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Probenahmeverfahren |
Verpackung | Verfahren zur Probenahme |
Einzelhandelspackungen und Fertigwaren: Weitere Informationen zu spezifischen Beprobungskarten finden Sie im Abschnitt Einzelhandelspackungen und Fertigwaren |
Entnehmen Sie eine Probe aus einer angemessenen Anzahl von Dosen, Flaschen, Beuteln oder sonstigen Gefäßen. Stellen Sie sicher, dass alle Dosen, Flaschen, Beutel oder sonstigen Gefäße aus derselben Partie stammen. In der Regel können Sie die Sammelproben aus der zahlenmäßig größten Partie erstellen, es sei denn, es wird vermutet, dass verschiedene Partien wesentlich voneinander abweichen. Verwenden Sie grundsätzlich ungeöffnete, unbeschädigte Packungen. Enthalten die Kennzeichnungsetiketten auf der Verpackung einen Hinweis darauf, dass die Sendung unterschiedliche Erzeugnisse umfasst (z. B. verschiedene Konfitüresorten in einer Konfitürensendung), sind von jeder einzelnen Sorte Proben zu entnehmen. Ist die Sendung homogen, können weniger Proben erforderlich sein. Die Mindestmenge/das Mindestgewicht identischer Endproben, die Ihren nationalen Leitlinien zufolge an das Labor zu schicken sind, sollte in der Regel ausreichend sein. Hinweise zu gefrorenen Einzelhandelspackungen entnehmen Sie bitte „Verpackung: Gefrorene Erzeugnisse“ unten. Nach der Probenahme fahren Sie mit dem folgenden Schritt 7 fort. |
Ballen, Fässer, Beutel, Dosen, Kanister oder andere Transportverpackungen | Entnehmen Sie gemäß dem Kapitel „Methoden zur Probenahme“ 2.1 Probenahme bei Schüttgut in Ballen, Fässern, Beuteln, Dosen, Kanistern oder anderen Transportverpackungen Einzelproben aus einer Reihe der betreffenden Versandstücke. Das Verfahren wird im Folgenden ab Schritt 3 beschrieben. |
Massengüter | Bestimmen Sie die Zusammensetzung der Waren.
Für Hinweise zu gefroren Massengütern siehe „Verpackung: Gefrorene Erzeugnisse“. Das Verfahren wird im Folgenden ab Schritt 3 beschrieben. |
Lose einer Charge (mehrere Lose) | Die Lose sind getrennt zu beproben. Der Kennzeichnung ist eindeutig zu entnehmen, ob es sich um Lose (d. h. eine Sendung mit ähnlichen Waren, aber mit beispielsweise unterschiedlichen Herstellungsdaten) oder Chargen handelt. Wenn eine Partie aus einem Massengut besteht, verfahren Sie, wie ab Schritt 3 beschrieben. In allen sonstigen Fällen gehen Sie nach der Probenahme vor, wie ab Schritt 7 erläutert. |
In Bewegung befindliche (geförderte) Fracht (z. B. mit Förderbändern oder Pumpen oder in Rohren geförderte Fracht) | Für flüssige Stoffe siehe das Kapitel „Methoden zur Probenahme 1.6 Probenahme aus in Bewegung befindlicher (geförderter) Fracht“. Für feste Stoffe siehe das Kapitel „Methoden zur Probenahme 2.3 Probenahme aus in Bewegung befindlicher (geförderter) Fracht“. Für Gase siehe das Kapitel „Methoden zur Probenahme 6.4 Probenahme aus in Bewegung befindlichen (geförderten) Waren“. |
Gefrorene Erzeugnisse | Bei der Probenahme von gefrorenen Erzeugnissen ist besondere Aufmerksamkeit geboten; es gilt zu verhindern, dass Feuchtigkeit durch Temperaturänderungen und Auftauen kondensiert, wodurch sich der Wassergehalt der Proben verändert.
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Neufassungen | ||
Fassung | Datum | Änderungen |
1.0 | 12.10.2012 | Erste Fassung |
1.3 | 30.06.2024 | Aktuelle Version |