Beschäftigung, Soziales und Integration

Finnland - Dienste und Unterstützung für Senioren und Menschen mit Behinderung

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, aufgrund einer Krankheit, einer Verletzung oder Ihres hohen Alters alleine zu Hause zurechtzukommen, können Sie Anspruch auf verschiedene Dienste haben. Für den Fall, dass häusliche Dienste nicht mehr ausreichend Unterstützung bieten, um Ihren Alltag zu bewältigen, können Sie Unterkunftsdienste oder Betreuungsdienste in einem Pflegeheim in Anspruch nehmen.

Welche Dienste und Unterstützungsmaßnahmen werden für Senioren und Menschen mit Behinderung angeboten?

Die meisten Senioren und Menschen mit Behinderung wollen solange wie möglich in ihrem eigenen Heim leben. Zu diesem Zweck wird Unterstützung in Form von beispielsweise häuslichen Diensten oder ambulanten Pflegediensten angeboten.

  • Unterstützungsdienste werden für Personen angeboten, deren Bedarf mit einer Abnahme ihrer funktionalen Fähigkeiten aufgrund von Alter, Krankheit, Behinderung oder ähnlichen Gründen zusammenhängt. In den Unterstützungsdiensten enthalten sind: Mahlzeiten, die nach Hause geliefert werden, Wäsche- und Reinigungsservices, sowie Angebote zur Förderung und Unterstützung von Inklusion und sozialen Aktivitäten.
  • Häusliche Pflege bietet Hilfe und Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten, z. B. der persönlichen Hygiene. Häusliche Pflege umfasst Pflege und Aufmerksamkeit gemäß den individuellen Bedürfnissen der Kunden sowie Angebote zur Förderung von funktionalen Fähigkeiten und sozialen Aktivitäten zur Unterstützung bei der Alltagsbewältigung. Häusliche Pflege enthält, je nach individuellem Bedarf des Kunden, auch ambulante Pflegedienste.
  • Das eigene Heim an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen, damit die Betroffenen Ihren Alltag selbst bewältigen können, kann auch dazu beitragen, dass Senioren oder Menschen mit Behinderung länger zu Hause leben können;
  • Ambulante Pflegedienste beinhalten medizinische Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet wurden und im eigenen Heim durchgeführt werden. Dazu zählt zum Beispiel die Entnahme von Proben oder die Überwachung der Medikation oder des Gesundheitszustandes des Patienten.

Menschen mit Behinderungen können zudem Anspruch auf Hilfsmittel oder Hilfsgeräte, Transport- und Dolmetscherdienste oder persönliche Unterstützung sowie Rehabilitation oder Anpassungstraining haben. Das Ziel dabei ist es, die Arbeits- und körperliche Funktionsfähigkeit und die Autonomie von Menschen mit Behinderung zu fördern. Maßnahmen zur Förderung der Vermittlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung, Jobcoaching, Tagesaktivitäten und Arbeitsaktivitäten in einem geschützten Rahmen sollen die Beschäftigung, Autonomie und die soziale Interaktion von Menschen mit Behinderung stärken.

Die körperliche Funktionsfähigkeit von Senioren soll durch präventive Dienste und Rehabilitation erhalten werden. Dazu zählen Beratung, Hausbesuche zur Förderung des Wohlergehens, Tageszentren, Impfungen usw.

Ist es für Senioren oder Menschen mit Behinderung nicht länger möglich, zu Hause zu leben, können verschiedene haushaltsnahe Dienste in Anspruch genommen werden. Diese werden in Einrichtungen erbracht, in denen Fachkräfte entweder rund um die Uhr oder nur tagsüber anwesend sind. Haushaltsnahe Dienste können in betreuten Wohnanlagen, in Wohngemeinschaften oder in separaten Wohneinheiten erbracht werden. Für Menschen mit schweren Behinderungen können die haushaltsnahen Dienste auch zu Hause erbracht werden.

Kann die betroffene Person aufgrund fehlender Unterstützung nicht länger im eigenen Heim wohnen und sind Unterkunftsdienste keine Option, kann die Betreuung in einem Pflegeheim eine Alternative sein. Die Bezirke für Gesundheitsleistungen können nur auf den Pflegebedarf einer älteren Person durch institutionelle Langzeitpflege reagieren, wenn sie medizinisch notwendig oder in der Kundensicherheit bzw. Patientensicherheit begründet ist. Institutionelle Langzeitpflege bietet nicht nur rund-um-die Uhr-Pflege, sondern darüber hinaus auch Essen, Arzneimittel, Reinigung, Kleidung, Rehabilitation und Dienste zur Förderung des sozialen Wohlergehens

Kurzfristige Unterkunftsdienste und institutionelle Pflege werden ebenfalls geboten. Die Kurzzeitpflege dient der Stärkung der Autonomie von Senioren oder Menschen mit Behinderungen. Zudem wird das Wohlergehen des pflegenden Angehörigen gefördert, da eine kurzfristige Unterbringung bzw. die Betreuung des Pflegebedürftigen in einem Heim möglich ist. Somit wird die Notwendigkeit einer dauerhaften Unterbringung oder Betreuung in einem Heim hinausgezögert.

Wann kann ich häusliche Hilfe bzw. die Unterbringung oder Betreuung in einem Heim beantragen?

Die Bezirke für Gesundheitsleistungen genehmigen diese Leistungen auf Grundlage einer Einschätzung der individuellen Bedürfnisse. Diese Einschätzung basiert sowohl auf den eigenen Ansichten des Betroffenen als auch auf der Meinung eines oder mehrerer Experten. In dringenden Fällen muss die Notwendigkeit für Dienste umgehend eingeschätzt werden.

Auf Grundlage dieser Einschätzung wird zusammen mit dem Betroffenen und den Familienangehörigen oder ggf. dem gesetzlichen Vertreter ein Dienst- und Pflegeplan von den Bezirken für Gesundheitsleistungen erstellt. Anhand dieses Plans treffen die Bezirke für Gesundheitsleistungen eine Entscheidung über die zu genehmigenden Dienste.

Wie beantrage ich diese Leistungen?

Wenden Sie sich an den Sozial- und Gesundheitsdienst Ihres Bezirks für Gesundheitsleistungen.

Notwendige Formulare

Allgemeine Informationen zu Diensten und Unterstützungsmaßnahmen sind auf der Website des Ministeriums für Soziales und Gesundheit (www.stm.fi/sosiaali_ja_terveyspalvelut) sowie der Website der Finnischen Lokal- und Regionalbehörden (www.kunnat.net) erhältlich. Die Websites der Bezirke für Gesundheitsleistungen bieten weitere Informationen zu den angebotenen Diensten.

Ihre Rechte

Publikation und Website der Kommission:

Kontaktstellen

Wenden Sie sich an den Sozial- und Gesundheitsdienst Ihres Bezirks für Gesundheitsleistungen.

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