Beschäftigung, Soziales und Integration

Schweden - Wohnsitz in Schweden

In diesem Kapitel wird erklärt, unter welchen Voraussetzungen Sie Leistungen in Schweden erhalten können. Außerdem werden die Arten der Leistungen, die Sie erhalten können, beschrieben, je nachdem ob Sie in Schweden Ihren Wohnsitz haben, d. h. in Schweden leben oder arbeiten.

Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Schweden

Wenn Sie in Schweden leben oder arbeiten, sind Sie in der Regel durch die die schwedische Sozialversicherung versichert. Dies bedeutet, dass Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen haben können. Welche Art von Leistungen Sie erhalten können, hängt davon ab, ob Sie in Schweden leben oder arbeiten, da einige Leistungen vom Wohnsitz der betreffenden Person abhängig sind, während andere Leistungen erfordern, dass Sie in dem Land eine berufliche Tätigkeit ausüben.

Ob Sie in Schweden versichert sind oder nicht, bestimmt die schwedische Sozialversicherungsagentur.

Wohnsitzgebundene Leistungen

Damit Ihr Status als Gebietsansässiger Schwedens anerkannt werden kann, sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz in Schweden haben. Dies bedeutet, dass Sie voraussichtlich länger als ein Jahr in Schweden leben werden. Wer Schweden verlässt, kann weiterhin als dort wohnhaft angesehen werden, wenn der Aufenthalt in dem anderen Land kürzer als ein Jahr ist. Das Gleiche gilt für einen begleitenden Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren. Dies gilt jedoch im Allgemeinen nicht, wenn ein anderes Land Mitarbeiter zur Arbeit nach Schweden entsendet, wie beispielsweise Diplomaten. Auch für Studenten gilt dies oft nicht.

Wenn Sie als Gebietsansässiger Schwedens gelten, können Sie gegebenenfalls die folgenden Leistungen erhalten:

Wenn Sie Kinder haben

  • Elterngeld auf Basisniveau und zum Mindestsatz;
  • Kindergeld;
  • verlängertes Kindergeld;
  • Adoptionsbeihilfe;
  • Hilfe zum Lebensunterhalt;
  • Wohngeld.

Wenn Sie Rentner sind

  • Garantierente;
  • Wohnzuschuss für Rentenbezieher;
  • Einkommenszuschuss für ältere Personen;
  • Sonderrentenzuschuss.

Wenn Sie behindert sind

  • Pflegebeihilfe;
  • Beihilfe zur Deckung von Mehrkosten;
  • Behindertenbeihilfe;
  • Kraftfahrzeugbeihilfe.

Wenn Sie krank werden oder sich verletzen

  • Rehabilitation, Beitrag für berufliche Hilfen und Rehabilitationsgeld in besonderen Fällen;
  • Geldleistung für bestimmte zahnärztliche Leistungen;
  • Geldleistung in Übereinstimmung mit Vorschriften zur grenzüberschreitenden Krankenversicherung;
  • Krankengeld in speziellen Fällen;
  • Krankheits- oder Aktivitätsausgleich in Form einer garantierten Entschädigung;
  • Wohnungszuschuss für Personen, die Krankheits- oder Aktivitätsausgleich erhalten.

Wenn Sie ein Hinterbliebener sind

  • Anpassungsrente und/oder Garantierente;
  • Unterstützung für Hinterbliebene.

Eine wohnsitzgebundene Versicherung endet, wenn Schweden nicht länger als Ihr Wohnsitz angesehen wird. Ausnahmen gelten, wenn Sie in Schweden arbeiten, aber in einem anderen EU/EWR-Land leben.

Für einige Gruppen, z.B. Studenten, gelten bestimmte Regeln.

Arbeitsortbezogene Leistungen

Wenn Sie in Schweden arbeiten, haben Sie in der Regel auf arbeitsortbezogene Leistungen Anspruch. Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige. Angestellte sind in Schweden vom ersten Tag ihrer Beschäftigung an durch eine arbeitsortbezogene Versicherung versichert. Bei anderen Personen gilt das Datum, an dem mit der Arbeit begonnen wird.

Wenn Sie in Schweden arbeiten, haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:

Wenn Sie schwanger sind

  • Geldleistung bei Schwangerschaft;
  • Elterngeld auf Krankengeldniveau und Basisniveau.

Wenn Sie Kinder haben

  • Elterngeld auf Krankengeldniveau und Basisniveau;
  • zeitweiliges Elterngeld.

Wenn Sie sich im Ruhestand befinden

  • einkommensabhängige Altersrente.

Wenn Sie krank werden oder sich verletzen

  • Geldleistung bei Krankheit;
  • Rehabilitation, Rehabilitationsgeld und Beitrag für berufliche Hilfen;
  • Leistungen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten;
  • einkommensbezogener Krankheits- oder Aktivitätsausgleich.

Wenn ein Familienmitglied krank wird oder sich verletzt

  • Geldleistung für die Pflege naher Verwandter.

Wenn Sie ein Hinterbliebener sind

  • einkommensabhängige Hinterbliebenenrente;
  • Leistungen für Hinterbliebene aus der beruflichen Unfallversicherung;
  • Leistungen für Hinterbliebene in Form einer Prämienrente.

Sie können gegebenenfalls, unabhängig von dem Land, in dem Sie leben, Leistungen, die von der jeweiligen Beschäftigung abhängen, erhalten. Dies betrifft beispielsweise einkommensbezogene Renten. Andere Leistungen werden nur in bestimmten Fällen ausgezahlt, wenn Sie ins Ausland ziehen. In der Regel können Sie beim Umzug in ein anderes EU-Land/innerhalb des EWR mehr Leistungen weiterbeziehen, als beim Umzug in Drittländer. Die beschäftigungsbasierte Versicherung endet drei Monate, nachdem Sie aufgehört haben, in Schweden zu arbeiten, es sei denn, es handelt sich nur um einen Urlaub oder Ähnliches. Wenn Sie eine Erwerbstätigkeit in einem anderen Land ausüben und dadurch über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, kann die schwedische Versicherung früher enden.

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Schweden:

EU:

Ihre Ansprechpartner

Schwedische Sozialversicherungsagentur

Website: http://www.forsakringskassan.se/sprak/deutsch

E-Mail-Adresse des Kundencenters: kundcenter@forsakringskassan.se

Tel. (Kundencenter): +46 771524524

Hier können Sie erfahren, welche lokale Sozialversicherungsagentur sich in Ihrer Nähe befindet.

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