Beschäftigung, Soziales und Integration

Griechenland

Notfall

166 (Nationales Notfallzentrum – EKAV) oder 112 anrufen

Kontakt

  1. Fragen zu Sachleistungen in Griechenland:
    Tel.: +30 210 8110 918, +30 210 8110 541 und +30 210 8110 919
    E-Mail: ehic@eopyy.gov.gr
     
  2. Nationale Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
    Tel.: +30 210 8110 935+30 210 8110 936
    E-Mail: ncp_gr@eopyy.gov.gr
    Webseite:  https://eu-healthcare.eopyy.gov.gr (auf Griechisch und Englisch)

 


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte/Ärztinnen

  • Bei Krankheit oder Unfall können Sie sich kostenlos an einen Arzt oder eine Ärztin im öffentlichen Gesundheitssystem (Gesundheitszentren oder ambulante Leistungen eines ESY-Krankenhauses) oder an einen privaten Arzt/eine private Ärztin wenden, die einen Vertrag mit dem nationalen Gesundheitssystem (EOPYY) abgeschlossen haben. 
  • Bitte beachten Sie, dass private EOPYY-Vertragspraxen monatlich höchstens 200 kostenlose Konsultationen leisten dürfen. Über diese Grenze hinaus müssen die Patientinnen und Patienten für die Konsultation selbst zahlen. Daher empfehlen wir den Patientinnen und Patienten, sich vorab nach der Verfügbarkeit für EKVK-Inhaber zu erkundigen.
  • Sie brauchen nur Ihre EKVK an der Dienstleistungsstelle zusammen mit Ihrem Personalausweis vorzulegen.
  • Wenn Sie ohne Ihre EKVK einen Arzt in einem ambulanten ESY-Dienst (Gesundheitszentren, öffentliche Krankenhäuser) in Anspruch nehmen, wird eine Gebühr von 20 Euro für die Konsultation sowie für alle anderen erforderlichen Leistungen (Bluttest, Röntgenaufnahmen usw.) berechnet.
  • Eine Behandlung durch einen Privatarzt (nicht dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossen) müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen.

Zahnärzte/Zahnärztinnen

  • Notwendige Zahnbehandlungen sind größtenteils kostenlos, allerdings nur bei den verfügbaren Zahnkliniken öffentlicher Krankenhäuser oder den ESY-Vertragszahnärzten. Legen Sie Ihre EKVK vor.
  • Private Zahnärzte sind keine EOPYY-Vertragsärzte.
  • Eine Behandlung durch einen Privatzahnarzt (nicht dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossen) müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen.

Krankenhausbehandlung

  • In Notfällen können Sie direkt ein öffentliches Krankenhaus (ESY) oder ein privates Krankenhaus aufsuchen, das einen Vertrag mit dem nationalen Gesundheitssystem (EOPYY) geschlossen hat.
  • Die Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern (ESY) ist kostenlos. In der Regel erfolgt eine Überweisung durch einen Arzt. Legen Sie beim Einchecken Ihre EKVK und Ihren Personalausweis vor. 
  • Erfolgt die Behandlung in einem privaten Krankenhaus mit EOPYY-Vertrag, müssen Sie einen Teil der Krankenhauskosten sowie weitere Zusatzkosten gemäß dem zwischen EOPYY und dem privaten Krankenhaus geschlossenen Vertrag übernehmen.
  • Die Behandlung in einer dem EOPYY nicht angeschlossenen Privatklinik ist nicht durch Ihre EKVK abgedeckt, d. h. Sie tragen die gesamten Kosten.

Verschreibungen

  • Erfordert Ihre Krankheit die Einnahme von Arzneimitteln, kann Ihr behandelnder Arzt Ihnen die nötige elektronische Verschreibung ausstellen. Gegen Vorlage Ihrer EKVK und unter der Voraussetzung, dass Sie das Rezept ordnungsgemäß unterzeichnen und abstempeln lassen, können Sie in allen privaten Apotheken Ihre Arzneimittel kaufen.

Krankenwagen

  • Wählen Sie für einen Notfalltransport die Rufnummer 166 oder den europäischen Notruf 112. Sie werden dann zum nächsten öffentlichen diensthabenden Krankenhaus gebracht. In Notfällen sind Transporte mit Rettungswagen des EKAV (Nationales Zentrum für Notfallversorgung) kostenlos. Bei Krankentransporten, die von privaten Anbietern/Kliniken erbracht werden, müssen Sie privat zahlen.

Flugrettung

  • Für Rettungsdienste wenden Sie sich bitte an das Nationale Notfallzentrum (EKAV – Rufnummer: 166).

Erstattung

  • Wenn Sie zum Zeitpunkt der Erbringung der medizinischen Leistung Ihre EKVK nicht vorlegen konnten und demzufolge die Behandlung selbst bezahlen mussten, kontaktieren Sie nach Ihrer Rückkehr Ihre heimische Krankenkasse, um Ihre Erstattungsansprüche prüfen zu lassen. Bewahren Sie alle Unterlagen (offizielle Rechnungen, Quittungen, medizinische Gutachten, Verschreibungen mit Stempel und Unterschrift des behandelnden Arztes usw.) gut auf.

Eigenbeteiligung

  • Wenn Sie die Behandlung in einem privaten Krankenhaus mit EOPYY-Vertrag durchführen wollen, müssen Sie einen Teil der Krankenhauskosten (Zuzahlung) sowie weitere Zusatzkosten gemäß dem zwischen EOPYYY und dem privaten Krankenhaus geschlossenen Vertrag übernehmen.
  • In den meisten Fällen beträgt der Patientenbeitrag zu den Kosten der verschriebenen Medikamente 25 %.
  • Für Diagnoseuntersuchungen in EOPYY-Privatkliniken oder Privatlaboratorien und Gesundheitsdienstleistern mit EOPYY-Vertrag zahlen Sie einen Eigenanteil von 15 % der Gesamtkosten.

Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

  • Kostenlos mit Ihrer EKVK in ESY-Kliniken/Gesundheitszentren oder privaten Gesundheitsdienstleistern mit EOPYY-Vertrag. Für Sauerstofftherapie können je nach Art der Therapie zusätzliche Kosten anfallen.
  • Organisieren Sie Ihre Behandlung vor Ihrer Abreise.
  • Eine Behandlung bei einem privaten Gesundheitsdienstleister (nicht dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossen) müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen.

Wie beantrage ich eine EKVK?

Sie sind bei der griechischen Sozialversicherungsanstalt EFKA versichert?

Sie finden das Antragsformular auf ihrer Internetseite:


Wo nimmt man die EKVK an?


Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in Griechenland ausgestellten EKVK

Sie sind bei der griechischen Sozialversicherungsanstalt EFKA versichert? In diesem Fall wenden Sie sich an

EFKA – Dienststelle für die Europäische Krankenversicherungskarte
(Ehemals IKA, ehemals OAEE, ehemals ETAA, ehemals OGA usw.)
Tel.: +30 2108808779 / +30 2108808782
E-Mail: ekaa.greece@efka.gov.gr
Anschrift: 28 Οktovriou 54, 10682 Athen, Griechenland

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