SOLVIT und Wegweiserdienst für die Bürger
1. Ziele
SOLVIT ist ein europaweiter Dienst,
der Bürgern und Unternehmen hilft, ihre Binnenmarktrechte
wahrzunehmen, indem er Probleme löst, die diese mit Behörden
haben. Zur Lösung der Probleme, die an die Europäischen Kommission
und die nationalen SOLVIT-Stellen in allen EWR-Mitgliedstaaten
herangetragen werden, greift SOLVIT auf eine Datenbank zurück,
in der die Hilfsanfragen gespeichert werden. Die nationalen
SOLVIT-Stellen sind Teil der nationalen Verwaltungen.
Der Wegweiserdienst für die Bürger
wird europaweit von ECAS (European Citizens Action Service)
angeboten. Er basiert auf einem Vertrag mit der Europäischen
Kommission. ECAS beschäftigt Rechtssachverständige, die den
Bürgern auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Informationen
und Ratschläge zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Binnenmarkt
bieten. Gegebenenfalls werden die Bürger an eine Behörde oder
andere Einrichtung (auf lokaler, nationaler oder europäischer
Ebene) weiterverwiesen, die bei dem jeweiligen Problem weiterhelfen
kann. Der Wegweiserdienst für die Bürger speichert die Anfragen
der Bürger in einer Datenbank.
Durch enge Zusammenarbeit und
einen reibungslosen Service sorgen der Wegweiserdienst und
SOLVIT dafür, dass die Antragsteller ihre Anfragen nicht zweimal
stellen müssen. So kann es vorkommen, dass ein Fall vom Wegweiserdienst
auf SOLVIT übertragen wird – oder umgekehrt – und somit auch
die personenbezogenen Daten von einer Datenbank auf die andere.
2. Welche Rechtsvorschriften sind anwendbar?
Alle Vorgänge der Datenverarbeitung
in der Zuständigkeit der Europäischen Kommission unterliegen
der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch
die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien
Datenverkehr.
Alle Datenverarbeitungsvorgänge,
für die die nationalen SOLVIT-Stellen oder ECAS, ein Auftragnehmer
der Europäischen Kommission, die Verantwortung tragen, unterliegen
der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen
bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien
Datenverkehr sowie den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften
zur Umsetzung der Richtlinie.
3. Welche Daten werden verarbeitet?
Wenn Sie dem Wegweiserdienst
oder SOLVIT eine Frage oder einen Fall übermitteln, werden
die folgenden personenbezogenen Daten verarbeitet: vollständiger
Name, Altersgruppe, vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse,
Telefonnummer, Wirtschaftskategorie, Nationalität und weitere
in der vom Antragsteller übermittelten Anfrage enthaltene
personenbezogene Daten. Sofern weitere ergänzende Unterlagen
zu dem betreffenden Fall vorliegen, können diese ebenfalls
in der SOLVIT-Datenbank erfasst werden.
Diese personenbezogenen Daten
werden von der Europäischen Kommission, den nationalen SOLVIT-Stellen,
gegebenenfalls den an dem Fall beteiligten Behörden, dem Auftragnehmer
der Europäischen Kommission ECAS und den Rechtssachverständigen,
die den Fall für ECAS prüfen, verarbeitet.
4. Zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?
Die Angaben sind notwendig, damit
die Rechtssachverständigen, die für ECAS und die betroffenen
SOLVIT-Stellen arbeiten, die übermittelten Fragen beantworten
und das zugrunde liegende Problem lösen können. Die Daten
dienen ausschließlich der Beantwortung der Fragen, der Lösung
des Problems, der Qualitätskontrolle der erbrachten Dienstleistung,
statistischen Zwecken und – in bestimmten Fällen und je nach
Bedeutung – der Verdeutlichung und Behebung struktureller
Probleme des Binnenmarktes sowie der Erstellung von Berichten.
Die Daten werden weder für Direktmarketing
noch für andere Zwecke an Dritte weitergegeben.
5. Wer hat Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten?
Die folgenden Personen haben
Zugang zu Ihren Daten, sofern dies für die Bearbeitung Ihres
Falles, für die Qualitätskontrolle oder die technische Wartung
der Datenbankanwendungen erforderlich ist:
- für SOLVIT und den Wegweiserdienst zuständige Bedienstete
der Europäischen Kommission,
- Mitarbeiter der nationalen SOLVIT-Stellen,
- Mitarbeiter der betroffenen nationalen Behörden, die
sich mit dem Fall befassen,
- technische Mitarbeiter der Europäischen Kommission,
- speziell hierfür benannte ECAS-Mitarbeiter,
- für technische Fragen zuständige Mitarbeiter des Auftragnehmers,
- Rechtssachverständige, die für ECAS die Anfragen beantworten.
6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Alle gespeicherten personenbezogenen
Daten werden spätestens drei Jahre nach Abschluss des Falles
oder erteilter Auskunft gelöscht. So kann auch nach Abschluss
des Falles neuen Entwicklungen Rechnung getragen werden. Nach
dieser Frist werden die fallbezogenen Informationen lediglich
für statistische Zwecke in anonymer Form gespeichert. Allerdings
werden Unterlagen, die Bestandteil der Akte sind, und ebenfalls
personenbezogene Daten enthalten können, so lange aufbewahrt,
wie dies für die Behebung von strukturellen Problemen des
Binnenmarktes erforderlich ist, es sei denn, Sie haben gegen
die weitere Nutzung dieser Angaben zu dem genannten Zweck
Widerspruch eingelegt. In diesem Fall werden auch die Begleitunterlagen
aus der Datenbank gelöscht.
