungen, geplante Behandlungen, einen Rückflug nach Hause oder den Verlust oder Diebstahl von Eigentum ab. Wir empfehlen Ihnen, für die Dauer Ihrer Reise zusätzlich eine Reise- oder Zusatzkrankenversicherung abzuschließen.
Medizinische Notfallversorgung in England
Die nachstehenden Informationen betreffen die Gesundheitsversorgung in England.
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung in Schottland, Wales und Nordirland ist gegebenenfalls anders geregelt.
Das Gesundheitssystem des NHS ist nach Wohnort der Patient(inn)en organisiert. Das bedeutet, dass Besucher/innen in England gegebenenfalls für die NHS-Gesundheitsversorgung bezahlen müssen.
Einige Dienste, zum Beispiel Notfallambulanz (A&E) und Konsultation eines Allgemeinmediziners sind für alle kostenlos.
Dringende Behandlungen oder Behandlungen, die nicht gefahrlos verschoben werden können, bis Sie das Land verlassen und nach Hause zurückkehren, werden stets vorgenommen, und die Frage der Bezahlung wird später geklärt. Nur ein Klinikarzt oder eine Klinikärztin können entscheiden, ob eine Behandlung dringend oder unmittelbar erforderlich ist.
Behandlung, Deckung, Kosten
Allgemeinmediziner/innen (GPs)
- Die medizinische Grundversorgung, darunter die Behandlung durch Allgemeinmediziner, die an den nationalen Gesundheitsdienst (NHS) angeschlossen sind (general practitioners, GPs), ist kostenlos. Allgemeinmediziner in Ihrer Nähe
Zahnärzte/Zahnärztinnen
- Für klinisch notwendige Zahnbehandlungen im Rahmen des NHS wird eine nicht erstattungsfähige Pauschale berechnet. Zahnärzte in Ihrer Nähe
Krankenhausbehandlung (NHS)
- Eine Krankenhausbehandlung wird – abgesehen von Notfällen – von Ihrem Hausarzt, Zahnarzt oder Optiker veranlasst. Bei Vorlage einer gültigen Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) sind die meisten Behandlungen in NHS-Kliniken kostenlos. Krankenhäuser in Ihrer Nähe
- Als Tourist/in mit einer gültigen EKVK können Sie klinisch notwendige medizinische Leistungen aller öffentlichen Gesundheitsdienste kostenlos in Anspruch nehmen. Im Voraus geplante Behandlungen sind durch die Karte nicht gedeckt.
Verschreibungen
- Verschriebene Arzneimittel erhalten Sie in allen Apotheken gegen Vorlage eines Rezepts. Apotheken in Ihrer Nähe
- Für verschriebene Arzneimittel wird eine pauschale, nicht erstattungsfähige Rezeptgebühr berechnet.
Krankenwagen
- Notwendige Krankentransporte sind kostenlos.
Erstattung
- Im Vereinigten Königreich ist die Behandlung meist kostenlos, sodass keine Erstattung vorgesehen ist.
- Soweit Pauschalen anfallen (wie z. B. für Leistungen von NHS-Zahnärzten oder für Verschreibungen), sind diese im Vereinigten Königreich nicht erstattungsfähig.
- Werden Ihnen Behandlungskosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie deren Erstattung nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger.
Eigenbeteiligung
- Im Vereinigten Königreich ist die Behandlung meist kostenlos, allerdings nur bei Vorlage Ihrer EKVK.
- Für die Behandlung durch NHS-Zahnärzte gelten Pauschalgebühren, die Sie selbst tragen müssen.
- Auch für Verschreibungen werden Gebühren verlangt (nur in England), die in der Apotheke zu zahlen sind. Verschreibungen in Nordirland, Schottland und Wales sind kostenlos.
Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie
- Sauerstofftherapien und Dialysebehandlungen müssen Sie mit der Krankenversicherung vor Ihrem Aufenthalt im Vereinigten Königreich vereinbaren.
- Sauerstoffversorger in England
- Nierendialysezentren
Wo nimmt man die EKVK an?
- Bei Vorlage einer gültigen Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) sind die meisten Behandlungen in NHS-Kliniken kostenlos. Hier finden Sie Krankenhäuser in Ihrer Nähe oder praktische Ärzte in Ihrer Nähe.
- Mehr Infos zu öffentlichen NHS-Diensten in Wales, Schottland und Nordirland.
Versicherungsschutz für Einwohner/innen des Vereinigten Königreichs, die die EU besuchen
Wenn Sie vom Vereinigten Königreich aus ein EU-Mitgliedsland besuchen, können Sie eine britische globale Krankenversicherungskarte (UK Global Health Insurance Card (UK GHIC)) oder eine britische europäische Krankenversicherungskarte (UK European Health Insurance Card (UK EHIC)) verwenden, um medizinisch notwendige Behandlungen in Anspruch zu nehmen.
Unterschiede zwischen den verfügbaren Karten
Es gibt zwei Arten von Versicherungsschutz für im Vereinigten Königreich versicherte Personen. Sie können beide beantragen:
- UK Global Health Insurance Card (UK GHIC) – weltweit gültige Krankenversicherungskarte
- UK European Health Insurance Card (UK EHIC) – europaweit gültige Krankenversicherungskarte, falls Sie im Rahmen des Austrittsabkommens Rechte haben
Für die meisten Personen ersetzt die weltweit gültige Krankenversicherungskarte (UK GHIC) die bestehende Europäische Krankenversicherungskarte bei Neuanträgen.
Informationen zur Beantragung einer EHIC oder GHIC
Wie nutzen Sie Ihre Karte?
Sie können Ihre Karte verwenden, um medizinisch notwendige staatliche Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie ein EU-Land besuchen.
Dabei geht es um Behandlungen, die vernünftigerweise nicht aufgeschoben werden können, bis Sie in das Vereinigte Königreich zurückkehren. Ob die betreffende Behandlung notwendig ist, entscheidet der Gesundheitsdienstleister in dem von Ihnen besuchten Land.
Weitere Informationen zu den Ländern, in denen Ihre Karte gültig ist
Wenn Sie bereits im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) sind
Wenn Sie eine vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ausgestellte EKVK besitzen, ist diese bis zum auf der Karte angegebenen Ablaufdatum gültig. Sie können bis zu sechs Monate vor Ablauf Ihrer Karte eine neue Karte beantragen.
Wenn Sie sich im Ausland aufhalten und Ihre Karte nicht dabei haben
Wenn Sie ohne Ihre bestehende EKVK, UK GHIC oder die neue UK EHIC nach Europa reisen und während Ihres Besuchs eine Behandlung benötigen, können Sie eine provisorische Ersatzbescheinigung erhalten, die Ihren Anspruch auf medizinisch notwendige Gesundheitsversorgung belegt.
Bis zu Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland bietet diese Ersatzbescheinigung denselben Versicherungsschutz wie die bestehende EKVK, UK GHIC oder die neue UK EHIC.
Eine solche Ersatzbescheinigung können Sie beim NHS Overseas Healthcare Services beantragen.
Verlust oder Diebstahl der Karte
Kontakte für Inhaber einer im Vereinigten Königreich ausgestellten EKVK im Falle einer im Ausland erforderlichen Behandlung
Overseas Healthcare Team (Gesundheitsversorgung im Ausland):
Telefon: 0191 218 1999 (aus dem Vereinigten Königreich)
+44 191 218 1999 (aus dem Ausland)
Bei Verlust oder Diebstahl beantragen Sie eine neue Karte nach Ihrer Rückkehr in das Vereinigte Königreich.