Chemische Stoffe, feste Stoffe
Definition

(Liste der unter diese Karte fallenden HS-Codes)
Verschiedene chemische Stoffe, chemische Erzeugnisse und Zubereitungen in fester Form, einschließlich Düngemitteln, organischer und anorganischer Verbindungen; färbende Stoffe und Pigmente; grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Wasch- und Schmiermittel, Kunststoffe und Kautschuk in Primärform usw.

Zu Erzeugnissen in Einzelpackungen siehe die spezifische Karte „Einzelhandelspackungen“.

Zu Pasten siehe die spezifische Karte „Wachs“.

Zu Flüssigkeiten siehe die spezifischen Karten „Chemikalien, flüssig“ und „Flüssige Mineralölerzeugnisse“.

Zu chemischen Abfällen siehe die spezifische Karte „Abfälle“.

Bestimmte chemische Stoffe sollten aufgrund ihrer hochgefährlichen Eigenschaften nicht beprobt werden; siehe hierzu Kapitel Probenahme bei gefährlichen Gütern. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr zuständiges Labor.


Chemische Stoffe, feste Stoffe
Empfohlener Mindestumfang pro Endprobe 0,1 kg

Im Falle von Kautschuk in Primärform: 0,5 kg

Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
  • ISO 3165 Probenahme von chemischen Produkten für Industriezwecke; Sicherheit der Probenahme (bzw. des Durchführenden)
Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.


Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Werkzeuge zur Probenahme je nach Methode Vor dem Gebrauch sollten Sie sicherstellen, dass die Ausrüstung nicht mit dem zu beprobenden chemischen Stoff reagiert – beachten Sie das jeweilige Sicherheitsdatenblatt (SDS) und/oder die maßgeblichen ADR-Vorschriften.

  • Probe with cylindrical closed shape with holes, special for bulk quantities (S01-01)
  • Probe with open shape subdivided into sections (S02-01)
  • Shovels, blades with handles (S03-01)
  • Sample dividing equipment (D01-01)
Für Probenahmen zu verwendende Behälter Vor dem Gebrauch sollten Sie sicherstellen, dass die Behälter für die Aufbewahrung nicht mit dem zu beprobenden chemischen Stoff reagieren – beachten Sie das jeweilige Sicherheitsdatenblatt (SDS) und/oder die maßgeblichen ADR-Vorschriften.

Die Behälter müssen aus einem Material bestehen, das für die sichere Lagerung von Chemikalien geeignet ist; sie sollten so verschlossen sein, dass kein Probenmaterial austreten kann und keine Feuchtigkeit absorbiert wird.
  • Kunststoffbeutel, verschiedene Größen, ggf. mit vorgedrucktem Etikett (P00).
  • Kunststoffflaschen, verschiedene Größen (P01), (P03), (P04)
Die Probenbehälter müssen sauber und frei von jeglichen Stoffen sein, die das zu beprobende Material verunreinigen könnten (wie z. B. Wasser, Schmutz, Flusen, Waschmittel, Naphtha und sonstige Lösemittel, Lötmittel, Säuren, Rost und Öl).

Proben, deren Feuchtigkeitsgehalt die Analyse beeinträchtigen könnte, z. B. hygroskopische Stoffe, müssen in feuchtigkeitsdichte Behälter mit luftdichtem Verschluss gepackt werden. Die Behälter müssen vollständig befüllt und anschließend verschlossen werden, damit sich der Feuchtigkeitsgehalt nicht ändert.

Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit.

Achtung!
  • Bestimmte Produkte dürfen aufgrund ihrer hochgefährlichen Eigenschaften nicht beprobt werden; (Link).
  • Einige (hier aufgeführte) Erzeugnisse sollten nur von autorisiertem Personal (z. B. einem Auftragnehmer) beprobt werden.

