Beschäftigung, Soziales und Integration

Niederlande - Lohnfortzahlung und Krankengeld

Hier erfahren Sie mehr über Lohnfortzahlung und Krankengeld, wenn Sie in den Niederlanden krank werden.

Wann habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung oder eine Beihilfe?

Wenn Sie krank werden und in einem Arbeitsverhältnis stehen, muss Ihr Arbeitgeber mindestens 70% des Gehalts für zwei Jahre weiterzahlen. Wenn Sie als Zeitarbeitskraft tätig sind oder eine Beihilfe bei Arbeitslosigkeit erhalten, fallen Sie unter das Krankengeldgesetz und erhalten eine Beihilfe von der UWV in Höhe von 70% Ihres Tagelohns, den Sie im Jahr vor Ihrer Krankheit durchschnittlich verdient haben.

Wenn Sie selbstständig sind, können Sie freiwillig eine Versicherung bei der UWV oder bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abschließen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wenn Sie krank werden, müssen Sie sich schnell wie möglich (spätestens am zweiten Tag Ihrer Krankheit) bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden. Wenn Sie über keinen Arbeitsvertrag verfügen, müssen Sie Krankengeld beantragen und Ihre Krankheit bei der UWV melden.

Arbeitgeber werden Kontrollen festlegen, an die sich der kranke Arbeitnehmer zu halten hat.

Worauf habe ich Anspruch, und wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Wenn Sie krank sind, erhalten Sie mindestens 70% Ihres Gehalts von Ihrem Arbeitgeber oder von der UWV. Diesen Betrag erhalten Sie während der ersten zwei Jahre Ihrer Krankheit. Sofern ein für eine bestimmte Zeit befristeter Vertrag vorliegt, läuft die Lohnfortzahlung während der Krankheit niemals länger als im Vertrag vereinbart.

Danach haben Sie Anspruch auf eine Leistung von der UWV.

Wenn Sie von der UWV eine Beihilfe erhalten, wird Ihre Beihilfe auf der Grundlage Ihres letzten Gehalts ausgezahlt, wobei ein Höchstbetrag von 256,54 EUR (maximaler Tagessatz) gilt.

Wenn 70% Ihres täglichen Einkommens unter dem Existenzminimum (sociaal minimum) liegt, können Sie Anspruch auf einen Zuschuss auf der Grundlage des Zusatzleistungengesetz (Toeslagenwet) geltend machen.

Fachsprache übersetzt

  • Krankengeldgesetz (Ziektewet): Ein niederländisches Gesetz, das durch die UWV ausgeführt wird und das sicherstellt, dass kranke Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber nicht zur Lohnfortzahlung bei Krankheit verpflichtet ist (z. B., weil sie nicht mehr angestellt sind), Anspruch auf eine Beihilfe haben.
  • Zusatzleistungengesetz (Toeslagenwet): Dabei handelt es sich um ein von der UWV ausgeführtes Gesetz. Der auf der Grundlage dieses Gesetzes ausgezahlte Zuschuss stock das Einkommen von Personen, die in bestimmten Situationen Beihilfe erhalten, auf das Existenzminimum auf.
  • Ausführungsbehörde für Arbeitnehmerversicherungen (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen, UWV): Die Ausführungsbehörde für Arbeitnehmerversicherungen (UWV) ist eine niederländische Behörde, die für die Ausführung der Arbeitnehmerversicherungen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit verantwortlich ist.

Weitere Informationen

Bitte lesen Sie auch den Absatz über Leistungen bei Invalidität in der Publikation und Website der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie krank werden, müssen Sie sich schnell wie möglich bei Ihrem Arbeitgeber melden. Wenn Sie über keinen Arbeitsvertrag verfügen, müssen Sie Krankengeld beantragen und Ihre Krankheit bei der UWV melden.

Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie selbst eine Versicherung abschließen, um bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe zu haben. Weitere Informationen finden Sie hier: Sich als Selbstständiger gegen Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit versichern.

Wenn Sie hinsichtlich Ihrer Rechte als EU-Bürger Unterstützung benötigen oder Fragen haben, steht Ihnen folgender Link zur Verfügung: Hilfe bei der EU anfordern.

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