Beschäftigung, Soziales und Integration

Griechenland - Mindestsicherung

Dieses Kapitel umfasst alles, was Sie über Leistungen wissen sollten, die Bürger zur Mindestsicherung in Griechenland in Anspruch nehmen können. Hier finden Sie Informationen zu den folgenden Leistungen:

  • Mindestsicherung (GMI) (ΕΛΑΧΙΣΤΟ ΕΓΓΥΗΜΕΝΟ ΕΙΣΟΔΗΜΑ)
  • Wohnbeihilfe (ΣΤΕΓΑΣΤΙΚΉ ΣΥΝΔΡΟΜΉ)
  • Wohngeld (ΕΠΊΔΟΜΑ ΣΤΈΓΑΣΗΣ)
  • Kostenloser Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen für Unversicherte
  • Solidaritätsbeihilfe für unversicherte ältere Personen (ΕΠΙΔΟΜΑ ΚΟΙΝΩΝΙΚΗΣ ΑΛΛΗΛΕΓΓΥΗΣ ΑΝΑΣΦΑΛΙΣΤΩΝ ΥΠΕΡΗΛΙΚΩΝ)

Wann kann ich Ansprüche geltend machen?

Mindestsicherung (GMI) (ΕΛΑΧΙΣΤΟ ΕΓΓΥΗΜΕΝΟ ΕΙΣΟΔΗΜΑ) ist ein Sozialprogramm für Haushalte, die in extremer Armut leben, und ergänzt die politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Das Programm verbindet eine Einkommensbeihilfe (Geldleistung) mit ergänzenden sozialen Dienstleistungen, Beihilfen und Gütern für die Haushaltsmitglieder, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Wohnbeihilfe (ΣΤΕΓΑΣΤΙΚΉ ΣΥΝΔΡΟΜΉ): Mietbeihilfe, die an unversicherte und finanziell schwache Personen im Alter von über 65 Jahren entrichtet wird, die alleine oder mit ihrem Ehepartner oder ihrer Ehepartnerin wohnen und die:

  • kein Eigenheim haben und zur Miete wohnen;
  • weder über Einkommensquellen in Griechenland oder im Ausland noch über Vermögenswerte verfügen, die ihnen die Möglichkeit geben könnten, für die Wohnkosten aufzukommen;
  • über ein persönliches steuerpflichtiges Einkommen von unter 4 320 EUR (oder 8 640 EUR im Fall von Paaren) verfügen und bestimmte zusätzliche Einkommens- und Vermögenskriterien erfüllen.

Bei unversicherten Ehepaaren müssen beide Eheleute unversichert sein, während einer der beiden Partner bereits das 67. Lebensjahr erreicht haben muss.

Wohngeld (ΕΠΊΔΟΜΑ ΣΤΈΓΑΣΗΣ) ist ein Mietunterstützungsprogramm mit dem Ziel, einkommensschwachen Haushalten, die in gemieteten Hauptwohnsitzen leben, bei der Deckung ihrer Wohnkosten zu helfen.

Kostenloser Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen für Unversicherte: für unversicherte Personen, Personen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Griechenland haben, Personen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz nicht in Griechenland haben, jedoch auf stationäre und medizinische Pflege angewiesen sind, da sie sozial schwachen Gruppen angehören (wie Minderjährige, Schwangere, Invalide usw.).

Solidaritätsbeihilfe für unversicherte ältere Personen ist eine Beihilfe, die Personen ab dem 67. Lebensjahr mit niedrigem Einkommen gewährt wird, die ihren Wohnsitz in Griechenland haben und keine Rente aus dem Ausland oder etwaige Sozialversicherungs- oder Sozialleistungen aus Griechenland beziehen bzw. keinen Anspruch darauf haben.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Mindestsicherung (GMI): wird Haushalten gewährt, die gleichzeitig alle gesetzlichen Einkommens-, Vermögens- und Wohnsitzbedingungen erfüllen.

Wohnbeihilfe: eine beitragsunabhängige Leistung, die nach Überprüfung der Vermögenswerte und Einkommensquellen an Personen entrichtet wird, die finanziell bedürftig sind und weder über ein Einkommen noch über Vermögenswerte verfügen, um die Wohnkosten bestreiten zu können.

Wohngeld: Leistungsempfänger müssen während der letzten fünf Jahre vor Einreichen des Antrags legal und dauerhaft im Land wohnhaft gewesen sein und müssen bestimmte Einkommens- und Vermögenskriterien erfüllen. Für Angehörige von Drittstaaten sind 12 Jahre rechtmäßiger und dauerhafter Wohnsitz in Griechenland erforderlich.

