Beschäftigung, Soziales und Integration

Kroatien

Notfall

  • Rufnummer: 112

Hrvatski zavod za zdravstveno osiguranje (kroatische Krankenkasse – HZZO)
(Kroatische Krankenkasse)
Margaretska 3, 10 000 Zagreb
Tel.: +385 1  4806 333


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte/Ärztinnen

  • Die Behandlung durch einen Vertragsarzt oder eine Vertragsärztin der kroatischen Krankenkasse (HZZO) ist kostenlos.
  • Für jede Konsultation wird Ihnen eine Pauschalgebühr von 1,32 Euro berechnet.

Zahnärzte/Zahnärztinnen

  • Wenden Sie sich an einen Vertragszahnarzt der kroatischen Krankenkasse (HZZO), denn dort sind notwendige Behandlungen kostenlos.
  • Für jeden Besuch wird Ihnen eine Gebühr von 1,32 Euro berechnet.

Krankenhausbehandlung

  • In den mit der kroatischen Krankenkasse (HZZO) konventionierten Kliniken ist die Behandlung kostenlos.
  • Sie benötigen allerdings eine ärztliche Überweisung.
  • Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt wird Ihnen ein Tagessatz von 17,70 Euro berechnet. Die Obergrenze für Ihre Eigenbeteiligung beträgt 530,88 Euro.

Verschreibungen

  • Von einem praktischen Arzt verschriebene Medikamente erhalten Sie in einer mit der kroatischen Krankenkasse (HZZO) konventionierten Apotheke.
  • Für jede Konsultation wird Ihnen eine Pauschalgebühr von 1,32 Euro berechnet.

Krankenwagen

  • Notwendige Krankentransporte sind gedeckt.

Flugrettung

  • Keine Angaben verfügbar.

Erstattung

  • Eine Erstattung durch die kroatische Krankenkasse (HZZO) ist nicht möglich.
  • Werden Ihnen Behandlungskosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie deren Erstattung nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger.

Eigenbeteiligung

Dank der EKVK haben Versicherte aus den EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich Anspruch auf Gesundheitsversorgung zu denselben Bedingungen wie kroatische Versicherte.

Dementsprechend werden Ihnen bestimmte Leistungen in Rechnung gestellt, für die auch ein kroatischer Versicherter bezahlen muss (Zuzahlung). Versicherte, die Sachleistungen der Gesundheitsversorgung in Kroatien in Anspruch nehmen, müssen 20 % der Kosten selbst tragen. Die Zuzahlung beträgt jedoch mindestens:

  • 1,32 Euro für eine Behandlung durch einen praktischen Arzt
  • 17,70 Euro pro Tag für einen Krankenhausaufenthalt
  • 1,32 Euro pro Verschreibung
  • 4,41 Euro für eine Facharztbehandlung
  • 8,83 Euro für eine über die Erstversorgung hinausgehende Facharztdiagnose
  • 8,83 Euro für orthopädische und sonstige Hilfsmittel
  • 4,41 Euro pro Tag für Maßnahmen zur körperlichen Rehabilitation
  • 176,97 Euro für zahntechnische Hilfsmittel
  • 88,46 Euro für zahntechnische Hilfsmittel für Patienten über 65 Jahre

Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

  • Kommen Sie aus einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich? Dann haben Sie gegen Vorlage Ihrer EKVK Zugang zu Dialyse, Sauerstoff- und Chemotherapie.
  • Um diese Behandlungen rasch in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie vor Ihrer Ankunft in Kroatien einen Gesundheitsdienstleister kontaktieren. Vereinbaren bzw. reservieren Sie einen Termin.
  • Bringen Sie die medizinischen Unterlagen mit, aus denen hervorgeht, welche Art von Behandlung Sie benötigen.

Wie beantrage ich eine EKVK?


Wo nimmt man die EKVK an?


Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in Kroatien ausgestellten EKVK

Bei Verlust Ihrer EKVK wenden Sie sich so bald wie möglich an die nächstgelegene Geschäftsstelle der kroatischen Krankenkasse (HZZO).

Weitere Informationen:

ncp-croatia@hzzo.hr

Tel.: +385 1 644  90 90

Nationale Kontaktstelle HZZO

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