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Seit 2021 werden die meisten Datenerhebungen, die für die Erstellung von Statistiken über Menschen mit Behinderungen verwendet werden, nämlich

  • die EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC),
  • die EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-AKE),
  • die Europäische Gesundheitsbefragung (EHIS),
  • die EU-Erhebung über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Haushalten und durch Einzelpersonen,

gemäß der EU-Verordnung 2019/1700 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen durchgeführt. Ausnahmen von der Verordnung sind im Anhang des EU-Durchführungsbeschlusses 2020/2050 festgelegt.

Abgesehen von der Rahmenverordnung werden in den nachstehenden drei Rechtsakten Elemente abgedeckt, die alle sozialstatistischen Erhebungen aufweisen:

Informationen zur Gesetzgebung finden Sie in den entsprechenden Abschnitten der Webseiten zu den jeweiligen einschlägigen Datenerhebungen: