Beschäftigung, Soziales und Integration

Litauen - Langfristige Fürsorge

Langfristige Fürsorge umfasst sowohl langfristige Sozialfürsorge (Sozialwesen) als auch Langzeitpflege und bietet umfassende Fürsorge für Einzelpersonen bei Krankheiten oder Alter, Behinderung oder vollständigem Verlust der Fähigkeit zur Selbstständigkeit oder des Familienlebens.

Langfristige Sozialfürsorge beinhaltet finanzielle Unterstützung und Dienstleistungen für diejenigen, die aufgrund von Krankheiten abhängig oder unselbständig sind. Wichtige Informationen über die Verfahren im Bezug auf Unterstützung bei langfristiger Fürsorge sind in diesem Abschnitt dargestellt.

Langfristige Fürsorge wird gewährleistet unabhängig vom Alter der Person, entsprechend ihrem Gesundheitszustand und dem Voranschreiten der Krankheit oder Komplikationen. Langzeitpflege beinhaltet drei verschiedene Gesundheitsdienstleistungen: unterstützende Behandlung und Krankenpflege, Palliativversorgung und ambulante Krankenpflege zu Hause.

Unter welchen Umständen habe ich Ansprüche?

Langfristige Fürsorge dient dazu, die Bedürfnisse derjenigen zu befriedigen, die durch Krankheit oder Behinderung von anderen abhängig sind. Zur langfristigen Pflege gehört auch die Palliativpflege (siehe „Fachsprache übersetzt“).

Sozialfürsorge wird nicht aufgrund von Alter gewährt, sondern entsprechend der Selbständigkeit und des Bedürfnisses nach Fürsorge. Die Hauptempfänger sind ältere Menschen und Behinderte. Der Bedarf an sozialen Dienstleistungen wird auf individueller Basis entsprechend der Unselbständigkeit einer Person bestimmt sowie ihren Möglichkeiten zum Aufbau von Selbständigkeit durch Bereitstellung geeigneter Sozialdienstleistungen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Je nach Bedürfnis können Personen langfristige, kurzfristige oder tägliche Sozialfürsorge, Sozialbetreuung oder ständige Pflege erhalten.

Entsprechend einer anerkannten Liste von Gesundheitszuständen kann bei einer Person ein Bedarf an ständiger spezieller Pflege oder Betreuung ermittelt werden, für die ihr eine zweckgebundene Erstattung der damit verbundenen Kosten gewährt wird.

Zweckgebundene Erstattung für Pflege wird Personen gewährt, bei denen ein Bedarf an ständiger Betreuung festgestellt wird.

Zweckgebundene Erstattung für Betreuung wird Kindern mit schwerer und mittlerer Behinderung gewährt sowie Personen, die einen Bedarf an ständiger Betreuung haben. Bei Erwachsenen muss dieser Bedarf festgestellt werden, nicht jedoch bei behinderten Kindern.

Institutionelle Sozialfürsorge ist erhältlich für Menschen mit Behinderungen sowie bedürftigen älteren Menschen.

Die langfristige medizinische Versorgung, die Palliativpflege und die Pflegedienste werden bereitgestellt für Personen, die unabhängig von ihrem Alter durch die gesetzliche Krankenkasse abgesichert sind, entsprechend ihren gesundheitlichen und besonderen Bedürfnissen.

Wie lauten meine Rechte und wie kann ich diese nutzen?

Zahlungen für die sozialen Dienstleistungen werden festgelegt hinsichtlich der Art der erforderlichen Dienstleistungen und der finanziellen Möglichkeiten der Person.

Hilfsbedürftige Menschen werden zu Hause von Sozialarbeitern der Kreisverwaltung, die die sozialen Maßnahmen planen und organisieren, besucht.

Je nach Situation können ältere und behinderte Menschen häusliche Hilfe erhalten (bis zu 10 Stunden pro Woche), tägliche Sozialbetreuung (ab 3 Stunden pro Tag, 5 Tage pro Woche) entweder in Tagespflegeeinrichtungen oder (ab 2 bis 10 Stunden pro Tag, bis zu 7-mal pro Woche) in ihrem Zuhause oder in einer Sozialfürsorgeeinrichtung (bis zu 6 Monate für Kurzzeitpflege oder unbegrenzt für Langzeitpflege).

Die zweckgebundene Erstattung für Pflegekosten (slaugos išlaidų tikslinė kompensacija) liegt zwischen dem 1,9 bis 2,6-fachen der von der Regierung festgelegten Grundvergütung (im Jahr 2023 reicht es von 279,30 EUR bis 382,20 EUR monatlich).

Die zweckgebundene Erstattung für Hilfekosten (slaugos išlaidų tikslinė kompensacija) beträgt entweder das 0,6-fache oder 1,1-fache der Grundvergütung (d.h. 88,20 EUR oder 161,70 EUR im Monat im Jahr 2023) entsprechend der Kategorie, zu der der Empfänger gehört.

Anträge auf Sozialfürsorgedienstleistungen müssen bei der Abteilung Sozialhilfe der Kreisverwaltungen gestellt werden. Der Bedarf an sozialen Dienstleistungen einschließlich der langfristigen Sozialfürsorge wird von Sozialarbeitern festgestellt. Besondere Bedürfnisse von Behinderten legt das Amt für die Feststellung von Behinderung und Arbeitsunfähigkeit beim Ministerium für Soziale Sicherheit und Arbeit oder die ärztliche Beratungsstelle der medizinischen Einrichtung, bei der die Person eingeschrieben ist, fest.

Die Institutionen der medizinischen Grundversorgung sind für die Organisation häuslichen Pflegeleistungen verantwortlich. Es können lediglich Patienten langfristige Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen, die über eine Überweisung eines Arztes verfügen.

Fachsprache übersetzt

  • Sozialfürsorge (häusliche Pflege, Aufbau sozialer Kompetenzen, altersgerechtes selbständiges Wohnen) - Gesamtheit von Dienstleistungen, mit denen einer Person (Familie) umfassende Hilfe geboten wird, jedoch ohne ständige Betreuung durch Fachpersonal.
  • Sozialfürsorge (tagsüber, langfristig und kurzfristig) - Gesamtheit von Dienstleistungen, mit denen einer Person (Familie) umfassende Hilfe geboten wird, jedoch ohne ständige Betreuung durch Fachpersonal.
  • Palliativpflege – Pflege zur Verbesserung der Lebensqualität und Minderung der Leiden von unheilbar Kranken.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (Antragsformular hier);
  • Identitätsnachweis;
  • Altersrenten- oder Invalidenrentenbescheinigung;
  • Bescheinigung Ihres Hausarztes über den Gesundheitszustand.

Die Sozialarbeiter (der Kreisverwaltungen oder der Pflegeeinrichtungen) helfen Ihnen beim Erstellen der notwendigen Dokumente.

Kennen sie Ihre Rechte

Diese Links helfen Ihnen zu erfahren, welche Rechte Sie haben. Es handelt sich nicht um Seiten der Europäischen Kommission, daher entsprechen die dort gegebenen Informationen nicht unbedingt der Position der Kommission:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

Kontakte für Auskünfte

Weitere Auskünfte enthalten Sie bei den Abteilungen für Sozialhilfe der Stadt- und Kreisverwaltungen. Die meisten Webadressen der Kreise lauten: [kreis].lt, z. B. vilnius.lt

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