  • Beachten Sie ggf. die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter oder ADR-Vorschriften.
  • Beachten Sie Sicherheits- und Warnzeichen.
  • Verwenden Sie geeignete persönliche Schutzausrüstung.
  • Beachten und befolgen Sie alle gesundheits- und sicherheitsrelevanten Anweisungen gemäß den maßgeblichen lokalen Risikobewertungen und/oder sicheren Arbeitsverfahren des Ortes der Probenahme.
Gefährdungen können in folgenden Situationen entstehen:
  • beim Beproben von in Bewegung befindlichen Waren — Lademittel, Förderbänder, Lkw und sonstige Ausrüstung können bei der Probenahme eine Gefährdung darstellen;
  • beim Öffnen von unter Druck stehenden Behältern (der Druck muss sicher abgelassen werden). Beachten Sie dazu bitte die folgenden Hinweise:
    • Öffnen Sie keine unter Druck stehenden Behälter; bei unsachgemäßem Öffnen können diese explodieren.
    • Bei routinemäßigen Überprüfungen fordern Sie den jeweiligen Anmelder auf, die betreffenden Fässer zu öffnen und die benötigte Probe zu entnehmen.
    • Der Verschluss sollte langsam mit einem funkenfreien Werkzeug gelöst werden;
  • beim Betreten gefährlicher (unzugänglicher oder enger) Bereiche;
  • bei der Handhabung von Gefahrstoffen, z. B. von:
    • entzündlichen Stoffen (z. B. Kohle, bestimmte organische Verbindungen);
    • brandfördernden Stoffen (z. B. oxidierende Säuren und deren Salze);
    • giftigen Stoffen (z. B. Cyanide, quecksilberhaltige Verbindungen, Nitrate);
    • ätzenden Stoffen und Reizstoffen (z. B. starke Säuren und Laugen und deren Salze).
Für allgemeine Informationen siehe Kapitel Gesundheitsschutz und Sicherheit sowie EN ISO 3165.

Persönliche Schutzausrüstung:
  • Handschutz: aus chemikalienbeständigem Material; Stulpenhandschuhe.
  • Augenschutz: Schutzbrillen, Masken oder Gesichtsschutz (falls erforderlich).
  • Atemschutz: mit geeignetem Kleinpartikel- und Dampffilter (falls erforderlich).
  • Körperschutz: chemikalienbeständige, flammhemmende und antistatische Schutzkleidung (falls erforderlich).
  • Schutzhelme, Gehörschutz und Sicherheitsgürtel (falls erforderlich).

Probenahmeplan
Art der Sendung Verfahren
Sendungen zur Zollabfertigung Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Zahl von Einzelproben. Wenn Sie sich vergewissert haben, dass es sich um eine homogene Sendung handelt, kann in der Regel eine Einzelprobe als repräsentativ für die Waren genommen werden, die Gegenstand derselben Zollanmeldung sind.

Schüttgut Bei lose befördertem (oder gelagertem) Schüttgut wird an mindestens fünf über die gesamte Schüttgutsendung verteilten Stellen zufällig oder systematisch jeweils die gleiche Anzahl an Einzelproben entnommen, siehe Probenahme bei Schüttgut.

Prüfen Sie die Homogenität der Partie — bestehen an dieser Zweifel, sind mehr Einzelproben zu entnehmen. Aus Tankbehältern, die unterschiedliche Erzeugnisse oder Partien enthalten, sollten separate Sammelproben erstellt werden.
  • Horizontale Probenahme: Der Probensammler wird mit der Öffnung nach unten in die Ladung eingeführt, um 180° gedreht und dann langsam herausgezogen, um eine einheitliche Probe über den gesamten Querschnitt zu erhalten. Von jeder Partie müssen Proben in drei unterschiedlichen Höhen (oben, in der Mitte und unten) und an unterschiedlichen Stellen entnommen werden, um die Repräsentativität der Sammelprobe sicherzustellen.
  • Vertikale Probenahme: Zur vertikalen Probenahme wird der Probensammler mit geschlossener Probenkammer bzw. geschlossenen Probenkammern in die Ladung eingeführt. In der erforderlichen Tiefe werden die Probenkammern geöffnet und der Probensammler gedreht, damit die Kammern vollständig gefüllt werden. Schließen Sie die Kammern und ziehen Sie den Probensammler heraus. Von jeder Partie müssen Proben an unterschiedlichen Stellen der Oberfläche und in verschiedenen Tiefen entnommen werden, um die Repräsentativität der Sammelprobe sicherzustellen.
In Bewegung befindliche chemische Stoffe Eine Sammelprobe: bestehend aus Einzelproben, die über den gesamten Durchmesser eines Produktstroms in von der Fördergeschwindigkeit abhängigen Abständen entnommen werden, siehe Probenahme bei in Bewegung befindlicher Fracht.

Wird das Produkt mit Förderbändern oder sonstiger Ausrüstung mechanisch bewegt, sind möglicherweise Ablasshähne oder Auslaufstutzen vorhanden, über die in regelmäßigen Abständen Proben aus dem Produktstrom entnommen werden können. Andernfalls kann es aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Sicherheit erforderlich sein, den Produktstrom zu unterbrechen und Proben mit einer Schippe oder einer Schaufel vom Förderband zu entnehmen. In manchen Fällen können Proben entnommen werden, indem eine offene Probeschaufel („Pelikan“) in regelmäßigen Abständen durch das geförderte chemische Produkt geschoben wird. Um die Repräsentativität der Sammelprobe sicherzustellen, sind die Proben in jedem Fall verteilt über den gesamten Zeitraum zu entnehmen, während dessen die Partie den Entnahmepunkt passiert.

Schüttgut in Verpackungen wie Fässern, Trommeln, Kanistern und ähnlichen Transportbehältern Eine oder mehrere Sammelproben: bestehend aus Einzelproben (eine oder mehrere Proben je nach Homogenität des Produkts, der Anzahl der Behälter), die jeweils aus der Mitte eines Behälters entnommen werden, der zufällig oder systematisch aus der gesamten Sendung ausgewählt wurde, siehe „Probenahme bei festen Stoffen – Probenahme bei Schüttgut aus Transportverpackungen“ in den Allgemeinen Grundsätzen.

Eine Sammelprobe darf ausschließlich aus Behältern derselben Partie innerhalb derselben Sendung gebildet werden. Wenn eine Sendung mehrere Partien umfasst, sind diese getrennt zu kennzeichnen und zu beproben.

Wird eine Probe nur aus einem Behälter (z. B. einem Fass) entnommen, wird sie aus dem Probenehmer unmittelbar in den Probenbehälter gegeben.


Handhabung von Proben
Allgemeine Anmerkungen
  • Wird das Erzeugnis lose als Schüttgut transportiert, ist die gesamte Ladung als eine Einheit zu betrachten, und es müssen Proben von allen Teilen der Ladung entnommen werden.
  • Eine kontinuierliche automatische Probenahme ist gegenüber der manuellen Probenahme grundsätzlich zu bevorzugen.
  • Bei Verwendung eines Mischgefäßes werden alle Einzelproben aller Entnahmepunkte zusammengegeben und nach gründlichem Mischen entsteht eine Sammelprobe. Das Mischgefäß muss mit dem beprobten Erzeugnis vorgespült werden.
  • Die Handhabung und Verpackung der Proben sollte an einem gut belüfteten Ort oder im Freien erfolgen.
  • Wenn keine Informationen vorliegen oder wenn die Informationen (Kennzeichnung, Gefahrensymbole, Dokumente) ungewöhnlich erscheinen, sollten Sie die Waren als Gefahrgut behandeln.
  • Waren unter spezieller Atmosphäre (z. B. Stickstoff) oder unter medizinisch sterilen Bedingungen beförderte Waren sollten in den Räumlichkeiten des Empfängers unter behördlicher Aufsicht beprobt werden.
  • Eine Sammelprobe kann sehr groß sein. Unter Umständen muss sie verkleinert werden, um geeignete Endproben zu erhalten. Beachten Sie dazu bitte das Probenteilungsschema.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Transport
  • Die Kennzeichnung der Proben (mit Symbolen oder mit Code-Buchstaben) muss Aufschluss über die Art der von ihnen ausgehende Gefährdung geben.
  • Bei der Probe kann es sich um einen Gefahrstoff handeln, dessen Beförderung den ADR-Vorschriften unterliegt. Für gefährliche Güter, die in geringen Mengen verpackt sind, können Ausnahmen gelten, sofern Kombinationsverpackungen (bestehend aus einer inneren und äußeren Verpackung, die nicht bruchanfällig ist oder leicht durchstoßen werden kann) verwendet werden; siehe Transport in den Allgemeinen Grundsätzen.
  • Eine Kopie des Sicherheitsdatenblatts sollte stets zusammen mit der Probe aufbewahrt werden.
  • Das Transportfahrzeug muss mit einem geeigneten Feuerlöscher ausgestattet sein.
Lagerung
  • Die Proben sind an einem kühlen, dunklen, trockenen und gut belüfteten Ort geschützt vor Wärmequellen aufzubewahren.
  • Der Behälter muss fest verschlossen sein, damit keine flüchtigen Bestandteile austreten können.
  • Nutzen Sie möglichst gut belüftete Schränke für entzündliche Stoffe.
  • Bringen Sie geeignete Warnzeichen an.

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HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung
1.1 30.03.2019 Update "Headings", recommended minimum quantity for sampling changed, text correction
1.2 15.07.2021 Update - New template and text modifications