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Von Martin Seychell, Stellvertretender Generaldirektor für Gesundheit, Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Europäische Kommission

Von Martin Seychell, Stellvertretender Generaldirektor für Gesundheit, Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Europäische Kommission

Wie kann die EU-Kommission die Gesundheitssysteme effizienter, belastbarer und zugänglicher machen? Die Herausforderungen sind vielfältig: Die Mitgliedsländer haben ihre eigenen, nationalen Gesundheitssysteme und ihre eigenen Netze von Menschen, Institutionen und Ressourcen in der Gesundheitsversorgung – welchen Mehrwert kann die EU bieten?

Wie in ihrer Mitteilung von 2014 zu den Gesundheitssystemen erläutert, fördert die Kommission die Zusammenarbeit auf EU-Ebene, um die Effizienz zu steigern, die Zugänglichkeit zu verbessern und die Belastbarkeit der nationalen Gesundheitssysteme in der EU zu stärken.  

Zu diesem Zweck fördert die EU zum Beispiel Leistungsbewertungen der Gesundheitssysteme, der Patientensicherheit und der Einbeziehung von Pflegediensten. Die Zusammenarbeit bei der Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen (HTA) und der elektronischen Gesundheitsdienste soll die Belastbarkeit fördern.   Im Hinblick auf eine bessere Zugänglichkeit unterstützt die EU den Einsatz von sachkundigem Gesundheitspersonal, den Zugang zu innovativen Arzneimitteln wie auch eine möglichst gute Umsetzung der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung von 2011.

Die drei Ziele Effizienz, Belastbarkeit und Zugänglichkeit sind auch treibende Kräfte bei den Reformen der Gesundheitssysteme im Rahmen des Europäischen Semesters, dem halbjährlichen Zyklus haushaltstechnischer und makroökonomischer Koordinierung und Strukturreformen der EU, bei dem länderspezifische Empfehlungen und Bewertungen von Fortschritten bei den Reformen erstellt werden.

Anlässlich dieses Semesters wurden folgende Aspekte der Reform der Gesundheitssysteme hervorgehoben: Erbringung wirksamer Leistungen in der primären Gesundheitsversorgung, kostenwirksamer Einsatz von Arzneimitteln, bessere Einbindung der Gesundheitsversorgung, Bewertung der relativen Wirksamkeit von Gesundheitstechnologien und Verbesserung von Gesundheitsfürsorge und Krankheitsprävention.

Im Juni 2016 erteilte der Rat den Mitgliedsländern entsprechende länderspezifische Empfehlungen. Trotz der allgemeinen Straffung und Reduzierung solcher Empfehlungen stieg die Zahl der Empfehlungen zu Reformen des Gesundheitswesens von 11 im Jahr 2015 auf 13 im Jahr 2016. Auch 2016 stellten diese Empfehlungen allgemein die Notwendigkeit in den Vordergrund, Effizienz und langfristiger Tragbarkeit der Gesundheitssysteme zu verbessern. Diesen finanziellen Herausforderungen stehen jedoch andere Faktoren wie Wirksamkeit, Qualität und/oder Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung gegenüber. Der Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung ist in diesem Jahr in sechs länderspezifischen Empfehlungen ein besonders wichtiges Thema. In zahlreichen anderen Empfehlungen werden konkrete, zielgerichtete Reformen gefordert, um den Krankenhaussektor und die primäre Gesundheitsversorgung zu optimieren.

Der Grundsatz des Zugangs zu medizinischer Versorgung und die Forderung, allen Menschen rechtzeitig und bezahlbare Behandlungen zu bieten, ist auch in der europäische Säule der sozialen Rechte festgeschrieben. Alle Interessenträger sind aufgefordert, diese Säule der sozialen Rechte in Europa mitzugestalten. Sie können dies im Rahmen der bis zum 31. Dezember 2016 laufenden Konsultation der Europäischen Kommission tun.  

Gerade jetzt ist es mehr denn je notwendig, die Bedeutung der Gesundheit für den wirtschaftlichen Wohlstand und den sozialen Zusammenhalt herauszustellen.

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