Kostenloser Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen für Unversicherte: Inhaber einer Sozialversicherungsnummer (ΑΡΙΘΜΌΣ ΜΗΤΡΏΟΥ ΚΟΙΝΩΝΙΚΉΣ ΑΣΦΆΛΙΣΗΣ - AMKA) oder einer Gesundheitskarte für Ausländer (ΚΆΡΤΑ ΥΓΕΙΟΝΟΜΙΚΉΣ ΠΕΡΊΘΑΛΨΗΣ ΑΛΛΟΔΑΠΟΎ– ΚΥΠΑ).

Soziale Solidaritätsbeihilfe für unversicherte ältere Personen: eine beitragsunabhängige Leistung für Personen ab dem 67. Lebensjahr, die ihren rechtmäßigen und dauerhaften Wohnsitz fortlaufend seit 15 Jahren in Griechenland haben und bestimmte Einkommens- und Vermögenskriterien erfüllen.

Worauf habe ich Anspruch und wie kann ich Ansprüche geltend machen?

Mindestsicherung (GMI): Für Ein-Personen-Haushalte: 200 EUR pro Monat. Für jedes weitere erwachsene Haushaltsmitglied: eine Erhöhung des garantierten Betrags um 100 EUR pro Monat. Für jedes weitere minderjährige Haushaltsmitglied: eine Erhöhung des garantierten Betrags um 50 EUR pro Monat. Der garantierte Monatsbetrag kann sich auf höchstens 900 EUR belaufen, und zwar unabhängig von der Zusammensetzung des Haushalts. Für die Umsetzung des Programms ist die OPEKA zuständig.

Wohnbeihilfe: Die Beihilfe beläuft sich auf 362 EUR pro Monat.

Träger des Programms sind die Stadtgemeinden. Zur Beantragung der Wohnbeihilfe müssen Sie sich an die zuständigen Behörden der OPEKA wenden und dort die notwendigen Unterlagen einreichen.

Wohngeld: Der Mietzuschuss ist auf 70 EUR monatlich für einen Alleinstehendenhaushalt festgelegt, wobei dieser Betrag für jedes weitere Haushaltsmitglied (Erwachsener oder Kind) um 35 EUR monatlich erhöht wird. Der Gesamtbetrag des Mietzuschusses darf 210 EUR monatlich nicht übersteigen, ungeachtet der Zusammensetzung des Haushalts. Das Programm wird von der OPEKA verwaltet.

Kostenloser Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen für Unversicherte: Empfänger haben Anspruch auf stationäre Behandlung, medizinische Versorgung, Zugang zu Arzneimitteln. Sie werden in öffentlichen Krankenhäusern behandelt.

Soziale Solidaritätsbeihilfe für unversicherte ältere Personen: Die Beihilfe beläuft sich auf 360 EUR und wird von der OPEKA monatlich gewährt.

Möglicherweise auszufüllende Formulare

Für die Mindestsicherung (GMI): https://opeka.gr/elachisto-engyimeno-eisodima-kea/

Für das Wohngeld:

https://www.epidomastegasis.gr/pub/Home/Info

Für die Wohnbeihilfe: https://opeka.gr/stegasi-proti-katoikia/epidoma-stegastikis-syndromis-gia-tous-anasfalistous-yperilikes/

Für die Soziale Solidaritätsbeihilfe für unversicherte ältere Personen: https://opeka.gr/anasfalistoi-yperilikes/ilektronikes-ypiresies/

Die eigenen Rechte kennen

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre rechtlichen Ansprüche erfahren. Es handelt sich weder um Webseiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren sie die Ansicht der Kommission:

Kontaktstellen

Organisation für Sozialleistungen (Οργανισμός Προνοιακών Επιδομάτων και Κοινωνικής Αλληλεγγύης ΟΠΕΚΑ-OPEKA)
Πατησίων 30/Patision 30,
101 70 Αθήνα/Athen
ΕΛΛΑΔΑ/GRIECHENLAND
Tel.: +30 213 -15 19 300
Website: https://opeka.gr/

Ministerium für Arbeit und Soziales

Direktion für Armutsbekämpfung

Σταδίου 29/29 Stadiou Straße

101 10 Αθήνα/Athen

ΕΛΛΑΔΑ/GRIECHENLAND

Τel. +30 210 5281 145
Website: https://ypergasias.gov.gr/

1555 – Bürgernummer für Kommunikation und Service rund um Versicherung, Arbeit und soziale Belange www.1555.gov.gr

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