Schweiz - Rechte bei einem Umzug innerhalb Europas
In diesem Kapitel wird eine allgemeine Beschreibung der sozialen Sicherheit bei einem Umzug innerhalb Europas gegeben.
Bitte beachten Sie, dass im Falle des Vereinigten Königreichs jeder Fall einzeln beurteilt werden muss, um festzustellen, ob eine Person in den Anwendungsbereich der Bestimmungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Bürgerrechte fällt, in welchem Fall die EU-Koordinierungsverordnungen gelten, oder ob sie in den Anwendungsbereich des bilateralen Sozialversicherungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich fällt.
Soziale Sicherheit
Wenn Sie zum Arbeiten in ein anderes Land der Europäischen Union gehen, ist für Sie im Allgemeinen nicht mehr die Sozialversicherung der Schweiz maßgebend. Im Prinzip gelten in Ihrer Situation die Regelungen des neuen Landes, in dem Sie arbeiten. Eine Ausnahme gilt allerdings für die Entsendung von Mitarbeitern.
Wenn Sie in einem Land der Europäischen Union gelebt, gearbeitet und/oder Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben, können Ihr Aufenthalt, die Zeit Ihrer Berufstätigkeit oder Ihre in diesem Land entrichteten Beiträge berücksichtigt werden, sodass Sie Anrecht auf bestimmte Leistungen in der Schweiz haben.
Die geltenden Vorschriften zwischen der Europäischen Union und der Schweiz schützen in der Tat bei einem Umzug innerhalb Europas die Rechte aus der sozialen Sicherheit. Sie gelten für Staatsangehörige von Ländern der Europäischen Union und der Schweiz.
Welche Leistungen sind betroffen?
Die Rechtsvorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherung in der Europäischen Union gelten für die folgenden Leistungen:
- Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Vaterschaft und Adoption
- Altersrenten
- Invalidenrenten
- Leistungen für Hinterbliebene und Sterbegeld
- Leistungen bei Arbeitslosigkeit
- Familienleistungen
- Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Vorruhestandsleistungen
Für diese Leistungen gelten die Koordinierungsvorschriften unmittelbar in allen Ländern. Sie müssen von den Behörden, Verwaltungen, Sozialversicherungsdiensten und nationalen Gerichten eingehalten werden.
Manchmal kann es schwierig sein festzustellen, ob für eine bestimmte Leistung die Rechtsvorschriften zur Koordinierung gelten oder nicht. Im Zweifelsfall erhalten Sie Auskünfte bei Ihrer Institution der Sozialen Sicherheit.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der von der Alters- und Hinterlassenenversicherung und Invalidenversicherung (AHV/IV) erstellten Broschüre.
Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte
Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre Rechte erfahren. Es handelt sich nicht um Seiten der Europäischen Kommission und verpflichtet diese nicht:
- Leitfaden der Informationsstelle AHV/IV zur Koordinierung der Sozialversicherungen zwischen der Schweiz und den Staaten der EU
- Sozialversicherung und Rückkehr: Informationen für ausländische Staatsangehörige
Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:
Ihre Ansprechpartner
Sozialversicherungsdienste
Wenden Sie sich zunächst an die Institution der sozialen Sicherheit des Landes, in dem Sie arbeiten, wohnen oder sich aufhalten.