Behörden können Partnerbehörden in einem anderen Mitgliedstaat nun über IMI ersuchen, Maßnahmen gegen einen Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft zu ergreifen. Ein anderer Ablauf ermöglicht ihnen, Notifizierungen zu Maßnahmen zu verschicken, die sie unmittelbar gegen den Dienstleister zu ergreifen beabsichtigen.