Beschäftigung, Soziales und Integration

Estland - Beihilfen für Menschen mit Behinderungen

Dieses Kapitel behandelt die Leistungen und Beihilfen für Menschen mit Behinderungen in Estland. Zu den Leistungen für Menschen mit Behinderungen zählen:

  • Kindergeld für behinderte Kinder (puudega lapse toetus);
  • Beihilfe für Behinderte im arbeitsfähigen Alter (puudega tööealise inimese toetus);
  • Beihilfe für Behinderte im Rentenalter (puudega vanaduspensioniealise inimese toetus);
  • Beihilfe für behinderte Eltern (puudega vanema toetus);
  • Bildungsbeihilfe (õppetoetus);
  • Weiterbildungsbeihilfe (täienduskoolitustoetus).

Weiterführende Informationen zu allen Unterstützungen finden Sie auf der Website des estnischen Sozialversicherungsamtes (https://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/en).

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Der Staat zahlt Menschen mit Behinderungen soziale Unterstützung, wenn der dem Betroffenen aufgrund seiner Behinderung zusätzliche Kosten entstehen, beispielsweise Kosten für Hilfsmittel, Pflege, Rehabilitation oder zusätzliche Kosten in Verbindung mit Transport, Arbeit oder Ausbildung.

Unterstützungsleistungen werden im Falle einer Zusatzkosten begründenden mittleren, schweren oder schwersten Behinderung an ständige Einwohner Estlands bzw. Personen gezahlt, die in Estland mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung oder befristetem Aufenthaltsrecht leben.

Um einen Antrag stellen zu können, muss eine Behinderung identifiziert und ihr Schweregrad festgesetzt worden sein. Personen können ab dem 16. Lebensjahr selbstständig Anträge stellen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Die Beihilfe für Kinder mit Behinderungen wird monatlich für bis zu 16-jährige Kinder mit Behinderungen zur Entschädigung der durch die Behinderung bedingten Zusatzkosten und für Aktivitäten, die im Rehabilitationsplan vorgesehen sind, gezahlt, und zwar in folgender Höhe:

  • für Kinder mit mittlerer Behinderung: 540 % des Grundbetrags für soziale Beihilfen (138,08 EUR im Jahr 2023);
  • für Kinder mit schwerer Behinderung 630 % und für Kinder mit schwerster Behinderung 945% des Grundbetrags für soziale Beihilfen (jeweils 161,09 EUR und 241,64 im Jahr 2023).

Die Beihilfe für behinderte Menschen im arbeitsfähigen Alter wird monatlich zur Entschädigung der durch die Behinderung bedingten Zusatzkosten gezahlt, darf jedoch nicht weniger als 65 % des Grundbetrags für soziale Beihilfen (16,62 EUR im Jahr 2023) und nicht mehr als 210 % des Grundbetrags für soziale Beihilfen (53,70 EUR im Jahr 2023) im Monat betragen.

Die Beihilfe für Behinderte im Rentenalter wird monatlich an Menschen im Rentenalter mit mittleren, schweren oder schwersten Behinderungen zur Entschädigung der durch die Behinderung bedingten Zusatzkosten und im Falle des Vorhandenseins eines Rehabilitationsplan für die hierin vorgesehenen Aktivitäten gezahlt:

  • für Personen mit mittlerer Behinderung: 50 % des Grundbetrags für soziale Beihilfen (12,79 EUR im Jahr 2023);
  • für Menschen mit schwer Behinderung: 105 % des Grundbetrags für soziale Beihilfen (26,85 EUR im Jahr 2023);
  • für Menschen mit schwerster Behinderung 160 % des Grundbetrags für soziale Beihilfen (40,91 EUR im Jahr 2023).

Die Beihilfe für behinderte Eltern wird monatlich an Eltern mit Kindern unter 16 Jahren bzw. unter 19 Jahren, (wenn das Kind Unterricht an einer Hauptschule, einem Gymnasium oder einer Berufsbildungseinrichtung hat) gezahlt. Anspruchsberechtigt sind hierbei:

  • behinderte Alleinerziehende;
  • Erziehungsberechtigte mit einem behinderten Elternteil;
  • alleinerziehende behinderte Stiefeltern;
  • alleinerziehende behinderte Vormunde;
  • behinderte Alleinerziehende, wenn mit ihnen auf der Grundlage des Sozialbetreuungsgesetzes ein schriftlicher Familienpflegevertrag geschlossen wurde.

Die Höhe der Beihilfe für behinderte Eltern beläuft sich auf 75 % des Grundbetrags für soziale Beihilfen (19,18 EUR im Jahr 2023).

Die Bildungsbeihilfe wird monatlich an nichtarbeitende Schüler mit Behinderungen gezahlt, die die 10. bis 12. Klasse eines Gymnasiums, eine Berufsbildungseinrichtung oder eine Hochschule besuchen und denen infolge der Behinderung mit der Ausbildung verbundene Zusatzkosten entstehen. Die Bildungsbeihilfe wird nicht für die Monate Juli und August gezahlt.

Die Bildungsbeihilfe beträgt 25 bis 100 % des Grundbetrags für soziale Beihilfen entsprechend den tatsächlichen Zusatzkosten (6,39 bis 25,57 EUR im Jahr 2023).

Die Weiterbildungsbeihilfe wird an Menschen mit Behinderung zum Zweck der Weiterbildung gezahlt, die der beruflichen Entwicklung und formellen Ausbildung dient.

Die Weiterbildungsbeihilfe wird zum teilweisen Ersatz tatsächlicher Schulungskosten bis zum 24-fachen des Grundbetrags für soziale Beihilfen (bis zu 613,68 EUR im Jahr 2022) im Laufe von drei Kalenderjahren ab der ersten Gewährung der Beihilfe gezahlt.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Im Falle einer bestehenden Behinderung hat der Betroffene ein Anrecht auf monatliche Beihilfe.

Der entsprechende Antrag ist beim estnischen Sozialversicherungsamt zu stellen.

Fachsprache übersetzt

  • Eine Behinderung ist der anatomische, physiologische oder psychische Struktur-oder Funktionsverlust, durch die unter Mitwirkung verschiedener Einstellungs- und Umweltwiderständen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt wird.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare?

Bei der Beantragung aller Arten von Beihilfe müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Antrag auf Beihilfe;
  • Pass oder ID-Karte des Antragstellers.

Je nach Art der Beihilfe sind dem Antrag unterschiedliche Dokumente beizufügen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter:

Welche Rechte Sie haben

Publikationen und Website der Europäischen Kommission

Kontakt

Das Sozialversicherungsamt hat 17 Kundenservicestellen in ganz Estland, die Anträge und Erklärungen sowohl vor Ort als auch postalisch entgegennehmen.

Das Sozialversicherungsamt kann auch telefonisch kontaktiert werden.

Informationen telefonisch unter 16106 (in Estland) oder +372 612 an jedem Werktag von 9.00-17.00 Uhr und unter den allgemeinen Telefonnummern des Sozialversicherungsamtes (siehe

https://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/en).

Die örtlichen Büros sind an allen Werktagen für Kunden geöffnet (siehe

https://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/et/organisatsioon-kontaktid/ska-klienditeenindused).

Elektronisch eingereichte Anträge müssen digital unterschrieben werden.

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