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Von Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik

Von Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik

Am 19. Dezember 2012 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse aus dem Jahre 2001 angenommen, um jüngste Entwicklungen auf dem Tabakmarkt, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und internationale Verpflichtungen zu berücksichtigen.  

Der Tabakkonsum ist für sich genommen das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in der EU. Er ist für fast 700 000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr verantwortlich und für Millionen von Lebensjahren, die in schlechter Gesundheit verbracht werden.

Deshalb bemüht sich die EU, Tabakerzeugnisse so zu regulieren, wie es den von ihnen ausgehenden Gesundheitsgefahren angemessen ist: Sie will die Menschen davon abhalten, mit dem Rauchen zu beginnen, ihnen helfen, damit aufzuhören, sie vor unfreiwilligem Passivrauchen schützen und die Tabakwerbung und –vermarktung einschränken.

Darüber hinaus setzt sich die Europäische Kommission für die weltweite Eindämmung des Tabakkonsums ein – gerade auch als Unterzeichnerin des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums. Mit diesem Übereinkommen verpflichten sich Länder in der ganzen Welt, sich dafür einzusetzen, die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen, die mit dem Rauchen in Verbindung gebracht werden, zu reduzieren. Es bildet die Grundlage für immer strengere Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums.

Trotz erheblicher Fortschritte gibt es in der EU nach wie vor viele Raucher: 28 % der Gesamtbevölkerung und sogar 29 % der jungen Europäerinnen und Europäer. Da Tabak so stark süchtig macht und 94 % aller Raucher vor dem 25. und 70 % sogar vor dem 18. Geburtstag mit dem Rauchen beginnen, konzentriert sich die EU darauf, Tabakerzeugnisse weniger begehrenswert zu machen und auf diese Weise junge Leute davon abzuhalten, überhaupt erst mit dem Rauchen anzufangen.

Tabakerzeugnisse sollten wie solche aussehen und schmecken und nicht wie etwas anderes. Daher soll der im Dezember angenommene Vorschlag sicherstellen, dass attraktive Verpackungen und Aromen nicht als Vermarktungsstrategie dienen.

In den letzten zehn Jahren haben sich die Tabakerzeugnisse gewandelt. Starke und angenehm schmeckende Aromastoffe und eine kreative Verpackung sollen sie attraktiver machen. Auch sind völlig neuartige Produkte erschienen, zum Beispiel elektronische Zigaretten.

Ferner hat sich herausgestellt, dass einige Anforderungen der derzeitigen Richtlinie die Verbraucher glauben lassen, manche Tabakerzeugnisse seien weniger schädlich als andere.

Daher enthält der Vorschlag der Kommission neue verschärfte Vorschriften darüber, wie Tabakerzeugnisse hergestellt, dargeboten und verkauft werden dürfen. So werden Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und rauchlose Tabakerzeugnisse mit charakteristischen Aromen verboten. Zigaretten- und Drehtabakverpackungen müssen große Warnhinweise in Bildform tragen. Auch regelt die neue Richtlinie den grenzüberschreitenden Verkauf über das Internet und sieht Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels vor. Das bestehende Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch (Snus) wird aufrechterhalten. Kau- und Schnupftabak unterliegen fortan eigenen Vorschriften für Kennzeichnung und Inhaltsstoffe, und es kommen neue Regeln für E-Zigaretten und pflanzliche Raucherzeugnisse hinzu.

Überprüfung der Tabakrichtlinie

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