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Von Paola Testori Coggi, Generaldirektorin für Gesundheit und Verbraucher, Europäische Kommission

Von Paola Testori Coggi, Generaldirektorin für Gesundheit und Verbraucher, Europäische Kommission

Europäische Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich unabhängig von ihrem Wohnort überall in der EU medizinisch behandeln und die damit verbundenen Kosten erstatten zu lassen.  Dieses Recht ist nun in der Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung pdfverbrieft, die am 25. Oktober 2013 in Kraft tritt.

Nach den derzeit geltenden EU-Vorschriften deckt Ihre Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung im Ausland, wenn Sie auf einer Reise plötzlich erkranken. Für eine geplante medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land kann Ihre Kasse jedoch eine Vorabgenehmigung von Ihnen verlangen. Sie muss der Behandlung nur zustimmen, wenn Sie im eigenen Land nicht innerhalb eines medizinisch vertretbaren Zeitraums behandelt werden können.

Mit der neuen Richtlinie werden drei wichtige Änderungen eingeführt, die den Schwerpunkt auf die Rechte der Patienten legen:

Sie haben das Recht, sich überall in der EU bei einem privaten oder öffentlichen Gesundheitsdienstleister behandeln und die Kosten erstatten zu lassen.

Vorabgenehmigungen für geplante medizinische Behandlungen im Ausland sollen nur noch in Ausnahmefällen verlangt werden können.

Sie haben das Recht, sich sachkundig für eine bestimmte Behandlung zu entscheiden. Dazu müssen Ihnen nicht nur die im Zuge der Richtlinie eingerichteten nationalen Kontaktstellen einschlägige Informationen erteilen, sondern auch Ihr Sozialversicherungsträger und das behandelnde medizinische Personal. 

Zur Erhöhung der Transparenz in Bezug auf Qualitäts- und Sicherheitsnormen in der gesamten EU fördert die Richtlinie die gegenseitige Hilfe und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere durch die Interoperabilität von eHealth-Instrumenten und die Bewertung von Gesundheitstechnologie. Die Richtlinie vereinfacht außerdem die Anerkennung medizinischer Verschreibungen in allen Mitgliedstaaten.

Darüber hinaus wird der Aufbau europäischer Referenznetze vorangetrieben, um durch die Bündelung von Wissen und Ressourcen möglichst kosteneffizient in der hochspezialisierten Gesundheitsversorgung arbeiten zu können, zum Beispiel bei Diagnose und Behandlung seltener Krankheiten.

Die neue Rechtsvorschrift bedeutet einen regelrechten Durchbruch für die europäischen Bürgerinnen und Bürger: Sie erlangen mehr Kontrolle über ihre eigene Gesundheitsversorgung, was den Patientenverbänden wiederum die Möglichkeit gibt, eine höhere Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung zu fördern. Davon können unsere Gesundheitssysteme nur profitieren.

Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung

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