1. Verwendungszweck

Ein Kopfschutz soll Sie schützen, wenn Sie von herabfallenden Gegenständen getroffen werden könnten und/oder wenn Sie sich im Kopfbereich an einem unbeweglichen Gegenstand stoßen könnten (beispielsweise bei begrenzter Kopffreiheit).



2. Welche Ausführungen sind verfügbar?

Im Allgemeinen werden bei Kopfschutzsystemen zwei Typen unterschieden:
  1. Schutzhelme – diese müssen die nationalen Normen bzw. die entsprechenden europäischen Normen erfüllen und sollten auf der Innenseite entsprechend gekennzeichnet sein. Schutzhelme nehmen etwa die Kraft eines Stoßes oder eines Schlags auf, indem die Schale und die Befestigungsgurte oder die Schutzauskleidung teilweise zerstört oder beschädigt werden; Schutzhelme können auch mit Kapselgehörschützern und/oder mit Visieren ausgestattet werden; und
  2. Schutzkappen – Kunststoffgesichtsschutz zum Einsetzen in Kappen mit Einheitsgröße oder in gepolsterte Kappen; diese Kappen sind bequemer als Schutzhelme, gleichzeitig aber auch nur zum Abfedern geringerer Stoß- oder Schlageinwirkungen geeignet. Sie bieten nicht den gleichen Schutz wie ein Schutzhelm und dürfen in Bereichen mit Helmpflicht nicht als Ersatz für Schutzhelme verwendet werden.
In diesem Abschnitt beziehen sich sämtliche Hinweise auf einen Kopfschutz gleichermaßen auf Schutzhelme und auf Anstoßkappen. Manche Vorschriften gelten naturgemäß allerdings nur für Schutzhelme. Nähere Informationen finden Sie jeweils in den folgenden Absätzen.



3. Welche Einschränkungen sind zu beachten?

Schutzhelme sollen ausschließlich den Kopf vor Schlägen und Stößen bzw. vor herabfallenden Gegenständen schützen. Beachten Sie, dass besonders schwere Gegenstände bzw. Gegenstände, die aus größerer Höhe herabfallen, Verletzungen im Nackenbereich oder an der Wirbelsäule verursachen können.

Jeder Helm, der einem schweren Schlag oder Stoß ausgesetzt war, ist zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn keine Anzeichen für eine Beschädigung festzustellen sind.

Achtung! Kopfschutz aus Kunststoff ist nur begrenzt haltbar. Das Herstellungsdatum ist auf der Innenseite des Helms angegeben. Die Einsetzbarkeit eines Helms kann unterschiedlich lang sein, aber bis zu 5 Jahre betragen, abhängig von Material und Art. Auch bei sorgfältiger Aufbewahrung des Helms sollten Sie dessen Verfallsdatum regelmäßig prüfen.



4. Wann muss ein Kopfschutz getragen werden?

In den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften werden manche Bereiche als „Bereiche mit Anstoßkappenpflicht“ bezeichnet. Piktogramme, wie hier dargestellt, weisen darauf hin, dass ein Kopfschutz getragen werden muss.

Am häufigsten müssen Bedienstete einen Kopfschutz auf Hafengeländen tragen; unter Umständen besteht eine Helmpflicht aber auch in bestimmten Lagerbereichen oder dort, wo mit Maschinen oder Personen in der Höhe gearbeitet wird.

Wenn Sie die Räumlichkeiten eines Händlers besuchen, sollten Ihnen diese Bereiche bekannt sein. Eine Helmpflicht kann insbesondere in Werkshallen und auf Baustellen sowie allgemein in Industriebereichen bestehen.

In Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sind Anstoßkappen in bestimmten Bereichen unter Umständen nicht in gleicher Weise ausdrücklich vorgeschrieben wie Schutzhelme. Wenn Ihr Vorgesetzter Sie jedoch angewiesen hat, aus Sicherheitsgründen eine Anstoßkappe zu tragen, um die mit Ihrer Tätigkeit verbundene Verletzungsgefahr zu reduzieren, müssen Sie dieser Anweisungen folgen.

Achtung! Ziehen Sie den Kinngurt fest, damit Sie den Helm nicht in einem unpassenden Moment verlieren. Achten Sie ferner darauf, dass der Helmeinsatz auf Ihre Kopfgröße eingestellt ist. Wenn der Helmeinsatz zu groß oder zu klein ist, sollten Sie sich bei Ihrem Ausrüster nach einem alternativen Helm erkundigen.



5. Wie ist ein Kopfschutz zu warten?

Halten Sie Ihren Kopfschutz sauber, verwenden Sie aber keine starken Reinigungsmittel. Wenn ein Helm von unterschiedlichen Personen getragen wird, sollte der Helm nach jeder Benutzung innen mit einem milden Desinfektionsmittel abgewischt werden.

Um Beschädigungen auszuschließen, sollten Schutzhelme unter keinen Umständen lackiert, mit Klebestreifen verziert, mit Stiften beschriftet oder vorsätzlich zerkratzt werden.

Schutzhelme sollten regelmäßig auf Anzeichen von Verschleiß geprüft werden. Aufzeichnungen über die entsprechenden Kontrollen sollten aufbewahrt werden.

Wenn die betreffenden Teile nicht verwendet werden, sollten alle Bestandteile eines Kopfschutzes an einem kühlen, dunklen Ort aufbewahrt werden. Sie sollten weder starker Sonneneinstrahlung noch extremer Hitze oder Kälte ausgesetzt werden.



6. Können Motorradhelme verwendet werden?

Bei Benutzung eines Motorrades muss gewöhnlich ein Sturzhelm getragen werden; bei Fahrradfahrten ist gewöhnlich ein Fahrradhelm vorgeschrieben. Diese Helmtypen sind jedoch kein annehmbarer Ersatz als Kopfschutz in Bereichen mit Helmpflicht.



In diesem Abschnitt soll in allgemeiner Form darauf hingewiesen werden, dass Untersuchungs- und Probenahmeverfahren mit Risiken verbunden sein können. Außerdem soll daran erinnert werden, dass Sie geeignete Schutzausrüstungen verwenden und angemessene Vorsorgemaßnahmen treffen sollten.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die einschlägigen Rechtsvorschriften und die Leitlinien Ihrer nationalen Behörde.


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung
1.1 15.07.2020 Update - modifications in text