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IMI is now ensuring the proper implementation of the General Data Protection Regulation (GDPR), providing multilingual online information exchange functions for European Institutions and National Data Protection Supervisory authorities.
IMI wird immer häufiger genutzt: Im Dezember 2017 stieg die Zahl der insgesamt über IMI versandten Informationsanfragen auf über 100 000. Allein im Jahr 2017 wurden rund 34 000 Anfragen versandt, an denen mehr als 8 200 Behörden beteiligt waren.
Mehr erfahren Sie in den interaktiven Statistiken!
In ihrer Umfrage hat die Kommission alle IMI-Nutzer zur Benutzerfreundlichkeit sowie zu den Funktionen und Vorteilen des Systems befragt. Die Ergebnisse der Umfrage wurden jetzt veröffentlicht.
Ab sofort können Behörden mit Hilfe von IMI Angaben und Unterlagen von eschaffungsunternehmen aus anderen europäischen Ländern überprüfen.
Die neue Version bietet Ihnen eine vereinfachte Behördenstruktur sowie eine verbesserte Behörden- und Nutzerverwaltung. Weitere Informationen finden Sie in unseren IMI-Leitfäden.
In der Ausgabe 7/2014 des Binnenmarktanzeigers wurden zur Vervollständigung des Berichts über IMI zwei neue Qualitätsindikatoren eingeführt.
Am 23. Januar 2014 haben wir die neueste Ausgabe des IMI-Newsletter versandt. Sie enthält aktuelle Informationen über die 2013 erzielten Resultate.
Am 15. November 2013 wurde IMI für die Verwaltungszusammenarbeit im Rahmen der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr geöffnet.
Mit der reinen Online-Fassung des Binnenmarktanzeigers wurde ein umfassenderes nutzerfreundliches System der Berichterstattung eingerichtet.
Nur registrierte Nutzer haben Zugang zum Binnenmarkt-Informationssystem (IMI).
Wenn Sie neu bei IMI sind, können Sie sich anhand unserer Schulungsversion mit dem System vertraut machen.
Dazu müssen Sie sich erst anmelden.
Ihre Anmeldung muss von einem nationalen IMI-Koordinator genehmigt werden. Nur zuständige Behörden können eine Anmeldung beantragen.