7. Können Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
verweigern?
Das erklärte Ziel von SOLVIT
ist es, spezifische Probleme einzelner Bürger oder Unternehmen
zu lösen. Daher wird es in den meisten Fällen sehr schwierig
sein, ohne die fallspezifischen Einzelheiten – zu denen auch
personenbezogene Daten wie Kontaktangaben gehören – ein positives
Ergebnis zu erzielen. Gleichwohl besteht die Möglichkeit,
der so genannten federführenden SOLVIT-Stelle, die mit der
Lösung des Problems betraut ist, den Zugang zu den personenbezogenen
Daten des Antragstellers zu verwehren. In diesen Fällen haben
nur die „Heimat“-SOLVIT-Stelle und die für SOLVIT zuständigen
Bediensteten der Europäischen Kommission Zugang zu den Daten,
über die der Antragsteller identifiziert werden kann.
Ziel des Wegweiserdienstes ist
es, einzelnen Bürgern konkrete Ratschläge zu erteilen. Diese
Aufgabe übernehmen Sachverständige, die Zugang zu dem Ersuchen
und somit auch zu solchen personenbezogenen Daten des Bürgers
benötigen, die für eine Analyse der Situation und die Beantwortung
der Frage erforderlich sind. Aus diesem Grund sind eine genaue
Beschreibung der besonderen Umstände des Falles und entweder
eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer unerlässlich.
8. Welche Sicherheitsvorkehrungen verhindern einen unberechtigten
Zugang?
Der Zugriff auf die personenbezogenen
Daten in den Datenbanken von SOLVIT und des Wegweiserdienstes
für die Bürger ist nur einer genau festgelegten Gruppe von
Nutzern gestattet, die unter Punkt 5 „Wer hat Zugang zu Ihren
personenbezogenen Daten?“ beschrieben ist. Der Zugang zu personenbezogenen
Daten ist durch eine Benutzerkennung und ein Passwort und,
im Falle der SOLVIT-Datenbank, teilweise auch durch einen
zusätzlichen digitalen Code (dem Online-Banking-Code vergleichbar)
geschützt. Darüber hinaus wird das SOLVIT-System teilweise
durch „https“, ein spezielles, sicheres Internet-Protokoll,
geschützt.
9. Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten
Sie haben keinen direkten Zugriff
auf Ihre in den Datenbanken von SOLVIT und des Wegweiserdienstes
für Bürger gespeicherten Daten. Wenn Sie in Erfahrung bringen
wollen, welche Ihrer personenbezogenen Daten verarbeitet wurden
bzw. werden, oder wenn Sie diese Daten ändern oder löschen
wollen, kontaktieren Sie bitte das SOLVIT-Team oder das Wegweiser-Team
unter den in Punkt 11 genannten Adressen.
Wurde Ihr Fall von einer nationalen
SOLVIT-Stelle bearbeitet, können Sie die „Heimat“-SOLVIT-Stelle,
die den Fall bearbeitet, um einen kompletten Datensatz mit
allen einschlägigen Informationen bitten und die Stelle auffordern,
unrichtige Daten zu berichtigen oder zu löschen.
10. Weitere Angaben
Beachten Sie neben dieser Datenschutzerklärung
bitte auch den „wichtigen
rechtlichen Hinweis“ (http://europa.eu/geninfo/legal_notices_de.htm),
dessen Bestimmungen ebenfalls gelten.
11. Kontakt
Für alle SOLVIT oder den Wegweiser
betreffenden Anfragen hat die Europäische Kommission spezielle
Briefkästen eingerichtet. Die für diesen Briefkasten zuständigen
Kommissionsbediensteten werden Ihre personenbezogenen Daten
nur in dem für die Beantwortung Ihrer Anfrage nötigen Maß
verarbeiten. Sollte dieser Dienst Ihre Frage nicht beantworten
können, wird er sie an eine andere Kommissionsdienststelle
weiterleiten und Sie darüber informieren.
Ihre Anfrage wird keinesfalls
an Stellen außerhalb der Kommission weitergeleitet. Sollte
Ihr Problem jedoch am besten unter Hinzuziehung einer dritten
Partei gelöst werden können, werden wir Ihnen raten, diese
Stelle direkt zu kontaktieren. Anfragen und alle damit zusammenhängenden
Daten werden so lange wie für ihre Beantwortung nötig gespeichert
und, abhängig vom jeweiligen Sachverhalt, auch für alle weiteren
Schritte, die sich gegebenenfalls über die erste Beantwortung
hinaus als notwendig erweisen.
Wenn Sie regelmäßig über SOLVIT
informiert werden möchten, können Sie sich in eine E Mail
Verteilerliste eintragen. Jede E-Mail, die Sie erhalten, enthält
auch einen Hinweis, wie Sie sich wieder von der Verteilerliste
streichen lassen können. Zugriff auf diese Liste haben lediglich
die für SOLVIT zuständigen Mitarbeiter der Kommission. Die
E-Mail-Adressen werden nicht an andere Kommissionsdienststellen
oder an Dritte zu Direktvermarktungszwecken weitergegeben.
SOLVIT und der Wegweiserdienst
werden von der Taskforce „Binnenmarkt-Unterstützungsdienste“
der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der
Europäischen Kommission betreut. Verantwortlich ist der jeweilige
Leiter der Taskforce.
Kontaktadresse für SOLVIT und
den Wegweiserdienst für die Bürger:
Europäische Kommission
Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
Taskforce Binnenmarkt-Unterstützungsdienste
B-1049 Brüssel
Belgien
markt-b-tf1@ec.europa.eu
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