Beschäftigung, Soziales und Integration

Ansprüche und Formulare

Wenn Ihre sozialversicherungsrechtliche Situation mehr als einen EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz betrifft, können Ihnen die folgenden praktischen Tipps dabei helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Mobile Dokumente 

  • Die meisten Daten tauschen die Sozialversicherungsträger direkt untereinander aus. In manchen Fällen benötigen Sie jedoch als Nachweis ein „mobiles Dokument“ (früher als E‑Vordruck bezeichnet), wenn Sie sich in ein anderes Land begeben. Weitere Informationen zu „mobilen Dokumenten“ finden Sie in den häufig gestellten Fragen.
  • In der Regel stellt Ihr Sozialversicherungsträger ein mobiles Dokument auf Ihren Antrag hin aus. Den Antrag sollten Sie vor Ihrer Abreise stellen. Falls Sie dies nicht getan haben, holt der Träger des Landes, in das Sie sich begeben, die benötigten Angaben direkt von dem Träger, bei dem Sie versichert sind, ein. 
    Verzeichnis nach Einrichtungen durchsuchen

Fristen

Wenn Sie es mit Sozialversicherungssystemen mehrerer Länder zu tun haben, kann es sich als schwierig erweisen, einen Anspruch in einem bestimmten Land fristgerecht geltend zu machen. Nach den EU-Vorschriften können Sie Ihren Anspruch innerhalb derselben Frist bei dem entsprechenden Träger oder Gericht eines anderen Landes (etwa des Landes, in dem Sie sich aufhalten oder leben) geltend machen, falls Sie dort versichert gewesen sind. Ihr Anspruch wird dann an den zuständigen Träger weitergeleitet.

Sprachen

Wenn Sie es für notwendig oder angebracht halten, können Sie Ihre Ansprüche, Schreiben und Bescheinigungen in Ihrer Muttersprache einreichen, sofern sie zu den Amtssprachen der EU zählt. Dadurch kann sich zwar die Entscheidung über Ihren Anspruch verzögern, jedoch können Sie sich möglicherweise klarer ausdrücken und Missverständnisse vermeiden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie in den häufig gestellten Fragen

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