Europäische Kommission

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  Datenschutzerklärung

SOLVIT und Wegweiserdienst für die Bürger

1. Ziele

SOLVIT ist ein europaweiter Dienst, der Bürgern und Unternehmen hilft, ihre Binnenmarktrechte wahrzunehmen, indem er Probleme löst, die diese mit Behörden haben. Zur Lösung der Probleme, die an die Europäischen Kommission und die nationalen SOLVIT-Stellen in allen EWR-Mitgliedstaaten herangetragen werden, greift SOLVIT auf eine Datenbank zurück, in der die Hilfsanfragen gespeichert werden. Die nationalen SOLVIT-Stellen sind Teil der nationalen Verwaltungen.

Der Wegweiserdienst für die Bürger wird europaweit von ECAS (European Citizens Action Service) angeboten. Er basiert auf einem Vertrag mit der Europäischen Kommission. ECAS beschäftigt Rechtssachverständige, die den Bürgern auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Informationen und Ratschläge zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Binnenmarkt bieten. Gegebenenfalls werden die Bürger an eine Behörde oder andere Einrichtung (auf lokaler, nationaler oder europäischer Ebene) weiterverwiesen, die bei dem jeweiligen Problem weiterhelfen kann. Der Wegweiserdienst für die Bürger speichert die Anfragen der Bürger in einer Datenbank.

Durch enge Zusammenarbeit und einen reibungslosen Service sorgen der Wegweiserdienst und SOLVIT dafür, dass die Antragsteller ihre Anfragen nicht zweimal stellen müssen. So kann es vorkommen, dass ein Fall vom Wegweiserdienst auf SOLVIT übertragen wird – oder umgekehrt – und somit auch die personenbezogenen Daten von einer Datenbank auf die andere.

2. Welche Rechtsvorschriften sind anwendbar?

Alle Vorgänge der Datenverarbeitung in der Zuständigkeit der Europäischen Kommission unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr.

Alle Datenverarbeitungsvorgänge, für die die nationalen SOLVIT-Stellen oder ECAS, ein Auftragnehmer der Europäischen Kommission, die Verantwortung tragen, unterliegen der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie.

3. Welche Daten werden verarbeitet?

Wenn Sie dem Wegweiserdienst oder SOLVIT eine Frage oder einen Fall übermitteln, werden die folgenden personenbezogenen Daten verarbeitet: vollständiger Name, Altersgruppe, vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Wirtschaftskategorie, Nationalität und weitere in der vom Antragsteller übermittelten Anfrage enthaltene personenbezogene Daten. Sofern weitere ergänzende Unterlagen zu dem betreffenden Fall vorliegen, können diese ebenfalls in der SOLVIT-Datenbank erfasst werden.

Diese personenbezogenen Daten werden von der Europäischen Kommission, den nationalen SOLVIT-Stellen, gegebenenfalls den an dem Fall beteiligten Behörden, dem Auftragnehmer der Europäischen Kommission ECAS und den Rechtssachverständigen, die den Fall für ECAS prüfen, verarbeitet.

4. Zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?

Die Angaben sind notwendig, damit die Rechtssachverständigen, die für ECAS und die betroffenen SOLVIT-Stellen arbeiten, die übermittelten Fragen beantworten und das zugrunde liegende Problem lösen können. Die Daten dienen ausschließlich der Beantwortung der Fragen, der Lösung des Problems, der Qualitätskontrolle der erbrachten Dienstleistung, statistischen Zwecken und – in bestimmten Fällen und je nach Bedeutung – der Verdeutlichung und Behebung struktureller Probleme des Binnenmarktes sowie der Erstellung von Berichten.

Die Daten werden weder für Direktmarketing noch für andere Zwecke an Dritte weitergegeben.

5. Wer hat Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten?

Die folgenden Personen haben Zugang zu Ihren Daten, sofern dies für die Bearbeitung Ihres Falles, für die Qualitätskontrolle oder die technische Wartung der Datenbankanwendungen erforderlich ist:

  • für SOLVIT und den Wegweiserdienst zuständige Bedienstete der Europäischen Kommission,
  • Mitarbeiter der nationalen SOLVIT-Stellen,
  • Mitarbeiter der betroffenen nationalen Behörden, die sich mit dem Fall befassen,
  • technische Mitarbeiter der Europäischen Kommission,
  • speziell hierfür benannte ECAS-Mitarbeiter,
  • für technische Fragen zuständige Mitarbeiter des Auftragnehmers,
  • Rechtssachverständige, die für ECAS die Anfragen beantworten.

6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Alle gespeicherten personenbezogenen Daten werden spätestens drei Jahre nach Abschluss des Falles oder erteilter Auskunft gelöscht. So kann auch nach Abschluss des Falles neuen Entwicklungen Rechnung getragen werden. Nach dieser Frist werden die fallbezogenen Informationen lediglich für statistische Zwecke in anonymer Form gespeichert. Allerdings werden Unterlagen, die Bestandteil der Akte sind, und ebenfalls personenbezogene Daten enthalten können, so lange aufbewahrt, wie dies für die Behebung von strukturellen Problemen des Binnenmarktes erforderlich ist, es sei denn, Sie haben gegen die weitere Nutzung dieser Angaben zu dem genannten Zweck Widerspruch eingelegt. In diesem Fall werden auch die Begleitunterlagen aus der Datenbank gelöscht.

