Beschäftigung, Soziales und Integration

Rumänien - Wie werden Beiträge aus einem anderen Staat berücksichtigt?

Dieses Kapitel bietet Informationen über die Berücksichtigung in Rumänien der von Ihnen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) entrichteten Sozialversicherungsbeiträge.

Für das Vereinigte Königreich, Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, um festzustellen, ob eine Person entweder in den Anwendungsbereich von Artikel 30 des Austrittsabkommens fällt und somit die EU-Koordinierungsverordnungen gelten, oder ob die Person in den Anwendungsbereich von den in Artikel 32 des Austrittsabkommens beschriebenen Situationen und/oder von den nationalen Rechtsvorschriften und vom Handels- und Kooperationsabkommen beigefügten Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit fällt.

Sozialversicherung und die EU-Verordnungen

Die Gesetze des EU- oder EWS-Mitgliedstaates, in dem Sie arbeiten und/oder leben, sind für Sie entscheidend, was das Sozialversicherungssystem betrifft.

Wenn Sie in einem anderen EU- oder EWR-Land gelebt, gearbeitet und/oder Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben und nun in Rumänien leben und/oder arbeiten, können Ihre Beitragszeiten im Ausland bei der Berechnung Ihrer Ansprüche in Rumänien berücksichtigt werden.

Um welche Leistungen geht es?

Die Möglichkeit, die in einem anderen EU- oder EWR-Staat entrichteten Beiträge geltend zu machen, betrifft in Rumänien folgende Sozialleistungen:

  • Krankheit;
  • Mutterschaft;
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit;
  • Familienleistungen (Kindergeld, Kindererziehungsgeld);
  • Invaliditätsleistungen;
  • Arbeitsunfälle;
  • Berufskrankheiten;
  • Renten (Alters- und Hinterbliebenenrente).

Die im Ausland entrichteten Beiträge gelten nicht für Sozialhilfe, die einkommensabhängig ist.

Was muss ich tun?

Wenn Sie in Rumänien, aufgrund der von Ihnen in einem anderen EU- oder EWR-Staat geleisteten Sozialversicherungsbeiträge, Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen die rumänischen Behörden die entsprechenden Institutionen in diesen Ländern kontaktieren. Die Berücksichtigung der Beiträge in Rumänien wird gemäß der Verordnung für die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU festgelegt.

Zur Begründung Ihres Anspruchs können die rumänischen Behörden gegebenenfalls Unterlagen bezüglich der im Ausland geleisteten Beitragszeiten verlangen.

Zusätzliche Informationen über dieses Thema erhalten Sie auf der Seite: Leitfaden der EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung.

Fachsprache übersetzt

  • Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Schließt alle EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein ein, Unterzeichner des EWR-Abkommens. Das Abkommen gilt seit dem 1. Januar 1994.

Ihre Rechte

Zusätzliche Informationen über die Berücksichtigung Ihrer im Ausland geleisteten Beitragszeiten in Rumänien sind online verfügbar:

Veröffentlichungen und Seiten der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

Casa Națională de Asigurări de Sănătate

Calea Călărașilornr. 248, Bl. S19, Bereich 3

030634 Bukarest

RUMÄNIEN

Tel. +40 800800950

http://www.cnas.ro/

Sie können die Nationale Krankenkasse für Fragen bezüglich der geltenden Vorschriften und die Bezirkskrankenkassen für Leistungsanträge kontaktieren.

Casa Națională de Pensii Publice

Str. Latină nr. 8, Bereich 2

020793 Bukarest

RUMÄNIEN

Tel. +40 213169111

https://www.cnpp.ro/home

Sie können die Nationale Landeskasse für Renten für Fragen bezüglich der geltenden Vorschriften und die Bezirksrentenkassen für Rentenanträge kontaktieren.

Agenția Națională pentru Ocuparea Forței de Muncă

Str. Avalanșei nr. 20-22, Bereich 4

040305 Bukarest

RUMÄNIEN

Tel. +40 213039839

http://www.anofm.ro/

Sie können die Nationale Agentur für Beschäftigung für allgemeine Fragen und Stellenangebote und die Bezirkskassen für den Anspruch auf Arbeitslosenleistungen kontaktieren.

Agenția Națională pentru Plăți și Inspecție Socială
Bd. Gheorghe Magheru nr.7, Bereich 1
010322 Bukarest
Romania
Tel: +40 213136047
http://www.mmanpis.ro/

Sie können die Nationale Agentur für Zahlungen und soziale Inspektion für allgemeine Fragen und die Bezirkskassen für Kinder- und Elterngeld kontaktieren.

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