Gesetzgebung
Seit 2021 werden die meisten Datenerhebungen, die für die Erstellung von Statistiken über Menschen mit Behinderungen verwendet werden, nämlich
- die EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC),
- die EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-AKE),
- die Europäische Gesundheitsbefragung (EHIS),
- die EU-Erhebung über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Haushalten und durch Einzelpersonen,
gemäß der EU-Verordnung 2019/1700 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen durchgeführt. Ausnahmen von der Verordnung sind im Anhang des EU-Durchführungsbeschlusses 2020/2050 festgelegt.
Abgesehen von der Rahmenverordnung werden in den nachstehenden drei Rechtsakten Elemente abgedeckt, die alle sozialstatistischen Erhebungen aufweisen:
- EU-Durchführungsverordnung 2019/2181 zur Festlegung der technischen Merkmale von in mehreren Datensätzen vorkommenden Elementen gemäß der EU-Verordnung 2019/1700
- Delegierte EU-Verordnung 2020/256 der Kommission zur Ergänzung der EU-Verordnung 2019/1700 durch Festlegung einer rotierenden Mehrjahresplanung
- EU-Durchführungsverordnung 2019/2180 der Kommission zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte gemäß der EU-Verordnung 2019/1700
Informationen zur Gesetzgebung finden Sie in den entsprechenden Abschnitten der Webseiten zu den jeweiligen einschlägigen Datenerhebungen: