Im folgenden Abschnitt werden die Grundlagen der Probenahme bei Erzeugnissen beschrieben, die u. a. als Flüssigkeiten, Granulate, Pulver, Schüttgut oder in Einzelhandelspackungen vorliegen. Halten Sie die nachstehenden Verfahren ein, sofern für die betreffenden Erzeugnisse keine anderen Verfahren vorgeschrieben sind (z. B. bei gefährlichen Waren)

Entnehmen Sie für die Zollabfertigung eine Sammelprobe bestehend aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben, die zufällig oder systematisch aus der gesamten Sendung ausgewählt werden. Wenn Sie sich vergewissert haben, dass es sich um eine homogene Sendung handelt, kann in der Regel eine Einzelprobe als repräsentativ für die Waren genommen werden, die Gegenstand derselben Zollanmeldung sind.


1. Probenahme bei Flüssigkeiten

In diesem Abschnitt wird beschrieben, wie Proben von flüssigen Erzeugnissen bei Umgebungstemperaturen entnommen werden.

Das Kapitel Allgemeinen Informationen zu Probenahmen enthält Informationen zu homogenen und heterogenen Erzeugnissen. In den folgenden Abschnitten wird erläutert, wie heterogene Erzeugnisse zu beproben sind, die eine Reihe von Einzelproben erfordern, damit die Repräsentativität der Probe sichergestellt ist.

In manchen Fällen kann es schwierig oder unmöglich sein, mehr als eine einzige Probe zu entnehmen. Wenn Sie sich jedoch vergewissert haben, dass das Erzeugnis homogen ist, kann eine einzige Probe als repräsentativ für die Sendung genommen werden.

Sie können davon ausgehen, dass die Flüssigkeit als homogen betrachtet werden kann, wenn:
Bei Erzeugnissen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht homogen sind und bei denen eine Homogenisierung nicht möglich ist, ist eine größere Anzahl von Einzelproben an verschiedenen Stellen (Tiefen) zu entnehmen, um sicherzustellen, dass eine repräsentative Probe hergestellt wird. Im Falle von ernsthaften Bedenken mit Blick auf die Herstellung einer repräsentativen Probe wenden Sie sich bezüglich des Probenahmeplans bitte an das Zolllabor.


1.1 Probenahme aus Tankbehältern

1 – Flüssigkeitsoberfläche
2 – Probe an der Oberfläche – Entnahme von der Oberfläche
3 – oberste Probe – ca. 10 cm bis 20 cm unterhalb der Flüssigkeitsoberfläche (je nach Volumen/Höhe des Behälters)
4 – obere Probe – 5/6 der Höhe vom Boden bis zur Oberfläche
5 – mittlere Probe – 3/6 der Höhe vom Boden bis zur Oberfläche
6 – untere Probe – 1/6 der Höhe vom Boden bis zur Oberfläche
7 – Probe am Auslass – aus dem Auslassventil
8 – Probe am Boden


An den Stellen 4, 5 und 6 (siehe Abbildung) werden jeweils gleiche Mengen einer oberen, mittleren und unteren Probe entnommen. Die jeweils erforderliche Mindestanzahl an Einzelproben ist folgender Tabelle zu entnehmen:

FlüssigkeitsstandObere ProbeMittlere ProbeUntere Probe
< 3 m1
3 m – 4,5 m11
> 4,5 m111


Zur Probenahme können Tauchgefäße (Probenahmewerkzeuge L02-01, L02-02) verwendet werden. Der Probenehmer wird durch die Luke des Tankbehälters bis zur gewünschten Tiefe hinabgelassen, geöffnet und in dieser Position belassen, bis er gefüllt ist; anschließend wird das gefüllte Gefäß hochgezogen.
Bei sehr zähflüssigen oder cremigen Flüssigkeiten sind mehrere Einzelproben aus unterschiedlichen Tiefen erforderlich. Zur Probenahme aus Tankbehältern kann auch ein Probenehmer zur Herstellung von Querschnittproben (Tauchgefäß L02-01) verwendet werden.

Je nach Viskosität der Flüssigkeit und sofern die Tiefe, aus der die Probe entnommen werden soll, nicht mehr als 4 m beträgt, kann auch eine Vakuumpumpe (Probenahmewerkzeug L01-01) zum Einsatz kommen. Es sollten jeweils gleiche Mengen einer Probe aus dem oberen, mittleren und unteren Bereich entnommen werden.

Die Einzelproben aller Entnahmestellen/-ebenen werden in ein Mischgefäß gegeben, und durch gründliches Mischen kann eine Sammelprobe erstellt werden. Wenn sicher ist, dass alle Tankbehälter des Schiffes dieselbe Partie (mit identischen Eigenschaften) enthalten, kann eine Sammelprobe für die gesamte Sendung gebildet werden, indem die Einzelproben, die aus jedem Tankbehälter entnommen wurden, vermischt werden. Die Anzahl der zu entnehmenden Einzelproben richtet sich nach der Anzahl der Tankbehälter, die das gleiche Erzeugnis derselben Partie enthalten. Denken Sie daran, dass sich auf der Flüssigkeitsoberfläche sowie am Boden des Tankbehälters Verunreinigungen und/oder Restwasser absetzen können.

Falls es nicht möglich ist, repräsentative Proben aus dem oberen Teil des Tankbehälters zu entnehmen, muss die Probenahme zum Zeitpunkt der Entleerung oder Befüllung erfolgen (Probenahmewerkzeug L06-01) (siehe Kapitel 1.4 Probenahme bei in Bewegung befindlicher Fracht).


1.2 Probenahme bei Schiffen oder Kähnen und bei Schienentankwagen

Das Gesamtfassungsvermögen eines Schiffes oder Kahns für den Transport von Flüssigladung verteilt sich in der Regel auf mehrere separate Behälter (Kammern, Laderäume), die unterschiedlich groß sein können. Für die Probenahme und die Bildung von Sammelproben wird genauso wie für die Probenahme aus Tankbehältern vorgegangen. Aus jedem separaten Behälter werden Einzelproben entnommen. Wenn sicher ist, dass alle Behälter des Schiffes dieselbe Partie enthalten, kann eine Sammelprobe für das gesamte Schiff gebildet werden, indem die Einzelproben, die aus jedem Behälter entnommen wurden, vermischt werden.

Schienen- und Straßentankwagen können als horizontale zylindrische Tankbehälter betrachtet werden. Wenn sicher ist, dass alle Laderäume eines Schienen- oder Straßentankwagens dieselbe Partie enthalten, kann eine Sammelprobe für das gesamte Fahrzeug gebildet werden, indem die Einzelproben, die aus jedem Laderaum entnommen wurden, vermischt werden. Falls es nicht möglich ist, repräsentative Proben aus dem oberen Teil des Tankbehälters zu entnehmen, muss die Probenahme zum Zeitpunkt der Entleerung oder Befüllung erfolgen (Probenahmewerkzeug L06-01).

Aus Kraftstofftanks von Fahrzeugen muss nur eine einzige Probe entnommen werden. Siehe die Probenahmekarte für Flüssige Mineralölerzeugnisse.


1.3 Probenahme bei Transportverpackungen

Die Proben können mithilfe einer Vakuumpumpe (Probenahmewerkzeug L01-01), verschiedener Pipetten (Probenahmewerkzeug L03-01) oder anderer geeigneter Probenehmer (z. B. Probenahmegerät L04-01 oder Probenahmegerät L05-01) entnommen werden.

Anzahl der PackstückeAnzahl der für die Probenahme zu öffnenden PackstückeUmfang der EinzelprobeUmfang der SammelprobeUmfang der Endprobe
2–252Max. 1 lMax. 2 l0,5 l
26–1004Max. 1 lMax. 4 l0,5 l
Mehr als 10010Max. 1 lMax. 10 l0,5 l


Wenn möglich, sollte der Inhalt der Transportverpackungen vor der Probenahme gründlich homogenisiert werden. Wenn Proben aus nur einer Transportverpackung entnommen werden sollen, werden die Endproben direkt aus dem Probenehmer in die Probenbehälter gegeben. Wenn mehrere Transportverpackungen beprobt werden sollen und sicher ist, dass sie alle dasselbe Erzeugnis enthalten, werden Einzelproben aus verschiedenen Transportverpackungen entnommen und anschließend zusammen in ein Gefäß gegeben, um die Sammelprobe zu bilden. Nach gründlichem Mischen der Sammelprobe erhält man die Endprobe.


1.4 Probenahme bei in Bewegung befindlicher Fracht

Sofern es möglich ist, kann die repräsentativste Probe von als Massengut transportierten flüssigen Erzeugnisses dann entnommen werden, wenn sich das Erzeugnis in Bewegung befindet, z. B. mithilfe des Probenahmewerkzeugs L06-01. Vor der Probenahme müssen die Probenahmewerkzeuge, der Anschluss und die Rohrleitung mit dem zu beprobenden Erzeugnis durchgespült werden. Es sollten mindestens drei Einzelproben entnommen werden (zu Beginn, während und gegen Ende des Be- oder Entladevorgangs). Bei der Festlegung der Anzahl der erforderlichen Einzelproben und der Abstände zwischen den Probenahmen sollten jedoch der Gesamtumfang der Sendung und die Geschwindigkeit der Bewegung berücksichtigt werden. Die Sammelprobe wird durch Mischen der Einzelproben hergestellt. Die Endproben können aus der Sammelprobe gebildet werden.


2. Probenahme bei festen Stoffen

In diesem Abschnitt wird die Probenahme von festen Waren in Form von Pulvern, groben oder feinen Partikeln, Granulaten und anderen Arten von festem Schüttgut beschrieben. Schüttgut kann in Verpackungen oder in loser Schüttung befördert werden.

Bei Erzeugnissen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht homogen sind und bei denen eine Homogenisierung nicht möglich ist, ist eine größere Anzahl von Einzelproben an verschiedenen Stellen (Tiefen) zu entnehmen, um sicherzustellen, dass eine repräsentative Probe hergestellt wird. Im Falle von ernsthaften Bedenken mit Blick auf die Herstellung einer repräsentativen Probe wenden Sie sich bezüglich des Probenahmeplans bitte an das Zolllabor.


2.1 Probenahme bei Schüttgut

Bei unverpacktem Schüttgut wird an mindestens fünf über die gesamte Schüttgutsendung verteilten Stellen jeweils die gleiche Anzahl an Einzelproben entnommen. Die Anzahl der zu entnehmenden Einzelproben hängt von der Menge der Waren, dem Behälter, in dem sie gelagert werden, und den praktischen Möglichkeiten der Probenahme ab.

Die Einzelproben werden in ein Mischgefäß gegeben, und nach gründlichem Mischen erhält man eine Sammelprobe. Die Endprobe wird anhand des Probenteilungsschemas erstellt.

Eine Übersicht über den Umfang der Sendung und den Umfang der zu entnehmenden Probe enthalten die Probenahmekarten der einzelnen Erzeugnisse. Für Waren, für die es keine Probenahmekarte gibt, kann folgende Tabelle verwendet werden:

Umfang der Sendung [in Tonnen]Anzahl der EinzelprobenUmfang der EinzelprobeUmfang der SammelprobeUmfang der Endprobe
Weniger als 155Max. 1 kgMax. 5 kg0,5 kg
16–308Max. 1 kgMax. 8 kg0,5 kg
31–5011Max. 1 kgMax. 11 kg0,5 kg
Mehr als 5011 aus den ersten 50 Tonnen, anschließend 9 je 50 TonnenMax. 1 kg0,5 kg


Wird Schüttgut in Schienenfahrzeugen oder Lastkraftwagen befördert, werden aus jedem Wagen bzw. jedem Laderaum Proben entnommen. In diesem Fall werden bestimmte Entnahmepunkte ausgewählt, um zu gewährleisten, dass eine repräsentative Probe aus allen Teilen der Sendung entnommen wird.

An bestimmten Orten, an denen regelmäßig Schüttgut umgeschlagen wird, kann ein automatischer Probenehmer installiert werden. Auf diese Weise entnommene Proben sind für amtliche Zwecke zulässig, sofern die Probenahme durchgehend von einem Zollbeamten überwacht wird. Siehe Probenahmewerkzeuge A01-01.

Wenn sicher ist, dass alle Laderäume des Lastkraftwagens dieselbe Partie enthalten, kann eine Sammelprobe für den gesamten Lastkraftwagen gebildet werden, indem die Einzelproben, die aus jedem Laderaum entnommen wurden, vermischt werden.


2.2 Probenahme bei Schüttgut aus Transportverpackungen

Je nach Erzeugnis und Transportart können verschiedene Werkzeuge für die Probenahme verwendet werden: unter anderem Stechheber (Probenahmewerkzeug S01-01) zum Aufstechen der Verpackung, verschiedene Zonensammler (Probenahmewerkzeug S02-01) oder Probenahmeschaufeln (Probenahmewerkzeug S03-01)

Achten Sie bei der Probenahme auf die verschiedenen Partienummern oder Chargen bzw. auf die entsprechenden Herstellungsdaten. Wenn die Kennzeichnungen und Nummern auf allen Transportverpackungen identisch sind, können Sie eine geringere Anzahl von Einzelproben entnehmen.

Anzahl der PackstückeAnzahl der für die Probenahme zu öffnenden PackstückeUmfang der EinzelprobeUmfang der SammelprobeUmfang der Endprobe
2–252Max. 1 kgMax. 2 kg0,5 kg
26–1004Max. 1 kgMax. 4 kg0,5 kg
Mehr als 10010Max. 1 kgMax. 10 kg0,5 kg


Achten Sie darauf, dass die zu untersuchenden Waren aus einer einzigen Sendung stammen. Wenn mehrere Sendungen vorliegen, sind diese getrennt zu untersuchen. Prüfen Sie, ob die zu beprobenden Waren aus derselben Partie stammen. Stammen sie aus unterschiedlichen Partien, müssen sie getrennt beprobt werden. Eine Sammelprobe darf ausschließlich aus Packstücken derselben Partie erstellt werden. Einzelproben werden in jeweils gleicher Anzahl aus verschiedenen Transportverpackungen entnommen, die sich an unterschiedlichen Stellen des Transportfahrzeugs oder der Lagereinrichtung befinden. Sie werden in ein Mischgefäß gegeben, und nach gründlichem Mischen erhält man eine Sammelprobe. Die Endprobe wird anhand des Probenteilungsschemas erstellt.

Beschädigte Packstücke dürfen nicht zur Erstellung der Sammelprobe verwendet werden. Sie müssen abgesondert werden und gegebenenfalls Gegenstand einer getrennten Prüfung und eines getrennten Berichtes sein.


2.3 Probenahme bei in Bewegung befindlicher Fracht

Sofern es möglich ist, kann die repräsentativste Probe von Schüttgut dann entnommen werden, wenn dieses entladen oder bewegt wird.
Es sollten mindestens drei Einzelproben entnommen werden (zu Beginn, während und gegen Ende des Be- oder Entladevorgangs). Bei der Festlegung der Anzahl der erforderlichen Einzelproben und der Abstände zwischen den Probenahmen sollten jedoch der Gesamtumfang der Sendung und die Geschwindigkeit der Bewegung berücksichtigt werden.

Werden die Waren mit Förderbändern oder sonstiger Ausrüstung mechanisch bewegt, sind möglicherweise Ablasshähne oder Auslaufstutzen vorhanden, über die in regelmäßigen Abständen Proben aus dem Produktstrom entnommen werden können. Die Sammelprobe wird durch Mischen der Einzelproben hergestellt. Die Endprobe wird anhand des Probenteilungsschemas erstellt.

An bestimmten Orten, an denen regelmäßig Schüttgut umgeschlagen wird, kann ein automatischer Probenehmer installiert werden. Auf diese Weise entnommene Proben sind für amtliche Zwecke zulässig, sofern die Probenahme durchgehend von einem Zollbeamten überwacht wird. Siehe Probenahmewerkzeuge A01-01.



3. Probenahme bei Erzeugnissen in Einzelhandelspackungen

Als Einzelhandelspackung ist jede Packung zu betrachten, die ausdrücklich für den Verkauf an Einzelpersonen für den häuslichen Gebrauch vorgesehen wurde.

Aus praktischen Gründen kann ein größeres Packstück unter Umständen selbst dann als Einzelhandelspackung behandelt werden, wenn es in der Kombinierten Nomenklatur/im TARIC nicht als solche eingestuft ist.

Dies gilt insbesondere für heterogene Erzeugnisse, bei denen vollständige Packstücke entnommen werden müssen, um eine repräsentative Probe zu erhalten.

Für weitere Informationen siehe die spezifische Karte „Einzelhandelspackungen“.



4. Probenahme bei Gegenständen

Handelt es sich bei den Waren um Stückgut (z. B. Waren aus Holz oder Stein oder keramische Waren, Gusserzeugnisse oder Platten aus Metall oder Waren wie elektronische Geräte und Apparate), sollten Sie in der Regel ganze Gegenstände entnehmen. Bei großen Gegenständen kann der repräsentative Teil (mithilfe geeigneter Werkzeuge wie Sägen, Äxten und Zangen) abgetrennt und zur Überprüfung an das Labor gesendet werden. Große Gegenstände (wie Metallrohre oder Metallplatten) können sofort mit einem mobilen Labor oder einer mobilen Diagnoseausrüstung geprüft werden. In einigen Fällen können technische Datenblätter und fotografische Nachweise eine zulässige Alternative zur Probenahme darstellen. Für eine vollständige Einreihung kann in einigen Fällen dennoch eine Probenahme erforderlich sein.

Für weitere Informationen siehe die spezifische Karte „Einzelhandelspackungen“.



5. Probenahme bei Abfällen

Die Probenahme bei Abfällen und ihre Untersuchung können nur einen Nachweis über die Zusammensetzung der Abfälle und nicht darüber erbringen, ob das beprobte Material als Abfall anzusehen ist. Zur Bestätigung der Einreihung als Abfall sind weitere Prüfungen oder behördliche Recherchen zu den weiteren Eigenschaften der Waren vorzunehmen.

Für spezifische Umweltzwecke ist ein differenziertes Probenahmeverfahren erforderlich. Beziehen Sie sich hierfür auf umweltspezifische Probenahmeverfahren oder fragen Sie einen Experten um Rat.
Für weitere Informationen siehe die spezifische Karte Abfälle.



6. Probenahme bei Gasen

In diesem Abschnitt wird die Probenahme bei verschiedenen chemischen Stoffen, chemischen Erzeugnissen und Zubereitungen in Gasform beschrieben.

Gasförmige Erzeugnisse und verflüssigte Gase werden in der Regel nicht von Zollbeamten beprobt. Ist eine Probenahme dennoch erforderlich, sollten derartige Erzeugnisse von Personen, die mit den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen vertraut sind, oder unter deren Aufsicht beprobt werden. Diese Personen müssen für die Probenahme bei Gasen entsprechend geschult und ausgerüstet sein. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr zuständiges Zolllabor.

An bestimmten Orten (Rohrleitungen und Pumpstationen), an denen regelmäßig Gas als Massengut umgeschlagen wird, kann ein automatischer Probenehmer installiert werden. Auf diese Weise entnommene Proben sind für amtliche Zwecke zulässig, sofern die Probenahme durchgehend von einem Zollbeamten überwacht wird. Siehe Probenahmewerkzeuge A01-01.

Für Informationen über die Probenahme bei Flüssiggas (LPG) siehe die spezifische Karte Flüssiggase (LPG).


6.1 Allgemeine Bemerkungen

Der Probenahmebehälter (M10-Gasflasche) sollte durch Spülen mit dem zu beprobenden Gas vorbereitet werden und darf nicht unter Druck stehen. Die Anzahl der Einzelproben ist jeweils unter allen beteiligten Parteien zu vereinbaren, sofern die Proben nicht kontinuierlich automatisch entnommen werden. Ist die Zusammensetzung nicht vollständig homogen, kann die Homogenität mit einem statischen Mischer erhöht werden. Die Eignung der in einem Probenahmesystem verwendeten Materialien hängt von dem zu beprobenden Gas ab. Im Allgemeinen wird die Verwendung von nicht rostendem Stahl empfohlen. Ventilsitze und Kolbendichtungen müssen aus einem für den Verwendungszweck geeigneten (elastischen) Material bestehen. Für ätzende Gase empfiehlt sich die Verwendung von mit Polytetrafluorethylen (PTFE) oder Epoxidharz beschichteten Probenahmezylindern.

Generell sollten die Materialien, die mit den Proben in Kontakt kommen, folgende Eigenschaften aufweisen:
Die Kompatibilität verschiedener Materialien mit den Komponenten des Gases ist folgender Tabelle zu entnehmen:

Material
Gas
Nicht rostender Stahl
Al Ti PTFE Polyamid Glas
Kohlendioxidxxx-xx
Kohlenmonoxidxxx-xx
Carbonylsulfidxxx-xx
Heliumxxx-xx
Kohlenwasserstoffexxx-xx
Wasserstoffxxx-xx
Schwefelwasserstoff--xxxx
Quecksilber--x--x
Methanolxxx--x
Sauerstoffxxx--x
Tetrahydrothiophen--xxxx
Thiole--xxxx
Wasser--x--x


Glas ist ein sehr inertes Material, das jedoch leicht bricht und für die Probenahme unter atmosphärischem Überdruck nicht sicher ist.
PTFE ist inert, kann aber adsorbierende Eigenschaften aufweisen. Es ist z. B. durchlässig für Wasser, Helium und Wasserstoff.

Die Handhabung und Verpackung der Proben sollte an einem gut belüfteten Ort erfolgen. Wenn keine Informationen vorliegen oder wenn die Informationen (Kennzeichnung, Gefahren- und Sicherheitssymbole, Sicherheitsdatenblätter, Dokumente) ungewöhnlich erscheinen, sollten Sie die Waren als Gefahrengut behandeln. Die Behälter müssen aus einem Material bestehen, das für die sichere Lagerung von Gasen geeignet ist; sie sollten so verschlossen sein, dass kein Probenmaterial austreten kann und keine Feuchtigkeit absorbiert wird. Die Probenbehälter müssen sauber und frei von jeglichen Stoffen sein, die das zu beprobende Material verunreinigen könnten. Glaszylinder dürfen nicht unter Druck stehen. Auf den Zylindern müssen Volumen, Druck und Prüfdruck angegeben sein. Die Zylinder müssen einem Druck von mindestens dem 1,5-Fachen des Betriebsdrucks standhalten, ohne zu bersten. Die Zylinder und die dazugehörige Ausrüstung müssen regelmäßig inspiziert und getestet werden, um sicherzustellen, dass sie nicht undicht sind. Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit.

Generell gilt:


6.2 Probenahme aus Tankbehältern

Wenn eine Probe aus einem Tankbehälter entnommen werden soll, sollte sie direkt aus dem Probenehmer durch das System aus Anschluss- und Verbindungsstücken, Ventilen und Leitungen (G01-01) in den Probenbehälter (M10 Gasflasche) geleitet werden. Wenn verschiedene, zu einer einzigen Partie gehörende Tankbehälter beprobt werden sollen, werden Einzelproben aus mehreren zufällig ausgewählten Tankbehältern entnommen und anschließend vermischt, um die Sammelprobe zu erstellen. Bei dieser Art der Probenahme wird eine Probe hergestellt, die nur zu einem bestimmten Zeitpunkt repräsentativ ist,


6.3 Probenahme aus Zylindern und ähnlichen Behältern

Achten Sie darauf, dass die zu untersuchenden Waren aus einer einzigen Sendung stammen. Wenn mehrere Sendungen berücksichtigt werden müssen, sind diese getrennt zu beproben. Für die gesamte Sendung wird aus jedem Behälter zufällig oder systematisch eine Einzelprobe entnommen. Wenn eine Probe aus nur einem Behälter entnommen werden soll, sollte sie direkt aus dem Probenehmer durch das System aus Anschluss- und Verbindungsstücken, Ventilen und Leitungen (G01-01) in den Probenbehälter (M10-Gasflasche) geleitet werden. Wenn verschiedene, zu einer einzigen Partie gehörende Zylinder beprobt werden sollen, sollten Einzelproben aus mehreren zufällig ausgewählten Zylindern entnommen und anschließend vermischt werden, um die Sammelprobe zu erstellen.


6.4 Probenahme aus Zylindern und ähnlichen Behältern

Wird das Erzeugnis in Rohrleitungen oder mit sonstiger Ausrüstung bewegt, sind neben der Rohrleitung oder direkt an der Rohrleitung womöglich Umlenkventile oder Bypass-Probenehmer angebracht, über die in regelmäßigen Abständen je nach Fördergeschwindigkeit Proben aus dem Produktstrom entnommen werden können.
Einzelproben werden dann über einen bestimmten Zeitraum in einem Probenahmezylinder (M10-Gasflasche) für die spätere Untersuchung in einem Labor gesammelt. Um die Repräsentativität der Sammelprobe sicherzustellen, sind die Proben verteilt über den gesamten Zeitraum zu entnehmen, während dessen die Partie den Entnahmepunkt passiert. Unabhängig davon, welchen Probensammler Sie verwenden, müssen Sie vor allem daran denken, dass dessen Spitze in der Mitte der Rohrleitung oder, falls dies nicht möglich sein sollte, in Höhe von 1/3 des Rohrdurchmessers positioniert werden muss.

Beispiele für Probensammler zur Probenahme aus Rohrleitungen (aus EN ISO 3170)



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1.012.10.2012Erste Fassung
1.330.06.2024Aktuelle Version