Beschäftigung, Soziales und Integration

Österreich

Notfall


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte/Ärztinnen

  • Wenden Sie sich an einen Vertragsarzt/eine Vertragsärztin der Österreichischen Gesundheitskasse. Die Behandlung ist kostenlos. Solche Ärzte führen in der Regel die Bezeichnung „Kassenarzt“ oder geben den Hinweis „Alle Kassen“.

Zahnärzte/Zahnärztinnen

  • Das nationale Gesundheitssystem deckt nicht alle Zahnbehandlungen ab.
  • Vertragszahnärzte der Österreichischen Gesundheitskasse behandeln Sie kostenlos. Solche Ärzte führen in der Regel die Bezeichnung „Kassenarzt“ oder geben den Hinweis „Alle Kassen“.

Krankenhausbehandlung

  • In Vertragskrankenhäusern des Landesgesundheitsfonds (Universitätskliniken, Landeskrankenhäuser) ist die Behandlung (in der allgemeinen Gebührenklasse) kostenlos.
  • Sie benötigen eine ärztliche Überweisung, außer in Notfällen.
  • Für die ersten 28 Tage eines Krankenhausaufenthalts wird jeweils ein Tagessatz berechnet, der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
  • Genauere Informationen über Akutkrankenhäuser und ihr Leistungsangebot finden Sie unter Kliniksuche.at
  • Kontaktstelle Patientenmobilität

Verschreibungen/Rezepte

  • Es wird eine Rezeptgebühr von derzeit (2023) 6,85 Euro verlangt.
  • Arzneimittelverschreibungen können Sie in jeder Apotheke vorlegen (pauschale Gebühr).
  • Suche nach Apotheken (auf Deutsch)

Krankenwagen

Luftrettung


Erstattung

  • Wurde Ihnen die Behandlung in Rechnung gestellt, weil Sie einen Arzt gewählt haben, der nicht an die österreichischen Gebietskrankenkassen angeschlossen ist — dies erkennen Sie an dem Hinweis „Wahlarzt“ oder „Keine Kassen“ — so können Sie eine Erstattung von bis zu 80 % des Betrags verlangen, den die Krankenkasse für die Behandlung durch einen bei ihr angeschlossenen Arzt gezahlt hätte.
  • Ihre Erstattungsanträge richten Sie direkt an die Österreichische Gesundheitskasse.
  • Ihrem Erstattungsantrag müssen Sie die Originalbelege beifügen. Machen Sie vorher Kopien für Ihre eigenen Unterlagen.
  • Sie können während Ihres Aufenthalts keinen Erstattungsantrag einreichen? Kontaktieren Sie in diesem Fall Ihren heimischen Versicherungsträger nach Ihrer Rückkehr.

Eigenbeteiligung

Krankenhausbehandlung

  • Für eine stationäre Behandlung wird eine Gebühr verlangt, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
  • Diese Gebühr ist für höchstens 28 Kalendertage pro Kalenderjahr zu zahlen.

Verschreibungen/Rezepte

Es wird eine Rezeptgebühr verlangt, derzeit (2023): 6,85 Euro

Medizinische Hilfsmittel und Medizinprodukte

  • Medizinische Hilfsmittel und Medizinprodukte wie Brillen, orthopädische Schuheinlagen usw. sind verschreibungspflichtig.
  • Wenn Sie versichert sind, zahlen Sie einen Anteil an den Kosten, in der Regel 10 % des Kaufpreises, derzeit (2023) mindestens 39 Euro bzw. 117 Euro für Brillen.

Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie


Wie beantrage ich eine EKVK?

  • Für Österreich liegen keine spezifischen Angaben vor.

Wo nimmt man die EKVK an?


Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in Österreich ausgestellten EKVK

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