Beschäftigung, Soziales und Integration

Estland - Rente für außerhalb Estlands lebende Rentenempfänger

Dieses Kapitel behandelt die Rente für außerhalb Estlands lebende Rentenempfänger, deren Beantragung. Das Kapitel umfasst Ihre Ansprüche, die für die Beantragung erforderlichen Dokumente und andere wichtige Informationen.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Falls Sie über einen Rentenanspruch in Estland verfügen, aber in einem ausländischen Staat leben, können Sie den Rentenanspruch in dem ausländischen Staat geltend machen.

Estnische Altersrenten werden weltweit gezahlt, wenn Sie über ausreichend lange Rentenversicherungszeiträume verfügen, die gesetzlich nur in Estland erforderlich sind.

Sowohl estnische Hinterbliebenenrenten als auch Renten werden auf der Basis von Versicherungszeiten anderer EU- und EWR-Staaten berechnet sowie von Ländern, mit denen Estland ein Sozialversicherungsabkommen eingegangen ist (Russland, Belarus, Ukraine, Moldawien, Australien und Kanada) und werden auch ausgezahlt, wenn Sie in diesen Ländern wohnhaft sind.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Eingereicht werden muss eine Bescheinigung über den Wohnsitz im Ausland. Das entsprechende Formular findet Sie unter: http://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/et/iseteenindus/blanketid#Pensioni %20blanketid.

Die Bescheinigung muss jedes Jahr neu beim estnischen Sozialversicherungsamt eingereicht werden.

Am 1. Mai 2013 wurde das estnische Gesetz über staatliche Rente um eine Bestimmung ergänzt, gemäß derer außerhalb Estlands lebende Rentenempfänger verpflichtet sind, jedes Jahr bis zum 1. März eine Lebensbescheinigung einzureichen.

Befindet sich der Wohnsitz des Rentenempfängers außerhalb Estlands, muss jedes Jahr bis spätestens zum 1. März eine von der zuständigen Behörde des Wohnsitzlandes ausgestellte Bescheinigung beim Sozialversicherungsamt eingereicht werden. Zuständige Behörden können Sozialversicherungsbehörden oder das Rentenamt des Landes des Wohnsitzes, lokale Selbstverwaltungen oder ein Notar sein. Die Lebensbescheinigung kann auch durch eine Wohnsitzbescheinigung ersetzt werden, die vom Finanzamt am Wohnsitz ausgestellt wird.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare?

Eingereicht werden muss eine Bescheinigung über den Wohnsitz im Ausland. Das entsprechende Formular finden Sie unter: http://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/et/iseteenindus/blanketid#Pensioni %20blanketid.

Die Bescheinigung muss jedes Jahr neu beim estnischen Sozialversicherungsamt eingereicht werden.

Welche Rechte Sie haben

Publikationen und Website der Europäischen Kommission

Kontakt

Das Sozialversicherungsamt hat 17 Kundenservicestellen in ganz Estland, die Anträge und Erklärungen sowohl vor Ort als auch postalisch entgegennehmen.

Das Sozialversicherungsamt kann auch telefonisch kontaktiert werden.

Informationen telefonisch unter 16106 (in Estland) oder +372 612 1360 an jedem Werktag von 9.00-17.00 Uhr und unter den allgemeinen Telefonnummern des Sozialversicherungsamtes (siehe http://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/et/klienditeenindused).

Die örtlichen Büros sind an allen Werktagen für Kunden geöffnet (siehe Kundenservice auf der Website http://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/et/klienditeenindused).

Elektronisch eingereichte Anträge müssen digital unterschrieben werden.

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