7. Können Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verweigern?

Das erklärte Ziel von SOLVIT ist es, spezifische Probleme einzelner Bürger oder Unternehmen zu lösen. Daher wird es in den meisten Fällen sehr schwierig sein, ohne die fallspezifischen Einzelheiten – zu denen auch personenbezogene Daten wie Kontaktangaben gehören – ein positives Ergebnis zu erzielen. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, der so genannten federführenden SOLVIT-Stelle, die mit der Lösung des Problems betraut ist, den Zugang zu den personenbezogenen Daten des Antragstellers zu verwehren. In diesen Fällen haben nur die „Heimat“-SOLVIT-Stelle und die für SOLVIT zuständigen Bediensteten der Europäischen Kommission Zugang zu den Daten, über die der Antragsteller identifiziert werden kann.

Ziel des Wegweiserdienstes ist es, einzelnen Bürgern konkrete Ratschläge zu erteilen. Diese Aufgabe übernehmen Sachverständige, die Zugang zu dem Ersuchen und somit auch zu solchen personenbezogenen Daten des Bürgers benötigen, die für eine Analyse der Situation und die Beantwortung der Frage erforderlich sind. Aus diesem Grund sind eine genaue Beschreibung der besonderen Umstände des Falles und entweder eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer unerlässlich.

8. Welche Sicherheitsvorkehrungen verhindern einen unberechtigten Zugang?

Der Zugriff auf die personenbezogenen Daten in den Datenbanken von SOLVIT und des Wegweiserdienstes für die Bürger ist nur einer genau festgelegten Gruppe von Nutzern gestattet, die unter Punkt 5 „Wer hat Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten?“ beschrieben ist. Der Zugang zu personenbezogenen Daten ist durch eine Benutzerkennung und ein Passwort und, im Falle der SOLVIT-Datenbank, teilweise auch durch einen zusätzlichen digitalen Code (dem Online-Banking-Code vergleichbar) geschützt. Darüber hinaus wird das SOLVIT-System teilweise durch „https“, ein spezielles, sicheres Internet-Protokoll, geschützt.

9. Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten

Sie haben keinen direkten Zugriff auf Ihre in den Datenbanken von SOLVIT und des Wegweiserdienstes für Bürger gespeicherten Daten. Wenn Sie in Erfahrung bringen wollen, welche Ihrer personenbezogenen Daten verarbeitet wurden bzw. werden, oder wenn Sie diese Daten ändern oder löschen wollen, kontaktieren Sie bitte das SOLVIT-Team oder das Wegweiser-Team unter den in Punkt 11 genannten Adressen.

Wurde Ihr Fall von einer nationalen SOLVIT-Stelle bearbeitet, können Sie die „Heimat“-SOLVIT-Stelle, die den Fall bearbeitet, um einen kompletten Datensatz mit allen einschlägigen Informationen bitten und die Stelle auffordern, unrichtige Daten zu berichtigen oder zu löschen.

10. Weitere Angaben

Beachten Sie neben dieser Datenschutzerklärung bitte auch den „wichtigen rechtlichen Hinweis“ (http://europa.eu/geninfo/legal_notices_de.htm), dessen Bestimmungen ebenfalls gelten.

11. Kontakt

Für alle SOLVIT oder den Wegweiser betreffenden Anfragen hat die Europäische Kommission spezielle Briefkästen eingerichtet. Die für diesen Briefkasten zuständigen Kommissionsbediensteten werden Ihre personenbezogenen Daten nur in dem für die Beantwortung Ihrer Anfrage nötigen Maß verarbeiten. Sollte dieser Dienst Ihre Frage nicht beantworten können, wird er sie an eine andere Kommissionsdienststelle weiterleiten und Sie darüber informieren.

Ihre Anfrage wird keinesfalls an Stellen außerhalb der Kommission weitergeleitet. Sollte Ihr Problem jedoch am besten unter Hinzuziehung einer dritten Partei gelöst werden können, werden wir Ihnen raten, diese Stelle direkt zu kontaktieren. Anfragen und alle damit zusammenhängenden Daten werden so lange wie für ihre Beantwortung nötig gespeichert und, abhängig vom jeweiligen Sachverhalt, auch für alle weiteren Schritte, die sich gegebenenfalls über die erste Beantwortung hinaus als notwendig erweisen.

Wenn Sie regelmäßig über SOLVIT informiert werden möchten, können Sie sich in eine E Mail Verteilerliste eintragen. Jede E-Mail, die Sie erhalten, enthält auch einen Hinweis, wie Sie sich wieder von der Verteilerliste streichen lassen können. Zugriff auf diese Liste haben lediglich die für SOLVIT zuständigen Mitarbeiter der Kommission. Die E-Mail-Adressen werden nicht an andere Kommissionsdienststellen oder an Dritte zu Direktvermarktungszwecken weitergegeben.

SOLVIT und der Wegweiserdienst werden von der Taskforce „Binnenmarkt-Unterstützungsdienste“ der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission betreut. Verantwortlich ist der jeweilige Leiter der Taskforce.

Kontaktadresse für SOLVIT und den Wegweiserdienst für die Bürger:
Europäische Kommission
Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
Taskforce Binnenmarkt-Unterstützungsdienste
B-1049 Brüssel
Belgien
markt-b-tf1@ec.europa.eu