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Neuer Verordnungsvorschlag der Kommission soll europäische Grenzregionen stärken

  • 12 December 2023
Neuer Verordnungsvorschlag der Kommission soll europäische Grenzregionen stärken

Die Kommission hat heute einen überarbeiteten Vorschlag für eine Verordnung zur Erleichterung grenzüberschreitender Lösungen angenommen, mit der den Mitgliedstaaten bei der Beseitigung von Hindernissen geholfen werden soll, die das Leben von 150 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in den Grenzregionen Europas beeinträchtigen.

Zu den Hindernissen, mit denen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen in diesen Regionen konfrontiert sind, gehören unterschiedliche technische Standards oder nationale Verwaltungs- und Rechtsvorschriften, die grenzüberschreitende Aspekte nicht berücksichtigen. Dies kann sich auf die Infrastrukturentwicklung und die Erbringung grenzüberschreitender öffentlicher Dienstleistungen auswirken. Hindernisse dieser Art erschweren das Leben in Grenzgemeinden: Sie behindern den schnellen Zugang zu Gesundheitsdiensten (auch in Notfällen), die Koordinierung im Katastrophenfall und die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Infrastrukturprojekten.

Die Beseitigung dieser Hindernisse würde das Funktionieren des EU-Binnenmarkts erheblich verbessern. In einer von der Kommission finanzierten Studie wird geschätzt, dass die Beseitigung von 20 % der derzeitigen rechtlichen und administrativen Hindernisse das BIP um 2 % steigern und mehr als eine Million Arbeitsplätze in den Grenzregionen schaffen würde.

Was ändert sich mit der Verordnung?

Die Kommission schlägt vor, grenzübergreifende Koordinierungsstellen in den Mitgliedstaaten einzurichten, die die von Grenzakteuren eingereichten Anfragen auf mögliche Hindernisse prüfen und als Bindeglied zwischen den Grenzakteuren und den nationalen Behörden fungieren. Mit der Verordnung wird sichergestellt, dass die Akteure nach der Prüfung ihrer Anfrage eine Antwort zum weiteren Vorgehen erhalten.

Besteht tatsächlich ein Hindernis und gibt es keine bilaterale oder internationale Kooperationsvereinbarung, die zur Lösung herangezogen werden kann, so können die Mitgliedstaaten auf das sogenannte Cross-Border Facilitation Tool – ein besonderes Verfahren zur Beseitigung rechtlicher und administrativer Hindernisse – zurückgreifen. Die Entscheidung, ob ein Hindernis beseitigt werden soll, obliegt den zuständigen nationalen Behörden.

In der Verordnung wird auch der Aufbau eines Netzes von grenzübergreifenden Koordinierungsstellen parallel zur Kommission vorgeschlagen, um ein Forum für den Austausch von bewährten Verfahren und Kenntnissen zu schaffen.

Hintergrund

Im Mai 2018 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext vor. Das Parlament und der Rat erzielten jedoch keine Einigung über den Vorschlag. Im September 2023 nahm das Parlament eine legislative Initiativentschließung an und empfahl der Kommission, den Vorschlag von 2018 zu ändern. Die überarbeitete Verordnung zur Erleichterung grenzüberschreitender Lösungen berücksichtigt die Bedenken und Empfehlungen von Parlament und Rat, der ursprüngliche Fokus, nämlich die Beseitigung von Hindernisse in Grenzregionen, ist dabei gleich geblieben. Das Parlament und der Rat werden nun über den Vorschlag der Kommission verhandeln.

Der Vorschlag ergänzt eine Reihe von Initiativen der Kommission zugunsten von Grenzregionen. So etwa die 2018 auf den Weg gebrachte Initiative b-solutions, mit der Behörden bei der Ermittlung der Ursachen rechtlicher und administrativer Hindernisse und bei der Suche nach Lösungen unterstützt werden. Erkenntnisse aus über 150 Fällen deuten darauf hin, dass ein europäisches Rechtsinstrument wie das heute vorgeschlagene dazu beitragen könnte, mehr als ein Drittel der Fälle zu lösen.  

2021 veröffentlichte die Kommission darüber hinaus einen Bericht mit dem Titel Grenzregionen in der EU: Reallabors der europäischen Integration, in dem aufgezeigt wird, wie positiv sich die Beseitigung von grenzüberschreitenden Hindernissen nicht nur auf die Grenzregionen sondern auf die gesamte EU auswirkt. Im Bericht werden auch einige Lehren aus der Corona-Pandemie sowie die grenzüberschreitenden Hindernisse, die durch die pandemiebedingten Einschränkungen entstanden sind, dargelegt.

Die Kommission unternimmt heute einen weiteren Schritt, um die seit langem bestehenden Hindernisse für den EU-Binnenmarkt zu beseitigen. Unsere vielen Grenzregionen sehen sich nach wie vor mit rechtlichen und administrativen Hindernissen konfrontiert, die nicht nur ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, sondern auch grenzüberschreitende Hilfsmaßnahmen behindern, wie z. B. die Bekämpfung von Waldbränden und die Bereitstellung medizinischer Soforthilfe. Unser Vorschlag zielt darauf ab, in diesen wichtigen Regionen eine nahtlose Zusammenarbeit zwischen den Menschen, Behörden und Unternehmen zu fördern und mehr Wachstum und Wohlstand zur weiteren Stärkung des Binnenmarktes zu erschließen.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“ - 12/12/2023

Selbst 30 Jahre nach der Einrichtung des Binnenmarkts gibt es noch zahlreiche Hindernisse, die es Grenzregionen erschweren, die Vorteile der EU-Integration in vollem Umfang zu nutzen. Mit dem Vorschlag zur Erleichterung grenzüberschreitender Lösungen möchten wir den nationalen Behörden ein flexibles und einfaches Instrument an die Hand geben, um diese Hindernisse zu überwinden. Die Menschen, die in Grenzregionen leben, machen ein Drittel der EU-Bevölkerung aus. Der heutige Vorschlag soll konkrete Verbesserungen in ihrem Alltag bewirken.

Elisa Ferreira, Kommissarin für Kohäsion und Reformen - 12/12/2023

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