Beschäftigung, Soziales und Integration

Schweiz - Freiwillige Krankentaggeldversicherung

In diesem Kapitel werden die Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit vorgestellt, wenn eine freiwillige Versicherung abgeschlossen wurde.

In diesem Kapitel behandelte Leistung:

  • Krankentaggeld bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit

Worum handelt es sich?

Wenn Sie zwischen 15 und 65 Jahre alt sind, in der Schweiz wohnen oder berufstätig sind, können Sie eine Versicherung abschließen, die Ihren Einkommensverlust bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit teilweise ausgleicht.

Diese Versicherung ist freiwillig. Die Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit ist keine obligatorische Sozialversicherung, im Gegensatz zur Versicherung bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Unfall (siehe das Kapitel Unfallversicherung) oder von Mutterschaft (siehe Kapitel Mutterschaftsentschädigung/Vaterschaftsentschädigung/Adoptionsentschädigung). Die privaten Versicherer bieten zudem Versicherungsprodukte, die den Verdienstausfall im Krankheitsfall abdecken. Auf diese Produkte wird in diesem Kapitel nicht weiter eingegangen.

Für Arbeitnehmer schließen viele Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung ab. Bei dieser handelt es sich in den meisten Fällen um einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag. Sie können anhand Ihres Arbeitsvertrags überprüfen, welche Bestimmungen in Ihrem Unternehmen gelten.

Eine Sozialversicherung ist verpflichtet, Sie auf Ihr Ersuchen zu versichern. Wenn Sie bei Einreichung Ihres Aufnahmeantrags krank sind oder die Gefahr besteht, dass Sie einen Rückfall erleiden, ist der Versicherer dennoch verpflichtet, Sie zu versichern. Er kann in Ihrem Fall allerdings einen „Vorbehalt“ für die betreffende Krankheit vorsehen. Diese Einschränkung wird nach maximal fünf Jahren aufgehoben.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Sie (oder Ihr Arbeitgeber) müssen eine freiwillige Versicherung abgeschlossen haben. Sie müssen infolge einer Krankheit mindestens zu 50 % arbeitsunfähig sein (bestätigt von einem Arzt).

Sie müssen den Antrag auf Krankentaggeld bei Ihrem Versicherer einreichen, oder bei Ihrem Arbeitgeber, wenn er den Vertrag abgeschlossen hat.

Bitte beachten Sie, dass diese Versicherung auch subsidiär die Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls oder der Mutterschaft abdecken kann (siehe Kapitel Unfallversicherung und Mutterschaftsentschädigung/Vaterschaftsentschädigung/Adoptionsentschädigung).

Was sind meine Rechte, und wie kann ich sie geltend machen?

Krankentaggeld bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit

Der Versicherer vereinbart mit Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber den Betrag des Krankentaggeldes:

Auszahlung der meisten Versicherungen:

80 % des Verdienstes

Wartezeit und Dauer der Auszahlung:

Wartezeit von 3 Tagen, im Allgemeinen Auszahlung des Krankentaggelds für mindestens 720 Tage während eines Zeitraumes von 900 Tagen

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre Rechte erfahren. Es handelt sich nicht um Seiten der Europäischen Kommission und verpflichtet diese nicht:

Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:

Ihre Ansprechpartner

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

3003 Bern

Tel. +41 58 462 21 11

info@bag.admin.ch

www.bag.admin.ch

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