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Erfolgreiche Ausweitung von IMI

Am 15. November 2013 wurde IMI für die Verwaltungszusammenarbeit im Rahmen der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehrpdfgeöffnet.

Behörden können Partnerbehörden in einem anderen Mitgliedstaat nun über IMI ersuchen, Maßnahmen gegen einen Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft zu ergreifen. Ein anderer Ablauf ermöglicht ihnen, Notifizierungen zu Maßnahmen zu verschicken, die sie unmittelbar gegen den Dienstleister zu ergreifen beabsichtigen.

Zugang zu IMI

Nur registrierte Nutzer haben Zugang zum Binnenmarkt-Informationssystem (IMI).

IMI-Schulungsversion

Wenn Sie neu bei IMI sind, können Sie sich anhand unserer Schulungsversion mit dem System vertraut machen.

Dazu müssen Sie sich erst anmelden.

Noch nicht angemeldet?

Ihre Anmeldung muss von einem nationalen IMI-Koordinator genehmigt werden. Nur zuständige Behörden können eine Anmeldung beantragen.